VL8 Kündigungsschutz, Sozialpläne und Abfindungszahlungen Flashcards
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Geltungsbereich und * Voraussetzungen für eine wirksame ordentliche Kündigung
Geltungsbereich
* Betriebe / Verwaltungen mit mehr als 5 Beschäftigten (Reform vom Dezember 2003:
Erhöhung der Grenze auf mehr als 10 Beschäftigte, Bestandsschutz für
bestehenden KSch)
* Arbeitnehmer mit einer BZD von mindestens 6 Monaten
Voraussetzungen für eine wirksame ordentliche Kündigung
* Ultima-ratio Prinzip (keine vorrangig zu erwägende Alternative: Änderungskündigung)
* Kündigung sozial gerechtfertigt
* Anhörung des Betriebsrates (§102 BetrVG)
* Beachtung der Kündigungsfrist
Soziale Rechtfertigung einer Kündigung (§1 KSchG)
Verhaltensbedingte Kündigung
- Vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers (z.B. Unentschuldigtes Fernbleiben,
Unpünktlichkeit, Alkoholmissbrauch, Arbeitsverweigerung)
- Vorherige Abmahnung notwendig
Personenbedingte Kündigung
- AN besitzt nicht (mehr) die Fähigkeit zur Erbringung der Arbeitsleistung (häufige / lange
Krankheit, abnehmende Leistungsfähigkeit, …)
Betriebsbedingte Kündigung
* Möglichkeit für den AG, den realen Personalbestand an den tatsächlichen
Personalbedarf anzupassen (z.B. wegen Auftragsmangel, Rationalisierung, …)
* Notwendigkeit einer Sozialauswahl
- Kreis der AN für die Sozialauswahl
- Rangfolge nach sozialen Gesichtspunkten (BZD, Alter, Familienstand, Kinder, …)
- Aussonderung unentbehrlicher Arbeitnehmer
* §1a:
Abfindung in Höhe von 0,5 Monatsgehältern pro Jahr Betriebszugehörigkeit
(Hinweis in Kündigungserklärung erforderlich)
Rechte der Arbeitnehmer - Kündigung
- Möglichkeit der Kündigungsschutzklage
- Weiterbeschäftigungsanspruch während des Kündigungsschutzprozesses
- Falls Kündigung nicht gerechtfertigt war
> Arbeitsverhältnis besteht fort
>Oder Arbeitsverhältnis wird unter Abfindungszahlung aufgelöst (§§ 9-10 KSchG,
Höhe der Abfindung: bis zu 12 Monatsgehälter) - Besonderer Kündigungsschutz für Schwerbehinderte, werdende Mütter,
Betriebsratsmitglieder
Anspruch auf Arbeitszeugnis
Was bedeutet das
Einfaches Arbeitszeugnis
* Dauer des Arbeitsverhältnisses
* Genaue und vollständige Tätigkeitsbeschreibung
Qualifiziertes Arbeitszeugnis
* Kann AN verlangen
* Bestandteil sind zusätzlich Formulierungen zur Leistung / Führung
* Verpflichtung zu wahrheitsgemäßen Aussagen
* Wortlaut muss von „verständigem Wohlwollen“ geleitet sein
Mögliche Probleme der Schutzrechte
Mögliche Vorteile der Schutzrechte