PVB als Zeuge vor Gericht Flashcards
Rechte Zeugen
-Recht auf angemessene Behandlung
-Recht auf Entschädigung
-Recht auf Gehör
-Auskunftsverweigerungsrecht
-Zeugnisverweigerungsrecht
Pflichten Zeuge
-pünktliches Erscheinen vor Gericht
-wahrheitsgemäße und vollständige Aussage
-Eidesleistung
-Duldung von Gegenüberstellungen
-Beantwortung von ergänzenden Fragen
Ausagegenehmigung
Angehörige der BPol sind grundsätzlich verpflichtet, vor Gericht als Zeuge auszusagen. Die Wiedergabe von Informationen welche bereits schriftlich mitgeteilt (z.B in Strafakten oder Gutachten) sind uneingeschränkt zulässig. Gilt für alle Informationen die keiner Geheimhaltung bedürfen
Amtsverschwiegenheit
Angehörige der BPol unterliegen grundsätzlich der Amtsverschwiegenheit, das bedeutet das sie ohne Genehmigung des Dienstvorgesetzten vor Gericht nicht aussagen dürfen. Bedeutet für die Stellen welche den PVB vernehmen wollen das sie beim Dienstvorgesetzten eine Aussage Genehmigung einholen müssen.
Aussagen ohne Genehmigung sind strafbar.
Konfliktverteidigung
Strategische und methodische Vorgehen eines Strafverteidigers um das Gericht an den Rand der Handhabbarkeit zu führen. Ziel ist es den Hauptbelastungszeugen gegenüber den Richter als unglaubwürdig erscheinen zu lassen
Konsensverteidigung
Auch Deal genannt ist eine Einigung aller Verfahrensbeteiligten (StA, Beschuldigter, Verteidiger und Richter) welche außerhalb der Hauptverhandlung stattfindet. Es handelt sich um eine Art Tauschgeschäft “Tausche Geständnis gegen Strafmilderung”