Vorlesung 5 Flashcards

1
Q

Kernprinzip sozialer Sicherung

=> Idealtypisches Gestaltungsmodell sozialer Sicherung

Fürsorgeprinzip

A

• Öffentliche Fürsorge zur Sicherung des Existenzminimum
• finanziert durch Steuermittel
• Nicht beitragsbasiert => an Bedürftigkeit geknüpft
• Subsidiär
=> es müssen zusätzlich zur fehlenden Selbsthilfefähigkeit auch andere Einkommensquellen und Unterhaltsquellen ausgeschöpft sein

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Q

Kernprinzip sozialer Sicherung

=> Idealtypisches Gestaltungsmodell sozialer Sicherung

Versorgungsprinzip (Beveridge System)

A

• öffentliche Grundversorgung oberhalb des Existenzminimum
• finanziert aus Steuermittel
• nicht beitragsbasiert => an Status geknüpft
=> (Beamte)
• Typischerweise eine Grundversorgung
=> überlässt weitergehende Absicherung der freiwilligen privaten Zusatzversicherung
• individuell einklagbarerer Rechtsanspruch

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3
Q

Kernprinzip sozialer Sicherung

=> Idealtypisches Gestaltungsmodell sozialer Sicherung

• Sozialversicherungsprinzip ( Bismarcksystem)

A
  • modifiziertes Individualversicherungsprinzip mit dem traditionellen Ziel der Lebensstandardsicherung
  • finanziert aus Sozialversicherungsbeiträgen
  • Versicherungspflichtig für Personengruppen oder die Gesamtbevölkerung
  • Solidarausgleich aus Finanzierungsseite ( Prozentsatz des Erwerbseinkommen) und Leistungsseite ( Beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen)
  • Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen/Leistungskatalog
  • individuell einklagbarer Rechtsanspruch
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4
Q

Leistungsgestaltung in der Sozialversicherung

• Kausalprinzip

A
  • Strukturierung der Sozialversicherungszweige nach Schadenursache kann zu Leistungsdifferenzen bei Übereinstimmender Lebenslage führen
  • Risikofall muss eingetreten sein und Anspruchsgrundlage vorliegen
  • Beispiel : Arbeitsunfähigkeit in Folge von Krankheit
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5
Q

Leistungsgestaltung in der Sozialversicherung

Finalprinzip

A
  • Ausschließliche Orientierung an sozialpolitischen Zielen ohne Rücksicht auf Schadensursache bei der Leistungsgewährung
  • Einkommensausfall würde Versicherungsleistungen begründen
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