Vernehmung Flashcards
Befragung
Vor Ort, sondierung am TO, wer ist wer?
Nur fragrecht, keine auskunftspflicht.
Nur bis zur Feststellung vom Status.
Dann Vernehmung nach StPO.
Spontan Aussage
Nicht unterbrechen. Aufnehmen können wir verwenden.
Ungefragte Angaben, selbst ohne Belehrung können wir verwenden.
Ziele
- Erkentnisgewinn welches Delikt
- RW/Schuld
- Überprüfen bisheriger Aussagen und Ermittlungenergebnisse
- Gewinnung neuer Beweismittel und Inhalten.
- Wahrheitsgemäße Infos erlangen
- Feststellung zur tatbeteiligung
- Idf, personalfeststellung
- Erforschung des Verhaltens in der Vor, Haupt, nachtatphase
- Einhaltung der StPO Spielregeln
- Beurteilung Täterpersonlichkeit
Vorbereitung
P ersonenkentnis R echtskentnis O rtskentnis S achkentnis T echnik P lanung L adung O rt T eiltnehmer Z eitpunkt
Personenkentnis
- Personalien, Persönlichkeit, Umfeld, Glaubwürdigkeit, Datensysteme, andere Kollegen fragen, andere Personen fragen, weitere aktuelle Ermittlungsverfahren, auf freien Fuß?
Rechtskentniss
TBM der möglichen Tat kennen und durchgehen, rechte und Pflichten, verbotene Vernehmungsverbote, opferschutz/hilfe
Ortskentnis
-ereigisort o zumindest video/fotoaufnahmen vom EO muß man gesehen haben.
Zusätzlich:
- Karten, gispol, TObefundbericht
Sachkentnis
-Akten, Vorgang, Spurenlage, Vernehmungsergebnisse von Zeugen, BE, Sachverständige
Technik
-Vernehmungstechniken, kommunikative Fähigkeiten, Umgang mit schwierigen Personen, Tonband und Video müssen funktionieren
Planung
- Ziele, Fragen, vorhalten müssen stehen
- vorzulegende Beweismittel
- ggf. Kräfte bereit für Fahndung, Durchsuchung, Gegenüberstellung
- Schreibkraft, dolmetscher, Jugendamt bereit?
- Beteiligung der Eltern
- Reihenfolge (strategisch)
- Ort
- Dauer (Versorgung)
Ladung
-ComVor Formular drucken u nutzen, Zeitpunkt, Angabe des Grundes(muss nicht konkret sein), Aufforderung zum Mitführen personalpapiere, Personalien/Anschrift prüfen, durchschrift als Nachweis zur akte.
Ort
-grds Räume der Polizei nutzen, eigensicherung, Kontakt u. a. ausschließen, Gesamteindruck, Ruhe, sitzposition, fuichtmöglichkeit, Lichtverhältnisse, mit Rücken zur Wand
Teilnehmer
-rechtsstatus(ZE/BE), Anzahl der vernehmer, Sachverständige, Verteidiger, Jugendhilfe, dolmetscher,
Müssen nicht gestatten das Verteidiger dabei ist. Können auch draußen sitzen, StA kann dabei sein. Geben uns oft die aufgabe der Vernehmung.
Zeitpunkt
- taktisch planen wann im Verfahren, Dringlichkeit und Erfolgsaussichten, Zeitablauf seit der Wahrnehmung, Kinder nicht warten lassen, gesundheitsstatus, tageszeitpunkt für Folge MN, Überraschungsmoment
Rechtsgrundlagen Zeuge
§ 163 III erscheinungs/Aussage Pflicht
§ 52. Zeugnisverweigerungsrecht
§ 55. Auskunftsverweigerungsrecht
§ 57 Ermahnung zur Wahrheit.
§ 68 Vernehmung zur Person
§ 69 Vernehmung zur Sache
§ 136a Vernehmungsverbote
§ 111 Owig IDF
Zeugenvernehmung Pflichten
Erscheinungs Pflicht : besteht bei uns nur wenn Ladung im Auftrag der StA
Aussagepflicht: besteht
Wahrheitspflicht: Ermahnung zur Wahrheit.
Zeugnisverweigerungsrecht wie weit Familie
Gerade linie bis urgoßeltern auch von Ehegatte.
Seitenlinie von uns bis geschwister Eltern und bis Kinder unserer Geschwister.
Seitenlinie Ehegatte nur Geschwister und Schwager von Ehegatte.
Beschuldigen Rechtsgrundlagen
§ 163 a IV StPO belehrung
§ 133-136 richterliche Vernehmung
BE Vernehmung Pflichten
Erscheinungs Pflicht: nur bei StA und Richter nicht uns.
Aussagepflicht:
Besteht nicht
Wahrheitspflicht:
Besteht nicht
Überlegung Zeugen zur beschuldigenvernehmung
Zeugen können sich in Widersprüche verwickeln. Wenn aus vager Verdacht AV wird dann sofort abbrechen und belehren als BE.
Statuswechsel mit Uhrzeit angeben
Durchführung Vernehmung
- Kontakt/Orientierungsphase
- Erzählsphase
- Befragungsphase
- Abschlussgespräch
- Auswertung
Ist ein Kommunikationsprozess, gibt kein goldenen Weg, man muss sich immer auf sein Gegenüber einstellen.
Kontakt/orientierungsphase
- abholen von warteraum, nicht alleine laufen lassen.
