V9/10 Büro Flashcards
Büro als kommunikativer Ort
o Der Gemeinschaft o Unternehmenskultur o Begegnung o Kreativität o Synergien fördern
Nutzungstrategien
o Kriterium: Akzeptanz des Nutzers Mietbüro oder Firmensitz Organisationsstruktur eines Unternehmens. o Großraumbüro o Zellenbüro o Gruppenbüro o Kombibüro o Buisness-Club
Großraumbüro
o 400m^2 – 1600m^2 groß o Raumtiefe 20m – 30m o Geschosshöhe 3,75m – 4,50m (min. 3m) o Frei beispielbarer Raum. o Große Raumtiefen erzeugen hohen gebäudetechnischen Aufwand. Vollflächiger Doppelboden. Klimaanlage. Künstliche Belichtung. o Keine Sicht nach Außen von allen Plätzen. o Akustische Störungen. o Mangel an Rückzugsmöglichkeiten.
Gruppenbüro
o 100m^2 – 400m^2
o Gebäudetiefe 12m – 24m
o Geschosshöhe 3,50m – 4,00m (min. 3m)
o Offene Büros für überschaubare Gruppen.
o Natürliche Belichtung und Belüftung möglich (geringe Raumgröße und -tiefe).
o Sinnvoll für Routine-Sachbearbeitung mit hohem Maß an internem Kommunikationsbedarf + Geringe Anforderungen an die Konzentration.
Zellenbüro
o Gebäudetiefe 12m – 13m
o Geschosshöhe 2,75m – 3,5m (min 2,5m)
o Oft in hierarchisch organisierten Unternehmen.
o Einzel- und Doppelzimmer reihen sich an meist künstlich belichteten Fluren.
o Ein- oder zweibündige Bauweise.
o Konzentriertes Arbeiten
Mit individuellen regelbare, Raumklima.
Keine informelle Kommunikation, keine Möglichkeit der Begegnung.
Kombibüro
o Kombination aus Großraum und Zellenbüro.
o Gebäudetiefe 12,5m – 15m
o Geschosshöhe 3,25m – 3,5m
o Struktureller Dreibund.
o Sehr kleine Einzelbüros.
o Glastrennwände zur Mittelzone.
o Tiefe Verbindungszone dient der Kommunikation und Begegnung.
Keine reine Erschließungsfläche.
o Rückzug und Konzentration sind möglich, aber auch gezielte und zufällige Kommunikation.
Buisness - Club
o Keine festen Arbeitsplätze.
o Den Arbeitsplätzen werden bestimmte Funktionen zugeordnet.
Die Nutze wählen flexible den passenden Arbeitsort.
o Papierloses Büro ist ein Muss.
Gebäude-Anforderungen
o Die unterschiedlichen Nutzungsstrategien erfordern unterschiedliche bauliche Rahmenbed.
Fassadenraster / Gebäudetiefe
Technische Infrastruktur.
o Basieren auf…
Bildschirmarbeitsplatzverordnung (BildscharbV)
Arbeitsstättenveror. (ArbStättV)
Arbeitsstättenricht. (ASR).
Arbeitsstättenverordnung
o Nach der neuen Arbs.v. gibt es keine festen Mindestmaße mehr.
o Orientierung an der alten Arbs.v. §23
Lichte Höhe muss in Arbeitsräumen bei einer Grundfläche von
• Weniger 50m^2 min 2,50m.
• Mehr 50m^2 min 2,75m.
• 100m^2 min 3m.
• 2000m^2 min 3,25m.
Bildschirmarbeitsplatz
o Blickrichtung zum Bildschirm parallel zur Fensterfront (Vermeidung von Blendung).
Tischtiefe mind. 0,80m.
Tischbreite min. 1,20m
Erschließung
o Abhängig von den Fluchtweglängen.
o Abhängig vom städtebaulichen Kontext.
o Abhängig von der Nutzung.
o Klarheit der Erschließung dient der Orientierung und der Übersicht.
o Die Erschließung soll den Aufenthalt und die zufällige Begegnung anregen.
Konflikt zwischen Innen und Außen
o Ziele: Effizient der Arbeitsplätze. Kommunikation und Konzentration. Die „richtige Adresse“. Identitätsstiftendes Erscheinungsbild. o Strategien: Netzwerk Gestapelte Aterien Gebäude ohne Etagen Bürolandschaft