Unternehmensziele & -formen Flashcards

1
Q

Unterschied zwischen Eigentümer und Manager

A
  • Eigentümer ist Träger von Führungsentscheidungen und Eigenkapitalgeber
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2
Q

Grundlagen betrieblicher Wertschöpfung

A
  • Vorleistungen (Inputgüter wie Material/ Serviceleistung) werden im betrieblichen Transformationsprozess durch Kapital, Arbeit und den Staat zu Leistungen (verkaufte Output-Güter)
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3
Q

zugrundeliegende Prinzipien betrieblicher Wertschöpfung

A
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4
Q

verschiedene Arten von Unternehmenszieldimensionen

A
  • Ökonomische Zieldimension
  • nicht-ökonomische Zieldimension
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5
Q

Verschiedene Rechtformen (vor- und Nachteile)

A
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6
Q

Gesellschaftsvertrag

A
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7
Q

Eigentümer und managergeführte Unternehmen

A
  • Eigentümergeführt: Eigentümer ist Träger von Führungsentscheidungen und Eigenkapitalgeber
  • Managementgeführt: Manager wird von Eigenkapitalgebern delegiert und ist Träger von Führungsentscheidungen

! Immer gesetzlich garantierte Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer !

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8
Q

Wann macht es Sinn einen Manager zu delegieren?

A
  • wenn es zu viele Eigenkapitalgeber gibt, zum Beispiel bei einer AG (zu viele Aktienbesitzer) –> Träger von Führungsentscheiden wird ausgewählt
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9
Q

Organe der AG

A
  • Hauptversammlung (=Eigentümerversammlung), jeder der Aktien besitzt
    –> wählt Aufsichtsrat und fasst Grundbeschlüsse
  • Aufsichtsrat (=Kontrollorgan), bestellt Vorstand und überwachst Geschäftsführung
  • Vorstand (=Ausführungsorgan), eigenverantwortliche Geschäftsführung, Berichtspflichten (Jahresabschluss)
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10
Q

Sicherung von Arbeitnehmerrechten in einer AG

A
  • Arbeitsrechtliche Mitbestimmung: Informations-, Anhörungs- und Mitwirkungsrechte , bilden Betriebsrat
  • Unternehmerische Mitbestimmung: Mitwirkungsrechte an der Unternehmensleitung (unternehmerische Entscheidungen)
  • Schutzvorschriften: Einschränkungen der Vertragsfreiheit (Mindestlohn, Mindesturlaub,…)
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11
Q

Wer bekommt welchen Teil der betrieblichen Wertschöpfung?

A
  • Staat: Einkommen aus Steuern und Ertrag
  • Arbeit: Personalaufwand und Vergütung unternehmerischer Führung
  • Fremdkapital-Geber: Zinsaufwendung
  • Eigenkapital-Geber: Wertschöpfung abzüglich Staat, Arbeit und Fremdkapital
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12
Q

Rationalprinzip

A
  • Einsatz knapper Ressourcen zur bestmöglichen Zielerreichung
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13
Q

Ökonomisches Prinzip

A
  • Anwendung Rationalprinzip in der Wirtschaft
    Ausprägungen: Maximalprinzip, Minimalprinzip und Optimalprinzip
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14
Q

Maximalprinzip

A
  • mit einem gegebenen Mitteleinsatz (Input) ist die größtmögliche Zielerreichung (Output) anzustreben
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15
Q

Minimalprinzip

A

gegebenes Ziel (Output) ist mit dem geringstmöglichen Mitteleinsatz (Input) zu erreichen.

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16
Q

Optimalprinzip

A

Mitteleinsatz + Zielerreichung sollen in einem bestmöglichen Verhältnis stehen –> Verhältnis von Mitteln und Ziel ist zu optimieren

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17
Q

Ökonomische Zieldimension

A
  • Sachziele: Leistungsziele und Finanzziele
  • Formalziele: Wirtschaftlichkeit, Produktivität, Rentabilität
    –> Shareholder-Ansatz
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18
Q

Nicht-ökonomische Zieldimension

A
  • Soziale Ziele (Arbeitnehmer): gerechte Entlohnung, gute Bedingungen und Sozialleistungen, Sicherheit, Mitbestimmung)
  • ökologische Ziele (Öffentlichkeit): Ressourcenschonung, Begrenzung von Schadstoffemissionen, Abfallvermeidung/ -recycling
    –> Stakeholder-Ansatz
19
Q

