V3 Arbeitergeberverbände und Gewerkschaften Flashcards

1
Q

Möglichkeiten der Vereinbarungen über Löhne/Arbeitsbedingungen in D

A
  • Einzelvertraglich (Arbeitsvertrag zwischen AG und AN)
  • Kollektivvertraglich (Tarifvertrag zwischen Gewerkschaft und einem bzw.
    mehreren AG)
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2
Q

Grundsatz der Tarifautonomie

A
  • Recht der Arbeitsmarktparteien, unbeeinflusst von Dritten, insbesondere vom
    Staat, Arbeitsvertragsbedingungen zu vereinbaren
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3
Q

Gesetzliche Grundlagen

A
  • Grundgesetz (Artikel 9 Absatz 3: Vereinigungsfreiheit)
  • Tarifvertragsgesetz (TVG), Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
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4
Q

Tarifverträge Def

A

Ein Tarifvertrag ist ein schriftlicher, privatrechtlicher Vertrag zwischen
tariffähigen und tarifzuständigen Parteien zur Regelung von arbeitsrechtlichen
Rechten und Pflichten der Vertragsparteien und zur Festsetzung von
Rechtsnormen

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5
Q

Tariffähigkeit

Tarifzuständigkeit

A
  • Tariffähigkeit (Fähigkeit, Partei eines Tarifvertrages zu sein)
  • Arbeitnehmerseite: Gewerkschaften, Spitzenorganisationen
  • Arbeitgeberseite: einzelne Arbeitgeber, Arbeitgeberverbände,
    Spitzenorganisationen
  • Tarifzuständigkeit
  • Geschäftsbereich in Satzungen festgelegt
  • Meiste Gewerkschaftssatzungen: Industrieverbandsprinzip
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6
Q

Gesetzliche Grundlagen: Der normative Teil eines Tarifvertrags

A

➢ Tarifparteien können Rechtsnormen schaffen, die unmittelbar und zwingend
die einzelnen Arbeitsverhältnisse zwischen den Mitgliedern der
Tarifvertragsparteien regeln.

  • Unmittelbare Wirkung:
    Norm erfasst automatisch einzelnes Arbeitsverhältnis, ohne dass Kenntnis
    und Billigung der Parteien erforderlich ist
  • Zwingende Wirkung:
    Norm kann nicht durch Vereinbarung im Arbeitsvertrag zum Nachteil des AN
    aufgehoben werden
  • Nur einseitig: Günstigkeitsprinzip für AN (z.B. übertarifliche Entlohnung),
    §4 III TVG
  • Abweichende Abmachungen zuungunsten der AN möglich, wenn dies der
    Tarifvertrag gestattet (z.B. Öffnungsklauseln), §4 III TVG
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7
Q

Gesetzliche Grundlagen: Der schuldrechtliche Teil eines Tarifvertrags

A
  • Friedenspflicht (keine Kampfmaßnahmen (Streiks, Aussperrungen) während
    der Laufzeit eines Tarifvertrags)
  • Relative Friedenspflicht: Verbot von Kampfmaßnahmen zur Änderung der
    tarifvertraglich festgelegten Regelungen; besteht bei allen laufenden
    Tarifverträgen
  • Absolute Friedenspflicht: Verbot jeglicher Arbeitskämpfe; kann in
    Tarifverträgen vereinbart werden
  • Durchführungspflicht (Pflicht der Parteien, für die Durchführung der
    Vertragsbestimmungen zu sorgen)
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8
Q

Arten von Tarifverträgen

A
  • Verbands- versus Firmentarifverträge
  • Verbandstarifverträge (Branchentarifvertrag, „Flächentarifvertrag“):
    zwischen AG-Verband und Gewerkschaft
  • Firmen- oder Haustarifvertrag: zwischen einem AG und Gewerkschaft
  • Manteltarifverträge
  • Laufzeit: mehrere Jahre
  • Regeln allgemeine Arbeitsbedingungen (z.B. Arbeitszeit, Zuschläge, Urlaub,
    Entgeltgruppendefinitionen)
  • Vergütungstarifverträge
  • Kürzere Laufzeit (oft 1 Jahr)
  • Regeln Höhe der Löhne, Gehälter, Ausbildungsvergütungen
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9
Q

Arbeitgeberverbände

A
  • Organisiert in Orts-, Bezirks- oder Landesfachverbände
  • Landesfachverbände zumeist Mitglied in zwei Verbänden (Matrixorganisation)
  • Fachspitzenverband auf Bundesebene
  • Überfachlicher Landesverband
  • Fachspitzenverbände und Landesvereinigungen gehören der
    Bundesvereinigung der Deutschen AG-Verbände (BDA) an
  • Erfüllung von Koordinationsaufgaben, politische Interessenvertretung, kein
    Abschluss von Tarifverträgen
  • Betreuung von ca. 75% der Unternehmen (eigene Angabe)
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10
Q

