Vorlesung 5 Flashcards
Kernprinzip sozialer Sicherung
=> Idealtypisches Gestaltungsmodell sozialer Sicherung
Fürsorgeprinzip
• Öffentliche Fürsorge zur Sicherung des Existenzminimum
• finanziert durch Steuermittel
• Nicht beitragsbasiert => an Bedürftigkeit geknüpft
• Subsidiär
=> es müssen zusätzlich zur fehlenden Selbsthilfefähigkeit auch andere Einkommensquellen und Unterhaltsquellen ausgeschöpft sein
Kernprinzip sozialer Sicherung
=> Idealtypisches Gestaltungsmodell sozialer Sicherung
Versorgungsprinzip (Beveridge System)
• öffentliche Grundversorgung oberhalb des Existenzminimum
• finanziert aus Steuermittel
• nicht beitragsbasiert => an Status geknüpft
=> (Beamte)
• Typischerweise eine Grundversorgung
=> überlässt weitergehende Absicherung der freiwilligen privaten Zusatzversicherung
• individuell einklagbarerer Rechtsanspruch
Kernprinzip sozialer Sicherung
=> Idealtypisches Gestaltungsmodell sozialer Sicherung
• Sozialversicherungsprinzip ( Bismarcksystem)
- modifiziertes Individualversicherungsprinzip mit dem traditionellen Ziel der Lebensstandardsicherung
- finanziert aus Sozialversicherungsbeiträgen
- Versicherungspflichtig für Personengruppen oder die Gesamtbevölkerung
- Solidarausgleich aus Finanzierungsseite ( Prozentsatz des Erwerbseinkommen) und Leistungsseite ( Beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen)
- Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen/Leistungskatalog
- individuell einklagbarer Rechtsanspruch
Leistungsgestaltung in der Sozialversicherung
• Kausalprinzip
- Strukturierung der Sozialversicherungszweige nach Schadenursache kann zu Leistungsdifferenzen bei Übereinstimmender Lebenslage führen
- Risikofall muss eingetreten sein und Anspruchsgrundlage vorliegen
- Beispiel : Arbeitsunfähigkeit in Folge von Krankheit
Leistungsgestaltung in der Sozialversicherung
Finalprinzip
- Ausschließliche Orientierung an sozialpolitischen Zielen ohne Rücksicht auf Schadensursache bei der Leistungsgewährung
- Einkommensausfall würde Versicherungsleistungen begründen