Formalziele

A
  • immer berechenbar
  • Wirtschaftlichkeit, Produktivität und Rentabilität
  • auf Papier lernen
20
Q

Unternehmensziele: Zielausmass, Zielzeitbezug und Zielbeziehungen

A

Zielausmass: Umfang
- Extremierungsziele (Anzahl Kunden/ Gewinn minimieren/maximieren)
- Meliorisierungsziele (Verbesserung Umsätze, Zufriedenheit,…)
- Satisfizierungsziele

Zielzeitbezug: Zeitraum
- kurzfristige (=operative) Ziele (1-3 J.)
- langfristige (=strategische) Ziele (mehrere Jahre)

Zielbeziehungen: Verhältnis
- Zielharmonie: begünstigen sich
- Zielneutralität
- Zielkonflikt

21
Q

Corporate Governance

A
  • Anwendung und Festlegung verschiedener Grundsätze um gute + organisierte Unternehmensführung zu erreichen
22
Q

mögliche Corporate Governance Grundsätze

A
  • Transparenz
  • Effizienz
  • Kontrolle
  • Angemessener Umgang mit Risiken
  • Verbesserung von Prozessen und Arbeitsstrukturen
23
Q

Modelle der Corporate Governance

A

Dualistisches Führungssystem:
- Aufsichtsrat überwacht Vorstandschaft
- in DE für AGs vorgeschrieben
Kritik: intensive Teilnahme des Aufsichtsrates bei Tätigkeiten Vorstandschaft erforderlich
–> Teilhabe und Überwachung ausgebaut

Monistisches System:
- Board oder Verwaltungsrat als Führungs- und Überwachungsorgan
- Kritik: Selbstüberwachung

24
Q

Instrumente der Corporate Governance

A

Ziel: Schaffung eines Ordnungsrahmens zur Wahrung von Shareholder- und Stakeholderinteressen

Instrumente: Transparenz (Informationen für Stakeholder und Kontrollinstanzen), Kontrolle (Aufsichtsrat, Wirtschaftsprüfer) und **Strukturen, Prozesse und Personen (Gewaltenteilung, Anreizsystem, Risikoüberwachungssystem)

Umsetzung: Gesetze, Empfehlungen, Anregungen

25
Q

Konstitutive Entscheidungen

A

= Führungsentscheidungen die für Unternehmen von grundlegender Bedeutung sind und einmalig/ selten zu treffen sind

Beispiele: Wahl der Rechtsform, Zusammenschluss von Unternehmen, Wahl des Standorts

26
Q

Regelungsbedürftige Rechtsbeziehungen

A
  • Innenverhältnis: zwischen Eigentümern, wer Geschäftsführung und Gewinnverteilung
  • Aussenverhältnis: zwischen Unternehmen und Geschäftspartnern (=Stakeholdern), Vertretung und Haftung
27
Q

Grundtypen von Unternehmensrechtsformen

A
  • Personenunternehmen (Einzelunternehmen oder Personengesellschaft)
  • Kapitalgesellschaft (getrennt von Personen z.B. was Haftung angeht)
28
Q

Rechtsformen des privaten Rechts

A
  • Personenunternehmen (Einzelunternehmen und Personengesellschaften), körperschaftlich organisierte Unternehmen (Kapitalgesellschaften und sonstige Körperschaften) und Zusammenfassung von Vermögenwerten
29
Q

Personengesellschaften

A
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Stille Gesellschaft
  • Partnergesellschaft
  • Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
30
Q

Kapitalgesellschaften

A
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Europäische (Aktien) Gesellschaft (SE)
31
Q

Sonstige Körperschaften

A
  • Wirtschaftlicher Verein
  • (Eingetragene) Genossenschaft
  • Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • Europäische Genossenschaft (SCE)
32
Q

Mischformen

A
  • GmbH (AG) & Co. KG
  • Stiftung & Co. KG
  • GmbH (AG) & Co. KGaA
33
Q

Wahl der Rechtsform

A
  • Unternehmerinitiative
  • Risikotragung (insb. Haftung)
  • Arbeitnehmer-Mitbestimmung
  • Kapitalbeschaffung
  • Rechtsformaufwan
  • Prüfungs- und Publizitätspflicht der Rechnungslegung
34
Q

