Vb. Handelsgeschäfte - Handelskauf Flashcards

1
Q

Fixhandelskauf

A

Ein Handelskauf, bei dem die Leistung zumindestens des einen Teils genau zu einer fest bestimmten Zeit oder innerhalb einer fest bestimmten Frist bewirkt werden soll.

  • > Die Einhaltung der Frist muss wesentlicher Bestandteil des Vertrages sein.
  • > Spezialfall des relativen (!) Fixgeschäfts
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Abgrenzung: relatives und absolutes Fixgeschäft

A

Relatives Fixgeschäft

  • Geschäft steht und fällt mit der festgelegten Leistungszeit
  • Erfüllung bleibt aber auch nach Ablauf möglich.
  • Merke: § 323 II #2 BGB wird beim Fixhandelskauf durch § 376 HGB verdrängt.

Absolutes Fixgeschäft
- Einhaltung der Leistungszeit ist hier für den Gläubiger derart wesentlich, dass eine verspätete Leistung keine Erfüllung mehr darstellen kann –> es wird zum Ding der Unmöglichkeit

Bloße Fälligkeitsbestimmungen
- Lediglich Terminschuld

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Gesetzliches Rücktrittsrecht aus § 323 II #2 vs. § 346 HGB

A

§ 376 HGB verdrängt die Standard-BGB-Regelung.

  • Unterschied dadurch, dass das Fortbestehen des Erfüllungsanspruchs eine sofortige Anzeige des Gläubigers voraussetzt und der Anspruch des Gläubigers auf SEA statt der Leistung (in § 323 BGB nicht normiert) bestimmten Regeln unterliegt.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Rücktritt im Handelsrecht: § 376 I 1 A1 HGB

–> Voraussetzungen

A

1) Vorliegen eines Fixhandelskaufs
- Kaufmannseigenschaft (einseitig oder zweiseitig)
- Relatives Fixgeschäft
- Termin kalendermäßig fest bestimmt
- Abgrenzung vom absoluten Fixgeschäft

2) Leistung nicht innerhalb der bestimmten Zeit
- Keine Verzugsvoraussetzungen und daher auch kein Verschulden erforderlich!

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Schadensersatz wegen Nichterfüllung im Handelsrecht: § 376 I 1 A2 HGB

–> Voraussetzungen

A
  • SE statt Leistung iSd § 281 BGB
  • § 286 BGB wird in das Prüfungsschema hier untergebracht
  • Eigentlich ist § 376 HGB nicht an das neue Schuldrecht angepasst. NOCHMAL GENAU NACHSSCHAUEN WTF HIER EIGENTLICH SACHE IST!
  • Beachte: Entgegen dem Wortlaut kann der Gläubiger zurücktreten UND Schadensersatz verlangen.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Verzögerungsschaden im Handelsrecht: § 376 I 1 A2 HGB iVm §§ 280 I, II, 286 BGB

–> Voraussetzungen

A

Voraussetzung ist zusätzlich das Vorliegen der Verzugsvoraussetzungen:

1) Schuldverhältnis
2) Möglichkeit der Leistung
3) Fälligkeit der Leistung
4) Mahnung bzw. Entbehrlichkeit der Mahnung
5) Verschulden (vermutet)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Erfüllungsanspruch nur bei sofortiger Anzeige, § 376 I 2 HGB

A
  • Unterschied zum BGB!
  • Sofort ist mehr (!) als unverzüglich iSd § 121 BGB, nämlich ohne jede Verzögerung und nicht mehr nachholbar (Verschulden irrelevant!)
  • Anzeige auch konkludent möglich
  • Anzeige ist empfangsbedürftige WE
  • Erklärung nach I 2 beseitigt die Rechte aus I 1 und macht das Geschäft zum gewöhnlichen Kauf -> dann normale Verzugsfolgen nach BGB!
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Gutglaubensschutz aus §§ 366, 367 HGB

–> Allgemein

A
  • Schützen den guten Glauben an die Verfügungsmacht des Handelnden
  • Geht über §§ 932ff. BGB hinaus, in welchen lediglich an der gute Glaube an die Eigentümerstellung (!) geschützt wird!
  • Gelten nur bei beweglichen Sachen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Gutglaubensschutz §§ 929, 932 BGB iVm 366 I HGB

–> Voraussetzungen

A

1) Dingliche Einigung
2) Übergabe/ Übergabesurrogat
3) Berechtigung
a) Rechtsgeschäft im Sinne eines Verkehrsgeschäfts
b) Rechtsschein: Besitz
c) Veräußerer ist Kaufmann (gilt nicht bei Scheinkaufmann; [Schein soll nicht zu Lasten Dritter wirken]); bei Stellvertretung wird natürlich auf den Vertretenen abgestellt.
4) Veräußerung/ Verpfändung einer beweglichen Sache
5) Betriebszugehörigkeit (objektiv!)
- Wird gem. § 344 I HGB vermutet.
6) Gutgläubigkeit bzgl. Verfügungsbefugnis
- Verfügungsbefugnis = die vom Eigentümer abgeleitete Berechtigung zu Verfügungen über eine Sache im eigenen Namen mit Wirkung zu Lasten des Berechtigten.
- Keine allgemeine Nachforschungspflicht
7) Kein Abhandenkommen (Standard § 935 BGB)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

