Beweislehre Flashcards
Zeuge
Kann jede natürliche Person sein
Ist jeder gegen den sich verfahren nicht richtet.
Soll Aussagen über Tatsachen machen, selbst erlebt u wahrgenommen hat.
Zeugenarten
Tatzeuge (direkt am tathergang) Ergänzungszeuge (über Fluchtwege) Geschädigte
Sachverständiger zeuge
- jmd. Mit Sachverstand der zeuge von tathergang geworden ist.
- besitzt zufällig in Sachgebiet besondere sachkunde
- nicht austauschbar
Leumundzeuge
(ruf ansehen, meist positiv Zeugnis abzugeben)
Beweislehre
Überzeugung des Richters von TBmäßigkeit (Tathandlung), über Täterschaft und Schuld.
Beweisen
Gericht SV so darlegen dass vernünftiger Zweifel am Tat geschehen nicht möglich ist.
Aufgabe der prozessbeteiligten: StA und Verteidiger
Beweismittel
Beweismittel ist das Mittel zum Nachweis derjenigen Tatsachen und Erfahrungssätze die für das Gericht in seiner Entscheidungsfindung bestimmend sind.
Tatsachen (das ist so)
Konkrete Umstände, Geschehnisse, Zustände
Erfahrungssätze(Regeln die sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse oder allg. Lebenserfahrung begründen, halbwegs gesichert)
Rel.: Alkohol jeder trinkt und reagiert unterschiedlich
Abs.: Fingerabdrücke, DNA
Personal Beweis
Ist der Mensch!
Wird durch Vernehmung erhoben.
Subjektives beweismittel abhängig von
- Wahrnehmungpotenziale
- merk Fähigkeiten
- sprach ausdruckfähigkeiten
- Kommunikationspotenzial
- verarbeitungskapazitäten
Sachverständiger
Besitzt besondere sachkunde
Wurde bestellt
Erstellt Gutachten—> vor Gericht mündlich erläutern
Richter zählt ihn zur Rate bei fehlender sachkunde. Gericht nicht daran gebunden.
Sachverständiger Aufgaben und Pflicht
Aufgaben:
- medizinies Gutachten
- psychiatrische Gutachten
- Kfz technisches Gutachten
- Entnahme Blut, BAK Messung
Pflicht dabei zu sein
- Einweisung Psychiatrie
- Vergiftung (Toxikologie)
- leichemschau und leichenöffnung
- geldfälchungen
Sachbeweise
Augenschein:
Sinnliche Wahrnehmungen durch eine Person
Video, audio, Fotos, Gegenstände anfassen, fühlen usw.
Geruch, Tatort besichtigen, Obduktion, technische Unterlagen, Spuren, usw.
Urkunden:
Schriftstücke aller Art, die gedankliche Erklärung verkörpern
Inhaltlich muss verlesbar sein:
Protokolle, Berichte, schriftliche Expertisen.
Beispiele:
- Gegenstände
- beweisstücke
- Spuren
- Tatsachen
- atemalkohol
- Urkunden/Schriftstücke
Direkter Beweis
Deutet eine beweiserhebliche Tatsache unmittelbar auf den SV hin.
Meist personal Beweis
Indirekter Beweis
Indizien Beweis
Meist sachbeweis
Mit Hilfe von Denkgesetzen und Erfahrungssätze - - - - > kann auf eine unmittelbare entscheidungserhebliche:
> Tatsache<
geschlossen werden.
GS der Beweisführung
Gründlichkeit (Tatort Arbeit)
Rechtmäsigkeit(Eingriffsbefugnis, gesetztesvorbehalt)
Allseitigkeit(be und entlasten ermitteln)
Vorschriftsmäßigkeit (formvorschriften )
Eindeutigkeit(Kennzeichnung, Beschreibung )
Unvoreingenommenheit(jede Möglichkeit nutzen)
Richtigkeit (Fehler vermeiden)
Beeeiserhebungsverbote 1
Beweisthemenverbote
- gelöschte vorstrafen wieder aufgreifen
- abhörung privater Angelegenheiten, trägt nicht zwingend zur tataufklärung bei.
Beweiserhebungsverbote 2
Beweismittelverbote
Bst. Beweismittel unzulässig
Aussage von aussageverweigerungsberechtigte
(Angehörige, beschuldigte, im Rausch der Gefühle erzählen sie aber nehmen es dann zurück)
Beweiserhebungsverbote 3
Beweismethoden Verbote
Vernehmungsverbote
§136a StPO
Misshandlung (Tritte, schlage, grelle Beleuchtungen, Lärm, hungern)
Ermüdung(dauerverhöre, kein Schlaf)
Körperliche Eingriff(unmittelbar auf Körper, meist schon Misshandlung, quälerei)
Mittel verabreichen(btm, hemmungslösende)
Quälen(Dunkelheit, entwürdige behandlungen)
Täuschen(dass er die Wahrheit sagen muss, sonst schweigen–> schuldbeweis)
Hypnose(Ausnahme! Privat zu Hypnose und Hypnotiseur tritt als zeuge auf)
Zwang(Aussage erzwingen)
Drohung(Einleitung entziehungskur)
Beweisverwertungsverbote
Beweise die zwar rechtmäßig erhoben wurden aber nicht vor Gericht verwendet werden dürfen.
Richter entscheidet darüber.
Absolute”gesetzlich normiert”: § 136a 3 StPO
-Hypnose
- kriminalitisch List verbietet:
-falsche Angaben bei Rechtsfragen und vorspiegeln von Tatsachen. (erlaubt: fangfragen, doppeldeutige Erklärungen)
.
Relative”gesetzlich nicht normiert”:
Richter entscheidet drüber im Einzelfall. Wenn Verstoß nicht so prekär ist kann erlaubt werden.
-Verstoß gegen Menschenwürde
-Verstoß gegen schweigerecht,
VE gezielt angesetzt im knast z. B. Eingeschleust, näheverhältnis ausgenutzt keine rückzugsmöglichkeit für Häftling.
Ärztliche Schweigepflicht
§ 203 StGB
Arzt hat ihm anvertraut wurde oder bekannt geworden ist zu schweigen auch über den Tod hinaus. Auch alles schriftliche, Aufzeichnungen…
Nur wenn Patient Einverständnis gibt (Entbindung ärztlicher Schweigepflicht)
Erben können das nicht nur Person selbst.
Nach tot entscheidet Arzt nach dem Willen des verstorbenen. (Person liegt in Wohnung nach asthma Anfall und verstirbt. Alle Möbel u gewühlt, pol geht von Gewalt Delikt aus.
Auskunft vom Arzt welche Krankheit oder bei Suizid-Depression)
Wenn im vorhandenen, mutmaßlichen Willen des verstorbenen liegt das Tod aufgeklärt wird.
Soziale Stellung
Beweiswert hängt nicht von der Stellung der Person ab. Sondern vom persönlichen Gesamteindruck.
Hängt nicht von Stellung, Herkunft, Religion oder Abstammung ab.
Beweis
Tatsachen oder Erfahrungssätze, die in der Hauptverhandlung das Gericht überzeugen müssen, dass eine Behauptung wahr oder unwahr ist
und sich ein bst. Geschehen ohne vernünftiger Zweifel so und nicht anders zugetragen hat.