Versuch Flashcards

1
Q

Tatentschluss

A

Tatentschluss oder der auf alle objektiven Tatbestandsmerkmale gerichtete Vorsatz und die sonstigen subjektiven Tatbestandsmerkmale.

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2
Q

unmittelbares Ansetzen -

Zwischenaktstheorie

A

Der Täter muss subjektiv die Schwelle zu “Jetzt-gehts-los” überschritten und objektiv dürfen keine wesentlichen Zwischenschritte mehr fehlen.

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3
Q

unmittelbares Ansetzen-

restliche Theorien

A

Sphärentheorie: Sobald Täter in die Schutzsphäre eingedrungen ist.
Gefährdungstheorie: wenn unmittelbare Gefährdung vorliegt

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4
Q

Unbeendeter Versuch - ez

A

Wenn Täter davon ausgeht, noch nicht alles zur möglichen Tatbestandsverwirklichung getan zu haben.

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5
Q

beendeter Versuch - ez

A

Wenn der Täter davon ausgeht, bereits alles zur möglichen Tatbestandverwirklichung Erforderliche getan zu haben.

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6
Q

Unbeendeter Versuch -

Gesamtbetrachtungslehre

A

Der Versuch ist so lange unbeendet, wie der Täter glaubt, mit den ihm in der konkreten Situation zur Verfügung stehenden Mitteln den Erfolg noch herbeiführen zu können.

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7
Q

Rücktritt vom beendeten Versuch

A

§24 I 1 Alt. 2:

nicht fehlgeschlagen, aber schon beendet, Täter die Vollendung der Tat verhindern, freiwillig geschieht,

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8
Q

Verhindern der Vollendung (bei beendetem Versuch)

A

Rspr: Wenn der Täter durch des Ingangsetzen eines neuen Kausalverlaufs die Vollendung erfolgreich verhindert und dies auch anstrebt.
hL: Verhinderung der Vollendung wird analog zu Beteiligungsregeln bestimmt (Mittäter am verhindern).

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9
Q

Rücktritt bei ernsthaftem Bemühen

A

§24 I 2:
Versuch beendet aber nicht fehlgeschlagen, Vollendung ausgeblieben, Täter muss sich ernsthaft und freiwillig bemüht haben, die Vollendung zu verhindern.

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10
Q

Streit: Denkzettel

A

frühere Rspr:
kein Rücktritt mehr möglich
1. Täter hat ziel schon erreicht, was nicht honorierungswürdig ist
2. Kein Beweis der Rechtstreue
3. Tat aus Tätersicht schon abgeschlossen
hM
Rücktritt möglich
1. §24 I meint nur Tat als Verwirklichung der Merkmale
2. Opferschutz
3. §24 I 1 Alt. 1 bezieht sich nicht auf außertatbestandliche Ziele
4. frühere Rspr: ungerechtfertigte Privilegierung von Tätern mit direktem Tötungsvorsatz.

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11
Q

Streit: Rücktritt von unbeendetem Versuch

A
MM:
Tatentschluss muss vollständig aufgegeben werden
HM:
Abstand von konkreter Tat
-> Opferschutz
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12
Q

Streit: fehlgeschlagener Versuch

A

Einzelaktstheorie
Teilakt in isolierter Betrachtung

Gesamtbetrachtungslehre
Tatvorgang als einheitliches Geschehen
-> reißt nicht Lebenssachverhalt auseinander

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13
Q

Streit: Unmittelbares Ansetzen bei versuchtem vorsätzlichem Unterlassungsdelikt

A

eA: erste verstrichene Handlungsmöglichkeit
aA: letzte verstrichene Handlungsmöglichkeit

hM: Sobald d. Täter das Geschehen aus der Hand gibt und Rechtsgut unmittelbar gefährdet wird

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