Vereine/Abkürzungen EB/Wb Flashcards

1
Q

DVV

A

Deutscher Volkshochschulverband

Bildungs- und verbandspolitische Vertretung der VHS und der VHS-Landesverbände auf Bundes- und europäischer Ebene
(Landesverbände: VHS schließen sich zusammen, gibt 16 Stück)
Aufgaben:
- Förderung der Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustausches der Mitarbeiter
- erstellen von Grundprinzipien und Leitlinien
- Förderung der Qualität der Arbeit und der internationalen Zusammenarbeit

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2
Q

DVV international

A

Seit 50 Jahren und weltweit anerkannt
Fokussiert sich auf lebenslanges lernen
Möchte Strukturen der Bildung aus- und aufbauen, setzt sich dafür ein

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3
Q

DIE

A

Deutsches Institut für Erwachsenenbildung
Veröffentlichen Beispielsweise Trendanalysen der Prozesse/Veränderungen der EB/WB.
Veröffentlichten die ersten beiden Ausgaben (2008 & 2013

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4
Q

Heimvolkshochschule

A

Gründung erstmals 1844 in Dänemark.
Begründet von Geistigen Vater: Nikolai Frederik Severin Grundtvig
Idee der residentiellen Bildung - Leben und lernen unter einem Dach
Intensive Bildung über mehrere Wochen/Monate
Heute breit gefächert mit bspw. Politischer Bildung oder Schulabschlüssen
Verschiedene Träger: Kirchen, Gewerkschaften, Vereine

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5
Q

Akademie

A

Idee der residentiellen Bildung - jedoch nur mehrere Tage
Verschiedene Träger - bspw. Katholische Akademie o. Akademie für politische Bildung
Veranstaltungen sind jedoch unabhängig von der Bildungsstätte oder Namen - dürfen keine Religionskurse geben
Sehen sich als Stätte der Reflexion und des Austausches für gesellschaftliche und politische Fragestellungen

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6
Q

Institutionen

A

3-Gliedriges Organisationsgefüge: Träger/Landesorganisationen - Einrichtungen - Veranstaltungen
„Er ist angestellt von einem Träger, er ist tätig in einer Einrichtung und verantwortlich für Veranstaltungen

Die Organisation der Träger hat sich geändert
„Freie“ Träger (Kirchen/Gewerkschaften) und „Gebundene“ Träger (VHS)
Durch Gesetz zur Förderung der EB in Bayern

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7
Q

Träger

A

Träger schaffen die „formalrechtlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen in Form von Einrichtungen, die dann Veranstaltungen anbieten.“ (Gnahs 2010)
Wird ergänzt durch die Zusammenschließung von Einrichtungen zu Verbänden, Arbeitergemeinschaften-/kreisen
Tragen die finanzielle und tatsächliche Verantwortung der Einrichtungen
Sind Voraussetzung für gelungene Bildungsarbeit (durch konzipieren/durchführen der Veranstaltungen, Teilnehmerberatung, Betreuung der Kursleiter)

Plurale Trägerstrukturen:

  • offene Träger (Bund, Länder, Kommunen)
  • gesellschaftliche Großgruppen (Kirchen, Gewerkschaften)
  • geschlossene Träger (Betriebe, Privatpersonen)
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8
Q

Einrichtungen

A

Zurzeit der Trend der „unabgeschlossene(n) Institutionalisierung und gegenläufige(r) Deinstitutionalisierung“ (Faulstich)

Institutionalisierung der EB/WB noch nicht so lang wie bei anderen Institutionen

  • ab 19. Jh. Durch Arbeiterverbände und „Gesellschaft zur Verbreitung von Volksbildung“ 1871 wurde EB erst betrieben und verbreitet
  • 1919 Aufschwung der Institutionen und VHS
  • dann erst wieder in 60/70 mehr Fokus auf Ausbau der WB (Strukturplan - WB als vierter Hauptbereich des Bildungswesens)
  • gesetzliche Festlegung durch Ländergesetze zur EB 1970 und 1974

