Vernehmung Flashcards

1
Q

Vernehmung Defi

A

= ist eine amtlich erkennbare Befragung von Beschuldigten oder Zeugen zu einem strafrechtlich relevanten SV durch Strafverfolgungsbehörden

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2
Q

Wer darf Vernehmungen durchführen?

A

Polizei, Staatsanwaltschaft, Richter

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3
Q

Warum gibt es die Vernehmung?

A

Der Vernehmende erhält die Gelegenheit zur Äußerung sowohl über die belastenden als auch entlastende Umstände einer Straftat

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4
Q

Informatorische Befragung

A

Dient der Klärung:

-des vorliegenden Sachverhaltes
-Art der Beteiligung (Status/ Rolle der Person) Wer ist Zeuge, Verdächtiger, unbeteiligte Dritter.

Wichtig: Ist durch die informatorische Befragung der Status einer Person geklärt gilt die weitere Befragung als Vernehmung und es besteht Behlerungspflicht.

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5
Q

Spontanäußerung

A

Bei der Spontanäußerung geht die Initiative der Äußerung alleine von der Aussageperson aus. PVB hat keine Zeit zu belehren

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6
Q

Beschuldigtenbelehrung

A

-Eröffnung des Tatvorwurfes
-Aussageverweigerungsrecht
-Verteidigerkonsultation
-Beweiserhebungsanträge
-Verständnisabfrage

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7
Q

Zeugenbelehrung

A

-Grund der Vernehmung
-Person des Beschuldigten, soweit bekannt
-Zeugnisverweigerungsrecht
-Auskunftsverweigerungsrecht
-Angaben zur Person
-Wahrheitsgemäße Angaben
-Verständnisfrage

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8
Q

Qualifizierte Belehrung

A

Bei fehlerhafter oder ausbleibender Belehrung besteht die Möglichkeit der Heilung.

Durchführung qualifizierten Belehrung:
- PGÜ auf Fehler und nicht Verwertbarkeit der Vernehmung hinweisen.
-Erneut belehren
- PGÜ fragen ob die zuvor getätigten Aussagen verwendet werden dürfen

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9
Q

PEACE Modell

A

Planing/Preparation = Planung Vorbereitung

Engage/ Explain = Einvernehmen herstellen/ Erläutern

Account = Freier Bericht und Verhör

Closure = positiver Abschluss

Evaluation = Nachbereitung/ Auswertung

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10
Q

Planung (Prostplotz)

A

Personenkenntniss
Rechtskenntniss
Ortskenntniss
Sachkenntniss
Technik
Planung
Ladung
Ort
Teilnehmer
Zeitpunkt

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11
Q

Erlaubte Vernehmungsmethoden

A

-Sondierungsmethode
-Festlegemethode
-Überzeugungsmethode
-Überraschungsmethode

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12
Q

Verbotene Vernehmungsmethoden

A

geregelt im §136a StPO

-Misshandlung (Schläge)
-Ermüdung (bes. Umstände 24h)
-körperliche Eingriffe
-Verabreichen von Mitteln
-Quälerei
-Täuschung
-Hypnose
-Drohung mit einer unzulässigen Maßnahme

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13
Q

Sondierungsmethode

A

Vernehmende Person kann den SV frei schildern. Alles wird möglichst wortgetreu protokolliert.
Danach wird mit geschlossenen Fragen versucht weitere Informationen zu erhalten.

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14
Q

Besonderheiten bei Anhörungen (Vernehmungen) von Kindern

A

Kinder (0-13 Jahre)

• Kinder können nicht Beschuldigte sein, somit Belehrung als Zeuge

• Anwesenheitsrecht der Erziehungsberechtigten/ gesetzl. Vertreter

•Anhörung nicht zur Nachtzeit

• Verstandsreife des Kindes prüfen

• Örtlichkeit und Kleidung bewusst wählen

• Aussage des Kindes grundsätzlich wortgetreu protokollieren

• Nach Vernehmung Eindrucksvermerk fertigen

•Nach Vernehmung Übergabe des Kindes an Erziehungsberechtigten

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15
Q

Besonderheiten bei Vernehmungen von Jugendlichen

A

Jugendliche = 14-17 Jahre

• Jugendliche sind strafrechtlich verantwortlich

• Jugendliche normal als Beschuldigten belehren

• Anwesenheitsrecht der Eltern/Erziehungsberechtigten kann abgelehnt werden

• Erfragen von Reue (Täter Opfer ausgleich

• Jugendliche sollen persönlich vernommen werden, kein Anhörbogen
(Eindrucksvermerk)

• Eindrucksvermerkt fertigen

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16
Q

Besonderheiten bei Vernehmungen von Ausländern

A

• Auf Behlerung und Verpflichtung des Dolmetschers achten

•Der Überraschungseffekt von spontanen Fragen verpufft

• Zuverlässigkeit des Dol. ist zwingend notwendig sonst besteht die Gefahr der Beeinflussung

• Dol. muss Fragen wörtlich, zügig übersetzen.

• Dol. unterschreibt für die Richtigkeit der Übersetzung

•Dol. Soll nicht zu viel Einblick in das Verfahren erhalten sonst besteht Gefahr das er zum Berater der Vernehmenden wird

17
Q

Arten der Übersetzung
(Dolmetscher)

A

-Konsekutive Übersetzung:

Dolmetscher hört Fragen oder Antwort an und übersetzt diese dann. Dolmetscher hat Zeit

-Simultane Übersetzung
Dolmetscher übersetzt nahezu zeitgleich

18
Q

Täter Opfer Ausgleich

A

Der TÄTER-OPFER-AUSGLEICH ist ein Angebot an die Betroffenen und Verantwortlichen einer Straftat, den durch die Tat entstandenen Konflikt außergerichtlich zu klären.

Ziele:
-Aufarbeitung der Tat,
-Befriedung des Konflikts
-Aushandlung der Wiedergutmachung