Völkerrecht Flashcards
Völkerrecht
Summe der Rechtsnormen, die die Beziehungen der Völkerrechtssubjekte untereinander regeln und nicht der inneren Rechtsordnung eines dieser Völkerrechtssubjekte angehören.
Besonderheiten des Völkerrechts
I. Rechtssetzung
- Kein zentrales Rechtssetzungsorgan
- Koordinations und Konsens charakter
- Relativität
II. Rechtsdurchsetzung
- Keine obligatorische Gerichtsbarkeit, rein fakultativ.
- Dezentraler Charakter.
Völkerrechtssubjekte
Träger VR Rechte und Pflichten, deren Verhalten unmittelbar durch das VR geregelt wird.
Arten von Völkerrechtssubjekten
- Originäre Völkerrechtssubjekte: Staaten
- Derivative Völkerrechtssubjekte: Int. Organisationen
- Völkerrechtssubjekte kraft Tradition: Heiliger Stuhl, Malteser Orden, Rotes Kreuz.
Drei-Elementen-Lehre vom Staat nach Georg Jellinek
Die drei konstitutiven Elemente:
- Staatsvolk
- Staatsgewalt: Geographisch abgrenzbarer Teil der Erdoberfläche
- Staatsgebiet: Herrschaftsgewalt über Staatsgebiet und Staatsvolk, sowie effektive Gewalt.
Hinweis: Anerkennung als wird grds. rein deklatorische Wirkung zugeschrieben.
Internationale Organisationen
1) Ein Auf Dauer angelegter Zusammenschluss von mehreren Völkerrechtssubjekten auf der Grundlage eines VR Vertrages
2) Verfolgung eines gemeinsamen Ziels
3) welches durch Organe verwirklicht wird
Beispiele: UN, NATO, EU, WTO.
Eigenschaften der Völkerrechtssubjektivität internationaler Organisationen
1) Derivativ
2) Partiell
3) Partikular
Hier ist wichtig: Anerkennung ist ein konstitutives Merkmal des VRS gegenüber Drittstaaten.
Volk
Eine Gruppe, die sich durch objektive Merkmale und subjektives Gemeinschaftsbewusstsein auszeichnet und dem Willen eine dauerhafte, selbständige Existenz zu führen.
Selbstbestimmungsrecht des Volkes
1) Defensive Ausformung: politische Unabhängigkeit: Staatliches Interventionsverbot
2) Offensive Ausformung (str): Selbstverwaltung bis hin zur Sezession.
Eine Sezession ist grds. nicht möglich, lediglcih dann, wenn massenhafte und schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen vorliegen, die die Existenz eines Volkes bedrohen.
Individuen im Völkerrecht
Früher:
- Grds. Mediatisierung durch den Staat und lediglich reflexhafte Schutzwirkung
- Das Invidiuum spielt nur eine Nebenrolle: Rolle der Staaten!
Heute:
Partielle Völkerrechtssubjektivität.
- Nur insoweit, als das Individuum als Drittbegünstigter Inhaber völkerrechtlich begründeter durchsetzbarer Menschenrechte ist. Dies ist aber grds. nicht der Fall!
Sonst auch Ausnahmen, z.B.:
Individualbeschwerdemöglichkeit im Rahmen des Menschenrechtsschutzes: Art. 34 EMRK.
Partielle Völkerrechtssubjektivität
1) Völker mit Selbstbestimmungsrecht
2) Individuen
Völkerrechtsquellen
Art. 38 I IGH Statut sind die Rechtsquellen
1) Internationale Übereinkunft
2) Internationales Gewohnheitsrecht
3) Allgemeine Rechtsgrundsätze
4) Richterliche Entscheidungen und Lehrmeinung
VR Verträge und Arten
Vereinbarungen zwischen mehreren Völkerrechtssubjekten, die dem VR unterliegen.
- Bilateral / Multilateral
- Rechtsgeschäftlich / Rechtssetzend
- Austauschverträge
- Statusverträge
Abschluss und Inkrafttreten von Verträgen
- Verhandlung
- Annahme des Vertragstextes
- Paraphierung und Unterzeichnung
- Innerstaatliche Zustimmungsverfahren
- Ratifikation
- Inkrafttreten
Insb.: Art. 6 ff. Wiener Vertragsrechtkonvention 1969 zur genauen Beschreibung. Was hier entschieden wird, wird zu Gewohnheitsrecht.
Beendigung von VR Verträgen
Art. 54 ff WVK
1) Änderungsvertrag
2) Auflösende Bedingung
auch: Gewohnheitsrecht
Streitig:
3) Unmöglichkeit
4) Grundlegende Änderung der Umstände
5) Schwerwiegende Vertragsverletzung der anderen Partei.