§ 366 I HGB: Schutz von …

… Verfügungsmacht vs. Vertretungsmacht

A

Guter Glaube …

  • hM: Keine strenge Unterscheidung zwischen Verfügungs- und Vertretungsmacht im Rechtsleben.
  • aA: Wortlaut; Nur bzgl. Vertretungsmacht; § 366 HGB ist eine Sondervorschrift für den Handelsverkehr und daher eng auszulegen
  • aA: ?!?!?
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Rügeobliegenheit § 377 HGB

–> Allgemein

A
  • Dispositiv, jedoch nicht vollständig durch AGB abdingbar.

- Führt nur zum Verlust der eigenen Rechte, nicht einklagbar.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Rügeobliegenheit § 377 HGB

  • -> Prüfungsreihenfolge
    1) Bestehen der Rügeobliegenheit
A

1) Bestehen der Rügeobliegenheit
a) Beiderseitiger Handelskauf
- Auch zu Lasten des Scheinkaufmanns, nicht aber zu seinem Vorteil.
- Keine entsprechende Anwendung zu Lasten nicht ins HR eingetragener Kleingewerbetreibender oder Freiberufler
- Darlegungslast beim Verkäufer
- Nur bestimmte Vertragsarten (?)
- Nur bei Waren (bewegliche Sachen)

b) Ablieferung der Ware iSv § 377 I
- Sache muss in den tatsächlichen Macht- und Verfügungsbereich des Empfängers gelangen (§ 438 II BGB) –> tatsächliche Möglichkeit der Überprüfung.
- zB. bei Holschuld: Käufer muss die Sache tatsächlich abholen. Annahmeverzug hat zB keinen Einfluss auf den Zeitpunkt der Ablieferung,

c) Nicht ordnungsgemäße Lieferung
- Bei Mangel iSd §§ 434, 435 BGB
- Zuviellieferung -
- Aliudlieferung beim Stück- oder Gattungskauf +
- Minderlieferung +

Verkäufer muss allerdings zwingend mit Tilgungsbestimmung gehandelt haben

d) Keine Arglist der Verkäufers

2) Verstoß gegen Rügeobliegenheit
[…]

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Tilgungsbestimmung

A

Es muss für den Käufer klar erkennbar sein, dass der Verkäufer eine Leistung als Erfüllung einer vertraglichen Pflicht erbringt.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Rügeobliegenheit § 377 HGB

  • -> Prüfungsreihenfolge
    2) Verstoß gegen Rügeobliegenheit
A

1) Bestehen der Rügeobliegenheit
[…]

2) Verstoß gegen Rügeobliegenheit
- Inhaltlich ordnungsgemäß und rechtzeitig
- Offene und versteckte Mängel.

Hinweise:

  • Bei verschlossener Ware: Stichproben
  • bei Auslieferung an Dritte: Ggf. Verlängerung
  • Käufer muss bei Anzeige den Mangel bereits substantiiert und gesondert darlegen.

—> Bei nicht ordnungsgemäßer Rüge: Genehmigungsfiktion des § 377 II

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Rügeobliegenheit § 377 HGB

–> Hinweise zur Beweislast und Weiteres

A
  • Die Beweislast zur KM-Eigenschaft beider Vertragsparteien trägt der Verkäufer.
  • Trotz § 377 IV bleibt die Anzeige eine empfangsbedürftige, rechtsgeschäftsähnliche Handlung, und der Käufer trägt das Verlustrisiko! Der Verkäufer trägt lediglich das Verzögerungsrisiko
    • mM: VK trägt auch Verlustrisiko.
    • hM: siehe oben
    • vermittelnde Ansicht: Bei Verlustkenntnis kann der Käufer die Rüge nochmal unverzüglich nachholen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Frist der Anzeige bei der Rügeobliegenheit

A

Hinweis: Zweiteilung der Frist

a) Zeitpunkt
1) Mangelentdeckungsfrist
- Zeitraum, der für eine unverzügliche ordnungsgemäße Untersuchung nötig ist.
2) Mangelanzeigefrist
- Anzeige muss unverzüglich, iDr sofort vorliegen (was denn nun ?!?!?)

b) Übermittlung
- § 377 IV: Verkäufer trägt Verzögerungsrisiko, Käufer aber Verlustrisiko

17
Q

Rückobliegenheit

–> Inhalt

A
  • Käufer muss bei Anzeige den Mangel bereits substantiiert und gesondert darlegen.