Schuld Flashcards
Streit: Notwehrexzess
eA nur intensiver Exzess aA auch nachzeitiger extensiver Exzess -> aufgrund Ähnlichkeit (ein schwerer Schlag vs. zwei Schwächere)
Alice - Unvereinbarkeitslehre
Alic abzulehnen:
- Ausnahmemodell nicht mit Koinzidenzprinzip gem. Art 103 II GG vereinbar
- Tatbestandsmodell widerspricht Regelungen über Beginn der Tatbestandsverwirklichung
Kritik:
nutzt Möglichkeiten der lex lata nicht aus
Alic
Action libera in causa
Alic - Ausnahmemodell
Schuldvorwurf vorgelagert,
Kritik: Widerspruch mit Koinzidenzprinzip gem. Art 103 II
Alic - Tatbestandsmodell
Herbeiführen des Defektzustandes bereits Teil der Begehung der Tat iSv. §20,
Alic - Tatbestandsmodell - Vorverlagerungstheorie
Action precedes bereits Teil der Kausalkette. Unrechtstatbestand und Schuldvorwurf knüpfen beide an herbeiführen der Schuldunfähigkeit an.
Alic - Tatbestandsmodell - Unrechtstheorie
Tatbestand umschreibt auch vorhergehendes Tun oder Unterlassen.
Alic - Tatbestandsmodell - Ausdehnungsmodell
In frühem Stadium pflichtwidrig das Risiko für die spätere Ausführung geschaffen.
Alic - Tatbestandsmodell - Parallelität zw. alic und mittelbare Täterschaft
Täter nutz sich als Werkzeug gegen sich selbst.
Alic - Vorsatz
- Doppelvorsatz,
- min. Eventualvorsatz bei herbeiführen des Defektzustandes
- Vorsatz (min. ihrer Art nach) auf bestimmte Straftat gerichtet
Verbotsirrtum - Vermeidbarkeit
“Der Verbotsirrtum ist vermeidbar, wenn das Unrecht für den Täter erkennbar war, ihm also sein Verhalten unter Berücksichtigung seiner Fähigkeiten und Kenntnisse hätte Anlass geben müssen, über dessen mögliche Rechtswidrigkeit nachzudenken oder Erkundigungen einzuziehen, und er auf diesem Weg zur Unrechtseinsicht gekommen wäre.”