Grundfreiheiten Flashcards
Grundfreiheiten
Kern der EU!
- Warenverkehr
- Arbeitnehmer
- Dienstleistung
- Niederlassung
- Kapitalverkehr
Binnenmarkt
Art. 26 II AEUV
Der Binnenmarkt umfasst einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistung und Kapital gemäß den Bestimmungen der Verträge gewährleistet ist.
Eigenschaften der Grundfreiheiten
Objektiv-rechtliche, auf die Wirtschaft bezogene Ordnungsprinzipien, die die MS und Gemeinschaftsorgane binden.
Grundfreiheiten Sinn und Zweck
Usprünglich als Diskriminierungsverbote konzipiert. Heute allgemeine Beschränkungsverbote. Motivation nicht nur mehr Vermeidung des Protektionismus, sondern auch Marktfreiheit!
Beschränkungen können nur vorgenommen werden, wenn sie gerechtfertigt sind.
Ware
Alle körperlichen Gegenstände, die Gegenstand eines Handelsgeschäfts sein können
Warenfreiheit
- Grds. Art. 34/35 AEUV: Verbot von Mengenmäßigen Beschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung.
- Dassonville Formel zur Ermittlung eines Eingriffs:
1Wenn eine Regelung geeignet ist, den europäischen Handel mittelbar oder unmittelbar zu behindern. - Keck: nicht umfasst sind reine Verkaufsmodalitäten
Rechtfertigung von Einschränkungen (Cassis de Dijon)
Hinweis: Für diskriminierende Maßnahmen gibt es ausdrückliche Rechtfertigungsgründe im Art. 36 AEUV.3
Rechtfertigungsgründe für bloße Beschränkungen:
- Einschränkungen sind möglich, wenn sie notwendig sind, um zwingenden Erfordernissen gerecht zu werden insbesondere den Erfordernissen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit, der Lauterkeit des Handelsverkehrs und des Verbraucherschutzes.
- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Innen-AutobahnFall
Es gab auch Anforderungen an das Verfahren, um verhältnismäßigere Wege zu finden.
Arbeitnehmerfreizügigkeit
Das Prinzip wurde nicht nur auf Arbeitnehmer, sondern auch auf Studenten, Schüler und Angehörige ausgedehnt.
Dienstleistungsverkehr
Jede selbständige, entgeltliche, vorübergehende Tätigkeit.
Positiv oder negativ.