Völkerrecht Flashcards
Völkerrecht
Summe der Rechtsnormen, die die Beziehungen der Völkerrechtssubjekte untereinander regeln und nicht der inneren Rechtsordnung eines dieser Völkerrechtssubjekte angehören.
Besonderheiten des Völkerrechts
I. Rechtssetzung
- Kein zentrales Rechtssetzungsorgan
- Koordinations und Konsens charakter
- Relativität
II. Rechtsdurchsetzung
- Keine obligatorische Gerichtsbarkeit, rein fakultativ.
- Dezentraler Charakter.
Völkerrechtssubjekte
Träger VR Rechte und Pflichten, deren Verhalten unmittelbar durch das VR geregelt wird.
Arten von Völkerrechtssubjekten
- Originäre Völkerrechtssubjekte: Staaten
- Derivative Völkerrechtssubjekte: Int. Organisationen
- Völkerrechtssubjekte kraft Tradition: Heiliger Stuhl, Malteser Orden, Rotes Kreuz.
Drei-Elementen-Lehre vom Staat nach Georg Jellinek
Die drei konstitutiven Elemente:
- Staatsvolk
- Staatsgewalt: Geographisch abgrenzbarer Teil der Erdoberfläche
- Staatsgebiet: Herrschaftsgewalt über Staatsgebiet und Staatsvolk, sowie effektive Gewalt.
Hinweis: Anerkennung als wird grds. rein deklatorische Wirkung zugeschrieben.
Internationale Organisationen
1) Ein Auf Dauer angelegter Zusammenschluss von mehreren Völkerrechtssubjekten auf der Grundlage eines VR Vertrages
2) Verfolgung eines gemeinsamen Ziels
3) welches durch Organe verwirklicht wird
Beispiele: UN, NATO, EU, WTO.
Eigenschaften der Völkerrechtssubjektivität internationaler Organisationen
1) Derivativ
2) Partiell
3) Partikular
Hier ist wichtig: Anerkennung ist ein konstitutives Merkmal des VRS gegenüber Drittstaaten.
Volk
Eine Gruppe, die sich durch objektive Merkmale und subjektives Gemeinschaftsbewusstsein auszeichnet und dem Willen eine dauerhafte, selbständige Existenz zu führen.
Selbstbestimmungsrecht des Volkes
1) Defensive Ausformung: politische Unabhängigkeit: Staatliches Interventionsverbot
2) Offensive Ausformung (str): Selbstverwaltung bis hin zur Sezession.
Eine Sezession ist grds. nicht möglich, lediglcih dann, wenn massenhafte und schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen vorliegen, die die Existenz eines Volkes bedrohen.
Individuen im Völkerrecht
Früher:
- Grds. Mediatisierung durch den Staat und lediglich reflexhafte Schutzwirkung
- Das Invidiuum spielt nur eine Nebenrolle: Rolle der Staaten!
Heute:
Partielle Völkerrechtssubjektivität.
- Nur insoweit, als das Individuum als Drittbegünstigter Inhaber völkerrechtlich begründeter durchsetzbarer Menschenrechte ist. Dies ist aber grds. nicht der Fall!
Sonst auch Ausnahmen, z.B.:
Individualbeschwerdemöglichkeit im Rahmen des Menschenrechtsschutzes: Art. 34 EMRK.
Partielle Völkerrechtssubjektivität
1) Völker mit Selbstbestimmungsrecht
2) Individuen
Völkerrechtsquellen
Art. 38 I IGH Statut sind die Rechtsquellen
1) Internationale Übereinkunft
2) Internationales Gewohnheitsrecht
3) Allgemeine Rechtsgrundsätze
4) Richterliche Entscheidungen und Lehrmeinung
VR Verträge und Arten
Vereinbarungen zwischen mehreren Völkerrechtssubjekten, die dem VR unterliegen.
- Bilateral / Multilateral
- Rechtsgeschäftlich / Rechtssetzend
- Austauschverträge
- Statusverträge
Abschluss und Inkrafttreten von Verträgen
- Verhandlung
- Annahme des Vertragstextes
- Paraphierung und Unterzeichnung
- Innerstaatliche Zustimmungsverfahren
- Ratifikation
- Inkrafttreten
Insb.: Art. 6 ff. Wiener Vertragsrechtkonvention 1969 zur genauen Beschreibung. Was hier entschieden wird, wird zu Gewohnheitsrecht.
