Verdachtsbegriff Flashcards
Verdacht
Liegt vor, wenn bei vernünftiger Betrachtung vom SV, die begründete Annahme entsteht, dass ein kriminalitisch relevantes Ereignis vorliegt.
Latenz endet, wird sichtbar.
Tatverdächtiger
Wenn jemand auf Grund von Zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte als Täter einer ST in Betracht kommt. Vermutungen reichen nicht aus.
Verdacht einer ST
Durch tatsachen begründete Annahme
Dass duch die handlug einer Person
Ein gesetzlicher TB erfüllt wurde.
Verdachtsarten
- Misstrauen
Bauchgefühl, Zweifel - Vermutung
6ter Sinn, berufserfahrungen, Beurteilung. - Vager Verdacht
Durch konk. Wahrnehmungen–> erhärtete Vermutungen - Begründeter Verdacht(einfacher anfangsverdacht)
Zureichende Tatsächliche Anhaltspunkte, konkrete Anzeichen - Dringender Verdacht
Dass person Täter oder Teilnehmer einer ST ist und schuldig ist, ganz eindeutig. Besteht nach nach gegenwärtigen Kenntnissstand erhebliche Wahrscheinlichkeit. - Hinreichender Verdacht
Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch - Überzeugender Verdacht
Gewissheit, besteht kein Zweifel, Richter überzeugt
Tätermerkmale
Motiv Tatmittel Spuren der tat Täterwissen Modus operandi Fähigkeiten Kein alibi Tatortkentniss Opferbeziehung
Alibi
Anwesenheitsnachweis
Ist die nachgewiesene Anwesenheit einer kriminalitisch interessierten Person zu einer
Kriminalistischen Zeit an einem anderen als
Kriminalistisch interessieren Ort
Kriminalitische version
Hypothetische Annahme, möglicher Variante
Wenn wir TO betreten.
Gedankliche Modelle.
(Was sich an einem Tatort abgespielt hat und wie)
WAS IST PASSIERT?
Alle Richtungen offen, gibt und ermittlungsansätze.
Beschuldigter
Wenn begründeter Tatverdacht besteht
Und mind. Eine strafprozessualen MN durchgeführt wird.
(Anzeige, Ed-Behandlung, Beschuldigtenvernehmung)
Anfangsverdacht
Wenn Zureichende Tatsächliche Anhaltspunkte den Schluss rechtfertigen das eine mit Strafe bedrohte rechtsverletzung begangen worden ist.
§152 II StPO
§ 160 I StPO
Dringender Tatverdacht
Wenn nach ermittlungsstand eine große Wahrscheinlichkeit dafür spricht das beschuldigter die Tat als Täter schuldhaft begangen hat.
Hinreichender Tatverdacht
Liegt vor wenn eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch.
§170 StPO
§ 203 StPO
Alibiermittlung
- Feststellung der Behauptung:Vernehmung des Verdächtigen oder beweisantrag Stellung.
- Vergleich der Alibi Behauptung mit bisherigen Ermittlungen
(notieren Was sagt er mir, vergleichen, macht es Sinn?) - Vernehmung von personal Beweise : Freunden, Gäste, wirt, Kellner…
- Vergleich mit sachbeweisen: Fahrkarten Ticket, Video ubahn, blitzerfotos, Tankstelle…
- Rekonstruktion von weg und Zeit Abläufen (Diagramm)
- Die Entscheidung über die nachweisbarkeit/wahrheitsgehalt des alibis.(Behauptung)