Strafanzeige Flashcards
Strafanzeige (Defi)
Ist die Mitteilung des Verdachts einer strafbaren Handlung an eine Strafverfolgungsbehörde, die in der Absicht erfolgt, eine behördliche Untersuchung herbeizuführen.
Wer kann Anzeige erstatten
Grundsätzlich jedermann der von einer Straftat Kenntnis erlangt hat
-Zeugen
-Geschädigte
-unbeteiligte Dritte
-Täter selbst
-Behörden von Amtswegen
Anzeigearten
Fingierte Anzeige
Frisierte Anzeige
Vertrauliche Anzeige
Anonyme Anzeige
Pseudonyme Anzeige
Selbstanzeige
Anzeige mit zivilrechtlichen Charakter
Fingierte Anzeige
Nicht existierender SV wird als Straftat angezeigt
Frisierte Anzeige
Wahrheitsgehalt eines relevanten SV wird dahingehend verändert um sich Vorteile zu verschaffen
Vertrauliche Anzeige
Anzeigeerstatter begehrt die Geheimhaltung seiner Identität.
Entscheidung trifft die StA
Anonyme Anzeige
Anzeigenerstatter verweigert Angaben zu seiner Personalien
Pseudonyme Anzeige
Anzeigenerstatter macht falsche Angaben zu seiner Person
Selbstanzeige
Form des Geständnisses
Anzeige mit zivilrechtlichem Charakter
Es geht dem Anzeigenerstatter in erster Linie um den Schadensersatz nicht um die Strafverfolgung
Strafantrag Defi:
Der Strafantrag ist der schriftlich formulierte Ausdruck des persönlichen Strafverlangens.
Antragsdelikt/ Offizialdelikt
-Beim Antragsdelikt ist der Strafantrag Vorraussetzung
-absolute Antragsdelikt: Strafantrag muss vom GES gestellt werden. (Erkennt man im Gesetz am Satz „Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt“)
-relative Antragsdelikt: entweder Strafantrag wird gestellt oder StA begründet öffentliches Interesse (Erkennt man im Gesetz am Satz „Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt es sei denn…“)
-Beim Offizialdelikt wird von Amtswegen verfolgt
Merkmale Strafanzeige / Strafantrag
Strafanzeige:
-Mitteilung des Verdachts einer Straftat
-Anregung zur Strafverfolgung
-kann jeder Stellen
-keine besondere Form
-kann nicht zurückgenommen werden
-keine Antragsfrist
Strafantrag:
-Mitteilung des Verdachts eines Antragsdelikts
-ausdrückliches Verlangen der Strafverfolgung
-kann nur der GES stellen
-Schriftform
-Kann bis zum Urteil zurückgenommen werden
-Antragsfrist 3 Monate