Definitionen Flashcards

1
Q

Beschuldigter

A

Beschuldigter - Person, die konkret verdächtigt wird, eine strafbare Handlung begangen
zu haben und gegen die ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist.

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2
Q

Verdächtiger

A

Verdächtiger - kommt als Täter oder Teilnehmer einer verfolgbaren Straftat in Betracht.

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3
Q

Unverdächtiger

A

Unverdächtiger - kommt nicht als Täter oder Teilnehmer einer verfolgbaren Straftat in Betracht.

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4
Q

Zeuge

A

Zeuge - ist, wer in einem Straf- oder Bußgeldverfahren über eigene Wahrnehmungen Auskunft geben soll und nicht selbst Beschuldigter/Betroffener oder Sachverständiger ist.

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5
Q

Zeuge vom Hörensagen

A

Zeuge vom Hörensagen - ist, wer keine eigenen Wahrnehmungen vom Tatgeschehen schildert, sondern was ihm Dritte dazu gesagt haben (z.B. der Gefängnisinsasse, dem ein Mithäftling sein „Herz ausschüttet“).

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6
Q

Sachverständige Zeuge

A

Sachverständige Zeuge - ist, wer eigene Wahrnehmungen gemacht hat, wozu eine besondere Sachkunde erforderlich war. (z.B. der Arzt eine Schwangerschaft).

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7
Q

Sachverständiger

A

Sachverständiger - ist kein Zeuge. Aufgrund seines speziellen Fachwissens erläutert er Sachverhalte, Beweise und Aussagen im Strafverfahren. Er erstellt ein Gutachten. Der Sachverständige ist im Gegensatz zum Zeugen austauschbar.

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8
Q

Anfangsverdacht

A

Anfangsverdacht - zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat

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9
Q

Dringender Tatverdacht

A

Dringender Tatverdacht - d.h. es muss eine hohe Wahrscheinlichkeit gegeben sein, dass der Beschuldigte sich als Täter oder Teilnehmer einer strafbaren und verfolgbaren Handlung schuldig gemacht hat und deshalb auch verurteilt werden kann.

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10
Q

Hinreichender Tatverdacht

A

Hinreichender Tatverdacht - Wahrscheinlichkeit der Verurteilung nach Abschluss der Ermittlungen.

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11
Q

Volle Überzeugung

A

Volle Überzeugung - Die jeden vernünftigen Zweifel ausschließende innere Gewissheit der Schuld im Urteil.

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12
Q

Vernehmung

A

Vernehmung - Stellt ein Strafverfolgungsorgan (Polizei, StA, Gericht) gezielte, detaillierte Fragen zu Zwecken der Strafverfolgung und ist die amtliche Eigenschaft nach außen erkennbar, so liegt eine Vernehmung vor.

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13
Q

Betroffen

A

Betroffen - d.h. am Tatort oder in unmittelbarer Nähe zum Tatort gestellt.

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14
Q

Verfolgt

A

Verfolgt - d.h. der nach dem Betreffen sich vom Tatort entfernende Täter wird auf Sicht und Gehör verfolgt oder es werden aufgrund von Ermittlungen kurz nach der Tat Verfolgungsmaßnahmen zum Zwecke seiner Ergreifung getroffen.

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15
Q

Frisch

A

Frisch - ist die Tat während oder unmittelbar nach deren Begehung.

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16
Q

Tat

A

Tat - darunter ist jede Handlung zu verstehen, welche strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen kann.

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17
Q

Fluchtverdacht

A

Fluchtverdacht - liegt vor, wenn (nach den erkennbaren Umständen des Falles unter Berücksichtigung allgemeiner Erfahrungen vernünftigerweise) die Annahme gerechtfertigt ist, der Betroffene werde sich der Verantwortung durch die Flucht entziehen, wenn er nicht alsbald festgenommen wird.

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18
Q

Flucht

A

Flucht - liegt vor, wenn der bisherige räumliche Lebensmittelpunkt aufgegeben wird, um für die Strafverfolgungsbehörde unerreichbar zu sein.