Deinstitutionalisierung

  • Eb läuft immer mehr in anderen Bereichen/Orten statt
  • im beruflichen (Lernen am Arbeitsplatz) oder sozialen Umfeld, durch selbstgesteuertes Lernen
  • Bedeutung der Institutionen gehen verloren, Bildung findet seltener dort statt
  • Bildung wird „zurückverlangest in andere Funktionssysteme“ (Faulstich 2010)
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9
Q

Ordnungsgrundsätze

A
  • rechtliche
  • gesellschaftliche
  • institutionelle
  • finanzielle

Nach Nuissl ist die EB disparat organisiert und eher schwer überschaubar
Einerseits ein eigenständiger Hauptbereich im Bildungswesen, andererseits nicht systematisch gestaltet und geordnet
Liegt an Pluralität, an unterschiedlichen Vereinen/Betrieben/Organisationen - macht Systematisierung schwierig
Deswegen gibt es Ordnungsgrundsätze für verschiedene Teilbereiche

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10
Q

Die drei Wurzeln der EB/WB (19.JH)

A

o Arbeiterbildung
o Bürgerlich-liberale Bildungsbewegung
o Erste Ansätze eines betrieblichen Fortbildungswesens
Begann alles im 19.JH. Durch Aufforderung nach Bildung und Aufklärung für die Bürger

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11
Q
  1. Wurzel Arbeiterbildung
A

Man erkannte, dass Bildung (neben Freiheit und Wohlstand) zunehmend ein Privileg des Bürgertums wird, und nicht für jeden zugänglich wird. Die Arbeiter erkannten, dass Wissen Macht ist - und es gegen sie genutzt wird um sie klein zu halten ( ist Mittel zur Kontrolle)
Deswegen auch hier bürgerlich-liberale Bewegungen für die Arbeiter
Gründung des „Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins“ 1863
Bis zum 1. Weltkrieg wurde Bildung zum „Mittel im Klassenkampf“ der gewerkschaftlichen und parteiischen Organisationen der Arbeiterschaft

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12
Q
  1. Wurzel: Gesellschaft zur Verbreitung von Volksbildung
A

1871
Entstand als bürgerlich-liberale Bildungsbewegung und hatte Forderung nach Bildung und Aufklärung für das Volk
Kümmerten sich um Gründung von Bildungsvereinen, zugängliche Volksbibliotheken und das öffentliche Vortragswesen auszubauen
Durch sie wurden ca. 8000 Bildungsvereine gegründet und registriert. Sie stellten die größte europäische Vereinigung der EB zu dieser Zeit dar.
Zu dieser Zeit auch Gründung des heutigen Kolpingvereins (damals „katholischer Gesellenverein)

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13
Q
  1. Wurzel: erste Ansätze eines betrieblichen Fortbildungswesens
A

Noch keine Begriffe dafür aber bereits erkennbar:

  • „betriebliche und im weiteren Sinne unmittelbare berufliche Erwachsenenbildung.“
  • Lernprozesse am Arbeitsplatz, Bildungsveranstaltungen für den Aufstieg im Betrieb, Fortbildungen bspw. Für Führungskräfte
  • Krupp erstellte Ansätze eines „betrieblichen Fortbildungssystems“ für eine betriebliche Personalfür- und vorsorge (bereits vor dem 1. Weltkrieg)
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14
Q

Gesetz zur Förderung der EB in Bayern

A

Legen grundlegende Gesetze und Richtlinien zur EB/WB fest

Unterstützen seit 2018 3 Landesorganisationen und 1 Träger
3 Landesorganisationen:
- Arbeitergemeinschaft für Evangelische EB in Bayern (AEEB)
- Bayerische Volkshochschulverband (BVV)
- katholische Landesarbeitergemeinschaft für EB in Bayern (KEB)

1 Träger:
- Bildungswerk des bayerischen Bauernverbandes (BVV-BW)

Dadurch schließen sie sich zusammen, treten gemeinsam auf und können gemeinsam finanziert werden

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15
Q

Alte Richtung

A
  • im Kaiserreich
  • Extensiv (hat versucht mit Vorträgen alle zu erreichen), Vorträge (Didaktisch-methodische Richtung) um EB zu verbreiten und Wissen zu vermitteln (so viele Menschen wie möglich)
  • Neutralität (Enthaltung – keine widerspenstigen Themen, zuhörenden nicht zu Wort kommen lassen)
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16
Q