Beendigung von VR Verträgen
Art. 54 ff WVK
1) Änderungsvertrag
2) Auflösende Bedingung
auch: Gewohnheitsrecht
Streitig:
3) Unmöglichkeit
4) Grundlegende Änderung der Umstände
5) Schwerwiegende Vertragsverletzung der anderen Partei.
Probleme bei VR Verträgen
Bei schwerwiegender Vertragsverletzung der anderen Partei.
- VR ist status quo orientiert.
- Maßnahmen: Erst Retorsion, dann Repressalie. Diese Gegenmaßnahmen sind aus Gewohnheitsrecht erlaubt. Aber: Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Gewohnheitsrecht
Ausdruck einer allgemeinen, von einer repräsentativen Anzahl von Staaten als Recht anerkannten Übung.
- Universell oder Partikular (streitig !!!).
- Gleichklang zum Vertragsrecht.
Beispiel:
- Status gehen zur Vermeidung der Diskontinuität nicht unter, sind nur vorübergehend handlungsunfähig.
- Unantastbarkeit der Botschafter.
Entstehung und Geltungsverlust des VR Gewohnheitsrechts
Enstehung:
- Staatenpraxis
- Rechtsüberzeugung
- Widerpruchsfreie Hinnahme durch andere Völkerrechtssubjekte. Ausschluss der Bindungswirkung bei persistent objector.
Geltungsverlust:
Nichtanwendung
GANZ WICHTIG:
Die Praxis und Rechtsüberzeugung beim Gewohnheitsrecht muss eine repräsentative sein! Wenn es von den Staaten ausgeübt wird, die sonst am VR Verkehr beteiligt sind!
Allgemeine Rechtsgrundsätze
Aus Rechtssätzen des innerstaatlichen Rechts abgeleitete allgemeine Prinzipien, die auf die VR Ebene übertragen werden können.
Entstehung: Durch allgemeine Anerkennung des repräsentativen Großteils der Staaten als Rechtsgrundsatz.
Zweck: Lückenschließung von Regelunslücken. Hierauf baut das Vertrauensverhältnis zur Schaffung von Verträgen überhaupt erst auf! Sie bilden die Wesensätze der Rechtssetzung.
Wichtigste Allgemeine Rechtsgrundsätze
- Pacta sunt servanda
- Les specialis derogat legi generali
- Lex posterior derogat legi priori
- Treu und Glauben
Kategorien von VR Grundsätzen
Grundsätzlich keine Rangordnung. Aber es gibt zwei besondere Rechtssätze:
- Ius Cogenz
- Erga omnes wirkende Rechtssätze
Hier kann man nicht persistent objector sein!
Ius Cogenz
- Ius Cogenz
- Zwingendes Recht, das immer auch Gewohnheitsrecht ist, und nicht dipositiv ist.
- Eine Norm, die von der internationalen Staatengemeinschaft in ihrer Gesamtheit angenommen und anerkannt wird, mit der zusätzlichen Übereinstimmung, dass von ihr nicht abgewichen werden darf.
- Es geht um Rechtspraxis und Grundsätze, die auch politisch in den Staaten durchgesetzt werden.
- Siehe Art. 53, 64 WVK.
Erga omnes wirkende Rechtssätze
Grds.: Keine Begründung von Pflichten für Drittstaaten: Konsensprinzip abgeleitet aus Souveränitätsprinzip; siehe Art. 34 WVK.
Aber Ausnahme unter der Voraussetzungen:
- Verfolgung eines international öffentlichen Interesses von überragender Bedeutung
-> Objektive Geltung der neuen Rechtsordnung
Beispiele:
- Verträge über Demilitarisierung
- Internationalisierung von Wasserstraßen
- Festlegung dauerhafter Neutralität.
Genaue Begründung ist str.
- Schweigender Konsens
- Rechtsnatur
Rechtsgrundsatz - Philippinen Fall
Wenn das Geld zur Erfüllung von Botschaftsaufgaben dient, darf hieran nicht vollstreckt werden, da sonst ggf. der diplomatische Verkehr eingeschränkt werden würde -> Vollstreckungsimmunität
Hier fand Art. 100 II GG Anwendung.