V6 Gleichbehandlung und Diskriminierung Flashcards
Gesetzliche Grundlagen für Gleichbehandlung
Art. 3 Grundgesetz [Gleichheit vor dem Gesetz]
* Absatz (3): Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung,
seiner Rasse, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen
oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Art. 119 (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft)
* Jeder Mitgliedstaat wird […] den Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und
Frauen bei gleicher Arbeit anwenden und in der Folge beibehalten.
Begriff: Diskriminierung
Def
➢ Definitionen:
* Benachteiligung (durch unterschiedliche Behandlung)
(Duden Fremdwörterbuch)
* Ungleiche Entlohnung für gleiche Arbeit (Lorenz/Wright 1990)
* Gruppenspezifische Diskriminierung auf Arbeitsmärkten liegt vor, wenn die
durchschnittliche Entlohnung einer Gruppe nicht ihrer durchschnittlichen
Produktivität entspricht (Aigner/Cain 1976)
Def
Lohndiskriminierung von Frauen:
- Geringere Löhne für Frauen mit gleicher Betriebszugehörigkeitsdauer im gleichen
Beruf unter gleichen Arbeitsbedingungen
Diskriminierung von Frauen bei Stellenbesetzungen:
- Geringere Möglichkeiten für Frauen, auf hochbezahlte Stellen zu gelangen (bei
gleicher Ausbildung)
Weitere Diskriminierungstheorien
Monopsonistische Theorie der Diskriminierung
* Lohn abhängig von Angebotselastizitäten weiblicher und männlicher Arbeit
* Kaum empirisch gesichert
Radikale Diskriminierungstheorie
* „Teile und herrsche“
* Warum nicht Erhöhung der Frauenlöhne?
Wodurch werden Einkommensunterschiede zwischen Männern und
Frauen erklärt?
- Schulbildung
- Schulfächer/Studienfächer
- Berufserfahrung / „on-the-job training“
- Berufsgruppenzugehörigkeit
- Kompensierende Lohndifferentiale
- Kontrollvariablen (Religion, Familienstand,…)
- Erwerbsunterbrechungen
Rechtliche Regelungen des Mutterschutzgesetzes