- smaltalk, alles zeigen(keine Geheimnisse)
- Gespräch lockern
- Vorstellung mit Namen
- Höflichkeitsformen beachten
- Gegenstand der V. Mitteilen, belehren
- so behandeln wie man selbst gerne behandelt wird.
- Ausblick auf zeitlichen Ablauf, Struktur, Erwartungen, Regeln
- “nehmen Sie sich Zeit”
- “versuchen Sie sich zu erinnern”
- “nichts dazudichten”
- Notizen machen!
Erzählphase
- nicht unterbrechen
- blickontakt
- nicken
- zuhören
- “aha”
- Widersprüche unkommentiert lassen
- unklare Sachen skizzieren lassen
- Handlungsabläufe können demonstriert werden
- erzählen sie mal ihren ganzen Tag ablauf, fangen sie morgens an
Fragephase
- tatablauf, TBM
- personenbeschreibung
- keine geschlossenen Fragen nur offene Fragen.
- Motive
- Äußerungen
- Klärung von Widersprüchen
- Beweismittel vorlegen
- beweisanträge
- keine suggestivfragen
- ja/nein fragen vermeiden (alternativfragen)
- w Fragen abarbeiten
- immer neutral sein
Protokollierung
§ 168b StPO
Muss alles in die akte. Entweder währenddessen oder danach.
Wörtlich oder zusammengefasst.
Inhalt:
- Ort
- Zeit
- Teilnehmer
- Ablauf
- Aussagen
- Unterbrechungen
Person danach zum durchlesen geben.
“ZE war sehr nervös” sowas nicht rein weil er es ja liest. Das kommt in Eindrucksvermerk.
GS fragephase
- keine suggestivfragen
- keine Alternativfragen
- einfach formulieren
- auf Niveau des Gegenüber
- offene Fragen
- nicht blosstellen
- kein Druck
- keine reizwörter
- keine Wertungen in den Fragen
Suggestivfragen
Malen dem Gegenüber ein Bild und lenken ihn in bestimmte Richtung und legen ihm Worte in den Mund.
Zulässig: wenn es der wahrheitsfindung dient.
Unzulässig: Wenn Unwahrheiten enthalten sind
Fragetechniken
Offene Fragen:
-auch was Person nicht angibt kein relevant sein
Suggestivfragen
-grds nicht zulässig weil ihm ein Bild malen in den Gedanken. Aussage stammt nicht direkt aus Erinnerung.
Lenkungsfragen:
Können sinnvoll sein um gegenüber in bestimmte Richtung zu lenken. Wenn er zB abdriftet.
Anstoßfragen
-auf ein noch nicht besprochenes Thema hinführen
Testfragen
-glaubhaftigkeit der Aussage soll geprüft werden.
Fangfragen
Man kennt die Antwort und will die glaubhaftigkeit des BE testen
Motive für Aussage Widerstand
-Sanktionsangst
(Strafe, oft bei ersttätern)
-Wahrung des Rollenkonzepts
(Verlust sozialstatus, Familie, Gang, Bande, Nachbarschaft…)
-Bewährung des positiven/negativen selbstkonzepts
(denkt er ist der gute)
-schamgefühl
(Offenbarung intimer Details oft bei sexual delikaten)
Vernehmungsstrategien
-überrumpelung
-Verunsicherung
-längere Einwirkung
-Verständnis
-destabilisierung
-hilfe
-themenwechsel
Strategiewechsel
Ziele BE Vernehmung
- Überführung des tatverdächtigen/ BE
- Feststellung von sachbeweisen
- Feststellen von fahndungshinweisen
- Tatbestandsmäßigkeit von Straftaten
- Darstellung subj. Tatbestandsmerkmale
- Basis für tatrekonstruktion
- Hintergründe und Motive
- Rechtfertigungsgründe
- Persönlichkeit des BE/Schuld Fähigkeit
- Reifegrad und Entwicklungsstand minderjährige
- Soziale und finanzielle Situation des BE
Abschlussgespräch und Auswertung
Wie bei Anzeige
Abwehrstrategien
Dominanz (konfrontieren, einschüchtern)
Bilanzierung (kosten nutzen Analyse, taktieren Anwalt)
Rationalisierung (redet sich ein tat musste sein, rechtfertigen)
Projektion (Schuld anderen zuschieben)
Minimierung (geschehen herunterspielen)
Vernehmung nicht alleine
- eigensicherung
- fluchtgefahr
- problem Personen die schonmal aufgefallen sind
- bei frauen die häufig anzeigen wg sexueller Belästigung
- bei schwierigen SV
Anzeichen lügen
- aufregung, zittern
- schwitzen
- erröten
- Mimik verändern
- schluckreiz
- trinkbedürfnis
- Herzklopfen
Problem: können aber auch durch Stress generell hervorgerufen werden. Kein eindeutiges Anzeichen.
Anforderungen Kinder/jugendliche Vernehmung
Pdv 382
- moglichst nur einmal unfassend vernehmen
- Wartezeiten kurz halten
- erziehungsberechtigte haben recht teilzunehmen
- diesen auch den Grund vor der Vernehmung mitteilen
- von anderen Zeugen, BE trennen und nicht in einen Raum warten lassen
Strafantrag Kinder
- minderjährige sind selbst nicht berechtigt
- beide Eltern müssen den unterschreiben
- ein Elternteil kann den anderen bevollmächtigen
- einseitiger Antrag ist unwirksam
- lehnt ein Elternteil dass ab kann der andere die Entscheidung über das Vormundschaftsgericht beantragen.
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