Neue Richtung

A
- Weimarer Republik (jedoch bereits mehrere/unterschiedliche Richtungen)
o	Intensiv (intensive Arbeit mit den Gruppen) 
o	Arbeitsgemeinschaft (keine reine Massenvermittlung mehr, sondern mit kleinen Gruppen zu arbeiten  
o	Neutralität (Raum für unterschiedliche Themen)
17
Q

Prerower Formel

A

Kompromiss von 1931 in Prerow
Alte und neue Richtung einigen sich auf Kompromiss „in dessen Mittelpunkt vor allem auch berufsbezogene Bildungsinhalte stehen“ sollten

18
Q

Art. 148 der Weimarer Verfassung

A

„Das Volksbildungswesen, einschließlich der Volkshochschulen, soll von Reich, Ländern und Gemeinden gefördert werden.“

19
Q

Erwachsenenbildung

A

-Begriff wurde bereits in 30er aber erst vermehrt und offiziell in 50/60er verwendet.
Gemeint waren die Kurse und Lehrgänge, die Vorträge und Vortragsreihen der Volkshochschulen, der kirchlichen und gewerkschaftlichen Bildungswerke, der Parteien und Wirtschaftsverbände. Gemeint waren aber auch die Abendgymnasien, Abendrealschulen und Kollegs für das Nachholen von Schulabschlüssen.“ Weinberg, S.9
• Erwachsenenbildung war für all dies der Oberbegriff
• Durch diesen Begriff konnten die unterschiedlichen Institutionen und Kurse gleichgestellt und unter eines zusammengefasst werden

„Mit dem Begriff der Erwachsenenbildung werden Bildungsveranstaltungen für Erwachsene bezeichnet, das sind Veranstaltungen, die der Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten dienen sollen und deren Teilnehmer Erwachsene sind.“ (Strzelewicz 1974) Weinberg

  • begriff umfasst mehr als Weiterbildung als Begriff
  • sowohl institutionalisiertes als auch nicht-institutionalisiertes Lernen - auch individuelles/selbstständiges Lernen
20
Q

Weiterbildung

A

Zusätzlicher Begriff ab 70er
Wurde in der öffentlichen Bildungsdebatte mehr verwendet - auch als vierter Bereich des Bildungswesens
- sollte mit Weiterbildung Wissen ermöglichen, das nicht nur Allgemeinbildung umschließt
- Verbindung von bereits erworbenen Wissen und neuem Wissen
Weiterbildung wird „als Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Abschluss einer unterschiedlich ausgedehnten ersten Bildungsphase bestimmt“ Deutsche Bildungsrat 1970
Strukturplan - Weiterbildung soll zum „Hauptbereich des Bildungswesens“ ausgebaut werden (allgemeiner Ausbau des Bildungssystems)
Auch sollte die Bildungsarbeit mit Erwachsenen anerkannt werden (2 Ziele)

21
Q

FAURE-REport

A

1973 - Dokument der UNESCO
Bildung hat die „volle Entfaltung des Menschen zum Ziel“ - trägt der Demokratie eines Landes Teil und für diese Entscheidung
- Bildung einer Lerngesellschaft
- fokussierte sich auf Lernen auch abseits von Institutionen , also auch das private/selbstgesteuerte Lernen soll mehr berücksichtigt werden
„Wichtig ist dabei nicht, welchen Weg das Individuum gewählt hat, sondern was es gelernt hat.“ Faure 1973 nach Nolda
- Bildung ermöglicht die „aktive Staatsbürgerschaft“ - das Individuen aktiv an gesellschaftlichen/politischen Themen mitwirken können, sich als Teil/ Mitglied der Gesellschaft sehen, das Mitsprache hat und etwas bewirken kann - beteilige mich an Geschehnissen der Gesellschaft
- Bildung ermöglicht Beschäftigungsfähigkeit - ein Bürger muss in der Lage sein zu arbeiten, um Arbeit finden zu können