Vernehmung des Zeugen Flashcards
1
Q
Zeugnisfähigkeit
A
Zeuge kann jeder sein, der in der Lage ist, verständlich über seine Wahrnehmung zu berichten.
2
Q
Pflicht für den Zeugen
A
§ 163 Abs. 3 StPO
3
Q
Pflichten des Zeugen
A
- Pflicht zur Namensangabe
- Aussagepflicht vor Richter, Staatsanwaltschaft und Ermittlungspersonen auszusagen
- Wahrheitspflicht
4
Q
Vernehmung der Person; Beschränkung von Angaben, Zeugenschutz
A
§ 68 Abs. 1 - 5 StPO
5
Q
Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht
A
§ 52 Abs. 3 StPO
Verwandt in gerader Linie: Großeltern, Kinder, Enkel, Urenkel des Beschuldigten haben Verweigerungsrecht
6
Q
Auskunftsverweigerungsrecht
A
§ 55 Abs. 2 StPO
7
Q
Belehrung der Wahrheit wegen für Zeugen
A
§ 57 S. 1 StPO
8
Q
Berufliche Zeugnisverweigerungsrecht
A
§ 53 StPO. Hier besteht keine Belehrungspflicht, weil man davon ausgeht, dass diese Berufe von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht wissen.