Personenfeststellung nach StPO Flashcards
Artikel 104 GG
Rechtsgarantien der Freiheitsentziehung in Artikel 104 GG
Identitätsfeststellung in der StPO
Erst dann möglich, wenn konkret eine Straftat vorliegt.
Grundrecht die beeinträchtigt werden bei Identitätsfeststellung
- Artikel 1 Abs. 1 GG und Artikel 2 Abs. 1 GG
informationelle Selbstbestimmung - Artikel 2 Abs 1 GG körperliche Integrität#
- Artikel 2 Abs 2 GG Freiheitsentziehung
Rechtsbelehrung beim Festhalten
§ 114 a - 114 c StPO
Tatvorhalt
§ 163a (4) StPO wesentliche Formvorschrift.
Generalklausel
§ 163 Abs. 2 StPO
Festhalten
Festhalten dient alleine dazu, die Identität einer Person feststellen zu können.
Definition Festhalten
Festhalten i.S. des Abs. 1 S. 2 ist jede gegen den Willen des Betroffenen vorgenommene Einschränkung seiner Bewegungsfreiheit über die Zeit hinaus, die notwendigerweise für jede alsbald mögliche Identitätsfeststellung benötigt wird, ferner jede unfreiwillige Verbringung an einen anderen Ort.
Verhältnismäßigkeit
…unterliegen den Geboten:
A Angemessenheit
E Erforderlichkeit
G Geeignetheit
Formvorschrift § 163c StPO
Der Verdächtige oder Unverdächtige darf nur solange festhalten werden, bis zur zweifelsfreien Feststellung der Identität. Jedoch maximal 12 Stunden (Abs. 2)
Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken § 94 StPO
Werden bei der Durchsuchung zum Zwecke der IDF Gegenstände gefunden, die für die Aufklärung der in Frage kommenden Straftat Bedeutung haben, so sind sie nach § 94 StPO sicherzustellen.
Zufallsfund bei der Durchsuchung
§ 108 StPO
Vier Pflichten bei der Vorprüfung
S Strafverfolgungszwang
E Erforschungspflicht
B Beweissicherungspflicht
A Aktenvorlagepflicht