Beweislehre Flashcards

1
Q

Defi Beweislehre

A

Beweislehre umfasst wesentlichen Kenntnisse über

• die Beweisarten (-mittel)
• deren Bedeutung und
• deren Verknüpfung miteinander,

um die für das Strafverfahren notwendige Beweissicherung ordnungsgemäß durchzuführen.

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2
Q

Aufgaben Polizei/StA/Richter

A

-Polizei obliegt die Beweissicherung (sammeln und sichern von be und entlastenden Beweisen)

-StA obliegt die Beweisführung

-Richter obliegt die Beweisaufnahme und freie Beweiswürdigung

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3
Q

Defi: Beweisen

A

heißt einem anderen die Gewissheit oder hochgradige Wahrscheinlichkeit von einer bisher unbekannten Tatsache verschaffen.

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4
Q

Strengbeweis / Freibeweis

A

Strengbeweis: Der Richter darf nur mit den in der StPO zugelassenen Beweismitteln die Schuld- und Straffrage klären

Freibeweis: Außerhalb der Hauptverhandlung beliebige Art und Weise der Informationsbeschaffung durch den Richter

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5
Q

Beweisformen

A

-direkter Beweis:
Ergibt sich unmittelbar aus einer beweiserheblichen Tatsache

-indirekter Beweis:
Von einem mittelbaren (Indiz) muss auf eine unmittelbare entscheidungserheblich Tatsache geschlossen werden.

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6
Q

Beweisarten

A

-Personalbeweis:
Feststellung eines SV durch Bekundung von Menschen

-Sachbeweis:
Feststellung eines SV durch Bewertung materieller Gegebenheiten (Spuren)

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7
Q

Beweismittel

A

SAUZE:

-Sachverständiger (PB)
hat selbst keine Beobachtung von Tathergang gemacht, ermöglicht dem Gericht die richtige Auswertung durch sein Gutachten

-Augenscheinobjekt (SB)
Alles was sinnlich wahrgenommen werden kann z.B Spuren, Waffen

-Urkunde (SB)
gedanklicher Inhalt eines Schriftstücks

-Zeuge (PB)
Ist eine Person die Tatsachen wahrgenommen hat die für das Verfahren welches nicht gegen ihn gerichtet ist von Bedeutung sein könnte

-Einlassung / Geständnis (PB)
Ist jede Äußerung zum Tatvorwurf
Geständnis ist eine Form der Einlassung

(SB) = Sachbeweis
(PB) = Personalbeweis

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8
Q

Eigenschaften des Personal und Sachbeweises

A

Personalbeweis = unmittelbar, subjektiv, Zeugen können sich irren oder lügen, Wiederholung sehr schwierig

Sachbeweis = mittelbar, objektiv, stumme Zeugen lügen nicht, nach Jahren wiederholbar

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9
Q

Verdachtsarten

A

-Anfangsverdacht
Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat liegen vor.

-Dringender Verdacht
Hohe Wahrscheinlichkeit das der BES Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist.
Vorraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls liegen vor

-Hinreichender Tatverdacht
Vorraussetzungen zu Anklageerhebung,
Hauptverfahren kann eröffnet werden, spätere Verurteilung ist wahrscheinlich

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10
Q

Grundsätze Beweissicherung

A

-alle subjektiven Beweise (Zeugenaussagen) sind zu objektivieren (durch Sachbeweise zu bestätigen)

-alle objektiven Beweise (Tatortspuren) sind durch subjektive Beweise (Personalbeweise) zu bestätigen.

-Anzustreben ist der Idealbeweis

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11
Q

Idealbeweis (Defi)

A

Von einem Idealbeweis wird gesprochen wenn Sachbeweise, Personalbeweise, und Geständnis ein einheitlich rundes Bild ergeben, es also keine Wiedersprüche, Brüche oder offene Fragen mehr gibt.

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12
Q

Beweisverbote

A

Sind Rechtsnormen, die eine Einschränkung der Beweisführung im Strafverfahren enthalten. Sie hindern die Erhebung und Verwertung von Beweisen, zeigen dem Beamten deutliche Grenzen auf gelten für den Strafverfolgungsbereich und das Gericht.

Der Bereich besteht aus den
- Beweiserhebungsverboten
- Beweisverwertungsverboten

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13
Q

Arten von Beweiserhebungsverboten

A

-Beweisthemaverbot
-Beweismittelverbot
-Beweismethodenverbot

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14
Q

Beweisthemaverbot

A

ist das Verbot, bestimmte Tatsachen aufzuklären.

Bsp. getilgte Vorstrafen

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15
Q

Beweismittelverbot

A

Untersagt die Benutzung bestimmter Beweismittel

Bsp. Zeugenaussagen können nicht verwertet werden wenn Verstöße vorliegen gegen Zeugnisverweigerungsrecht

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16
Q

Beweismethodenverbot

A

Untersagt die Anwendung unerlaubter Mittel zur Beweiserlangung

Bsp.: Anwendung verbotener Vernehmungsmethoden 136a StPo

17
Q

Beweisverwertungsverbote

A

Bedeutet, dass die auf verbotene Weise ermittelten Tatsachen grundsätzlich nicht zum Gegenstand der Beweiswürdigung und Urteilsfindung gemacht werden dürfen.

18
Q

Absolute/ Relative
Beweisverwertungsverbote

A

Absolute= sind unmittelbar im Gesetzestext niedergeschrieben. Keinen Entscheidungsspielraum
Bsp. Verbotene Vernehmungsmetoden

Relative= sind jeweils im Einzelfall zu prüfen
Bsp. : rechtswidrige Maßnahmen

19
Q

Richter Grundsätze

A

-gerichtliche Aufklärungspflicht
alle Beweismittel ansehen

-Mündlichkeit
Verfahren muss mündlich durchgesprochen werden

-Unmittelbarkeit
Beweismittel müssen dem Richter vorgelegt werden

-freie richterliche Beweiswürdigung
Richter darf sich selbst ein Bild der Beweise machen

-Öffentlichkeit
Recht als Bürger/ Medien am Verfahren teilzunehmen

-in dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten)
Der Angeklagte bleibt solange unschuldig bis seine Schuld bewiesen wurde

20
Q

Sachverständiger Zeuge

A

Ist eine Sonderform des Zeugen. Er ist eine natürliche Person welche durch persönliche Kenntnisse/ Ausbildung/ Erfahrung genauere Angaben zu einem SV machen kann als ein normaler Zeuge

Bsp. Arzt kommt privat zum Unfall
Bsp. Feuerwehrmann kann genauere Angaben zu einem Brandherd machen

21
Q

Ablauf/ Gang des Strafverfahren

A

1.Anfangsverdacht einer Straftat (Polizei)
Strafanzeige / Strafantrag wurde gestellt
TV wird zum BES wenn gegen ihn aktiv ermittelt wird.

2.Ermittlungsverfahren (Polizei, StA)
Erforschung des SV zur Entschließung der StA ob die Klage zu erheben oder das Verfahren eingestellt werden soll.

  1. Anklage (StA)
  2. Zwischenverfahren (Gericht)
    Prüfung und Entscheidung des Gerichts ob das Hauptverfahren zu eröffnen ist.
  3. Eröffnungsbeschluss (Gericht)
  4. Hauptverfahren (Gericht)
    Gericht prüft in der Hautverhandlung ob der Angeklagte schuldig ist