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19
Q

Sich verborgen halten

A

Sich verborgen halten - Der Beschuldigte hält sich verborgen, wenn er unangemeldet, unter falschem Namen oder an einem unbekannten Ort lebt, um sich dem Verfahren zu entziehen.

20
Q

Fluchtgefahr

A

Fluchtgefahr - besteht, wenn bei umfassender Würdigung der Umstände des Einzelfalles es (aufgrund bestimmter Tatsachen) wahrscheinlicher erscheint, dass der Beschuldigte, statt sich dem Strafverfahren zu stellen, sich diesem entziehen werde.

21
Q

Verdunkelungsgefahr

A

Verdunkelungsgefahr - besteht, wenn das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, dass durch bestimmte Handlungen auf sachliche oder persönliche Beweismittel eingewirkt und dadurch die Ermittlungen der Wahrheit erschwert werden wird.

22
Q

Gefahr im Verzug

A

Gefahr im Verzug - liegt vor, wenn die Einholung eines vorherigen richterlichen Beschlusses den Ermittlungserfolg ganz oder teilweise vereiteln oder gefährden würde.

23
Q

Durchsuchung

A

Durchsuchung - ist die planmäßige und zielgerichtete Suche nach Personen oder Sachen, deren genaue räumliche Lage den Strafverfolgungsorganen nicht bekannt ist.

24
Q

Körperliche Durchsuchung

A

Körperliche Durchsuchung - ist die Suche nach körperfremden Gegenständen oder Spuren in der am Körper getragenen Kleidung, an der Körperoberfläche und in natürlichen Körperöffnungen.

25
Q

Körperliche Untersuchung

A

Körperliche Untersuchung - ist das Beobachten der körperlichen Beschaffenheit oder der körperlichen Funktionsfähigkeit, und alle körperlichen Eingriffe.

26
Q

Körperlicher Eingriff

A

Körperlicher Eingriff - der Unterschied zur einfachen Untersuchung liegt darin, dass beim körperlichen Eingriff natürliche Körperbestandteile entnommen oder dem Körper Stoffe zugeführt werden oder sonst in das haut- und muskelumschlossene Innere des Körpers eingegriffen wird.

27
Q

Andere körperlichen Eingriffe

A

Andere körperlichen Eingriffe - diese liegen vor bei der Entnahme von natürlichen Körperbestandteilen wie Liquor, Samen, Harn oder Speichel (zur molekulargenetischen Untersuchung nach § 81e StPO) und der Zuführung von Stoffen wie beim Einsatz von Abführmitteln.

28
Q

Tatsachen

A

Tatsachen - sind Fakten, die den zu ziehenden Schluss mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zulassen.

29
Q

Erfolgsvermutung

A

Erfolgsvermutung - muss auf tatsächlichen Anhaltspunkten oder kriminalistischer Erfahrung bzw. Überlegung beruhen.

30
Q

Anderer Personen

A

Anderer Personen - andere Personen i.S.d. § 103 StPO sind Personen, die nicht Verdächtige der zugrunde liegenden Straftat sind.
Oder auch: Andere Personen sind solche, die nicht tatverdächtig sind oder die wegen Schuldausschließungsgründen nicht verfolgt werden können, z.B. Kinder. Ob sie zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt sind, spielt dabei keine Rolle.

31
Q

Alternativ

A

Alternativ: kommt als Täter oder Teilnehmer einer verfolgbaren Straftat nicht in Betracht.

32
Q

Wohnung

A

Wohnung - ist eine Räumlichkeit, deren Hauptzweck darin besteht, Menschen zur
ständigen Benutzung zu dienen, ohne dass sie in erster Linie ein Arbeitsraum ist.

33
Q

Andere Räume

A

Andere Räume sind solche, die vom Verdächtigen, wenn auch nur gelegentlich, benutzt oder mitbenutzt werden, ohne dass er darin seinen Lebensmittelpunkt hat; in Frage kommen Lagerräume, umfriedete Hofräume oder sonst das umfriedete Besitztum.