Determinanten der Gewerkschaftsmitgliedschaft I

A
  • Kosten der Mitgliedschaft
  • Mitgliedsbeiträge (meist 1 % vom Gehalt)
  • Ggf. Zeitaufwand
  • Nutzen einer Mitgliedschaft
  • Höherer Lohn (?)
  • Beschäftigungssicherheit (?)
  • Streikgeld
    ➢ Problem: Großteil der Leistungen sind öffentliche Güter
    ➢ Free-riding rational
    ➢ Gewerkschaftsmitgliedschaft in D nicht rational (?)
  • Beispiel Schweden: Organisation der Arbeitslosenversicherung an
    Gewerkschaften geknüpft
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11
Q

Ökonomische Analyse von Lohnverhandlungen
–> Was fällt hierdrunter

A
  • Notation
  • Gewerkschaftliche Zielsetzung
  • Einstellungsentscheidung der Unternehmen
  • Monopolmodell
  • „Right to manage“-Modell
  • Modell effizienter Verhandlungen
  • Rationale Rekonstruktion
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12
Q

Übertarifliche Entlohnung und betriebliche Bündnisse
Erklärungsansätze der übertariflichen Entlohnung

A
  • Institutionelle Erklärungen
  • Notwendigkeiten der Differenzierung bei zentralen Tarifverhandlungen
  • Differenzierung qualifikationsbedingter Lohndifferentiale
  • Anpassungsmöglichkeiten trotz fester Laufzeiten von Tarifverträgen
  • Ökonomische Erklärungen
  • Überschussnachfrage nach Arbeit
  • kompensierende Lohndifferentiale (schlechte Arbeitsbedingungen)
  • Betriebliche Nachverhandlungen gegebener überbetrieblicher Tariflöhne
  • Effizienzlohntheorie (Zusammenhang zwischen Lohn und Leistungsfähigkeit,
    Leistungsbereitschaft, Fluktuationsverhalten)
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13
Q

Modell von Muysken und van Veen: Skizze

A
    1. Stufe:
  • Gewerkschaften und AG-Verbände verhandeln Tariflohn w0
  • AG legen Beschäftigungsniveau ni
    fest
    1. Stufe:
  • Management und AN-Vertreter verhandeln Effektivlöhne
  • Ziel des Managements: Gewinnmaximierung
  • Ziel der AN-Vertreter: Lohnmaximierung
  • Wichtige Annahme: Leistungsintensität e(w) der AN steigt mit höheren
    Löhnen ⇨ Steigerung der Erlöse R
    ➢ Verhandlungsspielraum
    (Methode: Nash-Verhandlungslösung)
  • Nicht-Einigung ⇨ Zahlung von Tariflöhnen
  • Arbeitskampfmaßnahmen nicht zulässig
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14
Q

Typen betrieblicher Bündnisse

A
  • Lohnsenkende Investitionsvereinbarungen
  • AN: Einkommensverzicht
  • AG: Investitions- und Produktionszusagen
  • Lohnsenkende Beschäftigungsvereinbarungen
  • AN: Einkommensverzicht
  • AG: Beschäftigungszusagen
  • Produktivitätsfördernde Investitionsvereinbarungen
  • AN: Mehrarbeit, Arbeitszeitflexibilisierung, neue Arbeitsorganisation,
    leistungsorientierte Vergütung
  • AG: Investitions- und Produktionszusagen
  • Arbeitsumverteilende Beschäftigungsvereinbarungen
  • AN: Verkürzung der Arbeitszeit, Arbeitszeitflexibilisierung, räumliche und
    fachliche Flexibilisierung des Abeitseinsatzes
  • AG: Beschäftigungszusagen
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15
Q

Sind Tarifverträge und kollektive Tarifparteien rational
rekonstruierbar?

A

Nein:
* Durch politische Willensbildungsprozesse geschaffene Institutionen, die keine
Marktfehler kompensieren, sondern - im Gegenteil - zu einer
Wohlfahrtsverringerung beitragen

Ja:
* Kollektive Vereinbarungen über feste Kontingente an Ausbildungsplätzen
* Einsparung von Transaktionskosten
* Gewerkschaften als Voice-Organ

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16
Q

Exit-Voice-Loyalty-Neglect (EVLN) Model (Erweiterung EVL-Ansatz von Hirshman,

A
  • Exit: Verlassen der Organisation bzw. unbefriedigenden Situation
  • Voice: Probleme ansprechen; Versuch Veränderungen zu erwirken
  • Loyalty: AN „schweigen“ mit Hoffnung auf Verbesserung der Situation; „suffer in silence“
  • Neglect: Nachlässigkeit; Ignoranz; Verspätung; Absentismus
17
Q
A