Beweislehre Flashcards
Defi Beweislehre
Beweislehre umfasst wesentlichen Kenntnisse über
• die Beweisarten (-mittel)
• deren Bedeutung und
• deren Verknüpfung miteinander,
um die für das Strafverfahren notwendige Beweissicherung ordnungsgemäß durchzuführen.
Aufgaben Polizei/StA/Richter
-Polizei obliegt die Beweissicherung (sammeln und sichern von be und entlastenden Beweisen)
-StA obliegt die Beweisführung
-Richter obliegt die Beweisaufnahme und freie Beweiswürdigung
Defi: Beweisen
heißt einem anderen die Gewissheit oder hochgradige Wahrscheinlichkeit von einer bisher unbekannten Tatsache verschaffen.
Strengbeweis / Freibeweis
Strengbeweis: Der Richter darf nur mit den in der StPO zugelassenen Beweismitteln die Schuld- und Straffrage klären
Freibeweis: Außerhalb der Hauptverhandlung beliebige Art und Weise der Informationsbeschaffung durch den Richter
Beweisformen
-direkter Beweis:
Ergibt sich unmittelbar aus einer beweiserheblichen Tatsache
-indirekter Beweis:
Von einem mittelbaren (Indiz) muss auf eine unmittelbare entscheidungserheblich Tatsache geschlossen werden.
Beweisarten
-Personalbeweis:
Feststellung eines SV durch Bekundung von Menschen
-Sachbeweis:
Feststellung eines SV durch Bewertung materieller Gegebenheiten (Spuren)
Beweismittel
SAUZE:
-Sachverständiger (PB)
hat selbst keine Beobachtung von Tathergang gemacht, ermöglicht dem Gericht die richtige Auswertung durch sein Gutachten
-Augenscheinobjekt (SB)
Alles was sinnlich wahrgenommen werden kann z.B Spuren, Waffen
-Urkunde (SB)
gedanklicher Inhalt eines Schriftstücks
-Zeuge (PB)
Ist eine Person die Tatsachen wahrgenommen hat die für das Verfahren welches nicht gegen ihn gerichtet ist von Bedeutung sein könnte
-Einlassung / Geständnis (PB)
Ist jede Äußerung zum Tatvorwurf
Geständnis ist eine Form der Einlassung
(SB) = Sachbeweis
(PB) = Personalbeweis
Eigenschaften des Personal und Sachbeweises
Personalbeweis = unmittelbar, subjektiv, Zeugen können sich irren oder lügen, Wiederholung sehr schwierig
Sachbeweis = mittelbar, objektiv, stumme Zeugen lügen nicht, nach Jahren wiederholbar
Verdachtsarten
-Anfangsverdacht
Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat liegen vor.
-Dringender Verdacht
Hohe Wahrscheinlichkeit das der BES Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist.
Vorraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls liegen vor
-Hinreichender Tatverdacht
Vorraussetzungen zu Anklageerhebung,
Hauptverfahren kann eröffnet werden, spätere Verurteilung ist wahrscheinlich
Grundsätze Beweissicherung
-alle subjektiven Beweise (Zeugenaussagen) sind zu objektivieren (durch Sachbeweise zu bestätigen)
-alle objektiven Beweise (Tatortspuren) sind durch subjektive Beweise (Personalbeweise) zu bestätigen.
-Anzustreben ist der Idealbeweis
Idealbeweis (Defi)
Von einem Idealbeweis wird gesprochen wenn Sachbeweise, Personalbeweise, und Geständnis ein einheitlich rundes Bild ergeben, es also keine Wiedersprüche, Brüche oder offene Fragen mehr gibt.
Beweisverbote
Sind Rechtsnormen, die eine Einschränkung der Beweisführung im Strafverfahren enthalten. Sie hindern die Erhebung und Verwertung von Beweisen, zeigen dem Beamten deutliche Grenzen auf gelten für den Strafverfolgungsbereich und das Gericht.
Der Bereich besteht aus den
- Beweiserhebungsverboten
- Beweisverwertungsverboten
Arten von Beweiserhebungsverboten
-Beweisthemaverbot
-Beweismittelverbot
-Beweismethodenverbot
Beweisthemaverbot
ist das Verbot, bestimmte Tatsachen aufzuklären.
Bsp. getilgte Vorstrafen
Beweismittelverbot
Untersagt die Benutzung bestimmter Beweismittel
Bsp. Zeugenaussagen können nicht verwertet werden wenn Verstöße vorliegen gegen Zeugnisverweigerungsrecht