34
Q

Gebäude

A

Gebäude - „räumlich abgegrenzte, selbständige bauliche Einheit, die den Eintritt von Menschen ermöglicht und geeignet und bestimmt ist, dem Schutz von Menschen und Sachen zu dienen und Unbefugte fernzuhalten.“

35
Q

Gewahrsamsinhaber

A

Gewahrsamsinhaber - Gewahrsam ist die vom Herrschaftswillen getragene tatsächliche Sachherrschaft.

36
Q

Gegenstand

A

Gegenstand - der Begriff „Gegenstand“ umfasst nicht nur Sachen i.S.d. bürgerlichen Rechts (§ 90 BGB), sondern alle körperlichen Gegenstände unabhängig davon, ob sie beweglich oder unbeweglich sind.

37
Q

Beweismittel

A

Beweismittel - Gegenstände als Beweismittel im Sinne von § 94 Abs. 1 StPO sind alle beweglichen oder unbeweglichen Sachen, die unmittelbar oder mittelbar für die Tat oder die Umstände ihrer Begehung Beweise erbringen (z.B. Tatbeute, Kleidungsstück mit Blutflecken).

38
Q

Die potentielle Beweisbedeutung

A

Die potentielle Beweisbedeutung liegt vor, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Gegenstand im Verfahren zu Untersuchungszwecken, insbesondere zur Ent- oder Belastung des Beschuldigten, verwendet wird.

39
Q

„ihm gehörenden Sachen“

A

„ihm gehörenden Sachen“ im Sinne von § 102 StPO sind Kleidungsstücke, die der Verdächtige bei sich führt, ohne sie zu tragen und seine sonstige bewegliche Habe (Koffer, Taschen, Kfz etc.). „Ihm gehörend“ bedeutet nicht das Eigentum, sondern umfasst den Besitz, Gewahrsam und Mitgewahrsam.

40
Q

Sicherstellung

A

Sicherstellung - die Begründung oder Herbeiführung öffentlich-rechtlichen Gewahrsams an einer Sache.

41
Q

Beschlagnahme

A
Beschlagnahme - versteht man die förmliche Bemächtigung eines Gegenstandes durch ein Strafverfolgungsorgan zu Zwecken des Strafverfahrens.
Die Beschlagnahme (förmliche Sicherstellung) erfolgt hier in Form einer „Inverwahrungnahme“, da es sich bei den Beweismitteln um bewegliche Gegenstände handelt.
42
Q

Erforderlich

A

Erforderlich - ist eine Maßnahme, wenn es unter mehreren möglichen Maßnahmen keine andere mildere Maßnahme gibt das polizeiliche Ziel zu erreichen.

43
Q

Festhalten

A

Festhalten - i.S. des § 163b Abs. 1 S. 2 ist jede gegen den Willen des Betroffenen vorgenommene Einschränkung seiner Bewegungsfreiheit über die Zeit hinaus, die notwendigerweise für jede alsbald mögliche Identitätsfeststellung benötigt wird, ferner jede unfreiwillige Verbringung an einen anderen Ort.

44
Q

Das Durchsuchen

A

Das Durchsuchen (i.S.d. § 163b StPO) der Person besteht in dem Suchen in der Kleidung und auf der Körperoberfläche nach Gegenständen oder Zeichen, die zur Identifikation beitragen können, z.B. Ausweise, Papiere, Tätowierungen und Muttermale.

45
Q

Mitgeführte Sachen

A

Mitgeführte Sachen (i.S.d. § 163b StPO) sind solche, über die der Betroffene zurzeit der Durchsuchung die tatsächliche Sachherrschaft ausübt; wer Eigentümer oder Besitzer im zivilrechtlichen Sinne ist, ist ohne Bedeutung.

46
Q

ED-Behandlung

A

ED-Behandlung - ist die Feststellung äußerer, unveränderlicher, körperlicher Merkmale. (Zweck ist die aktuellen Identifizierung oder das spätere Wiedererkennen).