Definitionen Flashcards
Beschuldigter
Beschuldigter - Person, die konkret verdächtigt wird, eine strafbare Handlung begangen
zu haben und gegen die ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist.
Verdächtiger
Verdächtiger - kommt als Täter oder Teilnehmer einer verfolgbaren Straftat in Betracht.
Unverdächtiger
Unverdächtiger - kommt nicht als Täter oder Teilnehmer einer verfolgbaren Straftat in Betracht.
Zeuge
Zeuge - ist, wer in einem Straf- oder Bußgeldverfahren über eigene Wahrnehmungen Auskunft geben soll und nicht selbst Beschuldigter/Betroffener oder Sachverständiger ist.
Zeuge vom Hörensagen
Zeuge vom Hörensagen - ist, wer keine eigenen Wahrnehmungen vom Tatgeschehen schildert, sondern was ihm Dritte dazu gesagt haben (z.B. der Gefängnisinsasse, dem ein Mithäftling sein „Herz ausschüttet“).
Sachverständige Zeuge
Sachverständige Zeuge - ist, wer eigene Wahrnehmungen gemacht hat, wozu eine besondere Sachkunde erforderlich war. (z.B. der Arzt eine Schwangerschaft).
Sachverständiger
Sachverständiger - ist kein Zeuge. Aufgrund seines speziellen Fachwissens erläutert er Sachverhalte, Beweise und Aussagen im Strafverfahren. Er erstellt ein Gutachten. Der Sachverständige ist im Gegensatz zum Zeugen austauschbar.
Anfangsverdacht
Anfangsverdacht - zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat
Dringender Tatverdacht
Dringender Tatverdacht - d.h. es muss eine hohe Wahrscheinlichkeit gegeben sein, dass der Beschuldigte sich als Täter oder Teilnehmer einer strafbaren und verfolgbaren Handlung schuldig gemacht hat und deshalb auch verurteilt werden kann.
Hinreichender Tatverdacht
Hinreichender Tatverdacht - Wahrscheinlichkeit der Verurteilung nach Abschluss der Ermittlungen.
Volle Überzeugung
Volle Überzeugung - Die jeden vernünftigen Zweifel ausschließende innere Gewissheit der Schuld im Urteil.
Vernehmung
Vernehmung - Stellt ein Strafverfolgungsorgan (Polizei, StA, Gericht) gezielte, detaillierte Fragen zu Zwecken der Strafverfolgung und ist die amtliche Eigenschaft nach außen erkennbar, so liegt eine Vernehmung vor.
Betroffen
Betroffen - d.h. am Tatort oder in unmittelbarer Nähe zum Tatort gestellt.
Verfolgt
Verfolgt - d.h. der nach dem Betreffen sich vom Tatort entfernende Täter wird auf Sicht und Gehör verfolgt oder es werden aufgrund von Ermittlungen kurz nach der Tat Verfolgungsmaßnahmen zum Zwecke seiner Ergreifung getroffen.
Frisch
Frisch - ist die Tat während oder unmittelbar nach deren Begehung.
Tat
Tat - darunter ist jede Handlung zu verstehen, welche strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen kann.
Fluchtverdacht
Fluchtverdacht - liegt vor, wenn (nach den erkennbaren Umständen des Falles unter Berücksichtigung allgemeiner Erfahrungen vernünftigerweise) die Annahme gerechtfertigt ist, der Betroffene werde sich der Verantwortung durch die Flucht entziehen, wenn er nicht alsbald festgenommen wird.
Flucht
Flucht - liegt vor, wenn der bisherige räumliche Lebensmittelpunkt aufgegeben wird, um für die Strafverfolgungsbehörde unerreichbar zu sein.