Rechtsformen: GmbH

A

Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit
- kleinere und mittlere Gesellschaften
- rechtliche Grundlagen in GmbHG
- Stammkapital: mind. 25.000
- Beteiligung Gesellschafter: mind. 100
- Haftung auf Kapitalanlage beschränlt
- Organe: Geschäftsführung, Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat (abhängig von Grösse)

Vorteile: niedriger Kapitalbedarf bei Gründung, niedrige Gründungskosten
- Gleiche Publizitäts- und Prüfungspflicht wie AG

35
Q

Rechtsformen: UG

A

Unternehmergesellschaft
- Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit
- Gründer mit geringer Stammkapitalausstattung können haftungsbeschränkte Gesellschaftsform nutzen
- Gründungskapital < 25.000 –> Firma muss Bezeichnung “UG (haftungsbeschränkt) führen
- geringe Gründungskosten
- Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung

Unterschied zu GmbH:
- Mindestkapital 1, keine Sacheinlagen zulässig
- Gewinnausschüttungsverbot: muss 25% Jahresüberschuss in Rücklagen einstellen bis Mindest-Stammkapital GmbH erreicht ist –> automatischer Wechsel UG zu GmbH

36
Q

Rechtsformen: AG

A

Aktiengesellschaft
- Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit
- haftet als juristische Person mit gesamtem Geschäftsvermögen
- Gesellschafter (=Aktionäre) sind mit Aktien am Grundkapital beteiligt und haften nicht persönlich
- Grundkapital bei Gründung: mindestens 50.000
- Mindestnennbetrag pro Aktie: 1
- Organe: Vorstand, Aufsichtsrat (AR), Hauptversammlung (HV)
- Prüfungs- und Publizitätspflicht

37
Q

Rechtsformen: SE

A

Europäische (Aktien) Gesellschaft (Societas Europaea)
- zur Förderung internationaler Unternehmensfusionen
- bei Gründung müssen 2 Staaten der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EFTA*) betroffen sein
- Grundkapital: mind. 120.000
- darf nach dualistischem oder monistischem Modell operieren

38
Q

Rechtsformen: Genossenschaft

A
  • Gesellschaft mit mind. 3 Mitgliedern
  • ist juristische Person
  • haftet mit Gesamtvermögen der Genossenschaft, genossen mit Geschäftsguthaben
  • Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung
  • Jahresabschluss muss geprüft werden

Beispiele:
- Baugenossenschaften
- Kreditgenossenschaften (Volksbanken)
- Produktionsgenossenschaften (Winzer, Molkerei)

39
Q

Rechtsformen: GmbH & Co. KG

A

Kommanditgesellschaft
- KG (Personenhaftung), GmbH (Juristische Person) –> Komplementärshaftung: GmbH haftet unbeschränkt mit ihrem Vermögen und Gesellschafter mit ihren Einlagen
- Kommandisten sind in der Regel gleichzeitig Gesellschafter der GmbH
- GmbH übernimmt Haftungsrisiko, über KG läuft das Geschäft
- Beispiel: GmbH & Co. KG als Holdinggesellschaft, Konzerntöchter KGs

40
Q

Rechtsformen: GbR

A

Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- Gründung schnell, einfach und günstig
- benötigt weder Startkapital noch Mindestanlage der Gründer
- 2 Gründer erforderlich
- Name des Unternehmens muss mindestens einen Gründernachnamen enthalten
- GbR-Gesellschaftsvertrag muss abgeschlossen werden
- Haftung: GbR-Gesellschafter haften mit ihrem Privatvermögen
- muss nicht ins Handelsregister eingetragen werden

41
Q

Rechtsformen: Einzelunternehmen

A
  • alle Unternehmen, die von einer Einzelperson gegründet werden (gehört Einzelunternehmer zu 100%)
  • Rechtsformen für Einzelunternehmen mit unbegrenzter Haftung: Kleingewerbtreibende/ Kaufmann/ Freiberufler
  • Rechtsformen für Einzelunternehmen mit begrenzter Haftung: Unternehmergesellschaft (UG), Ein Person GmbH sowie kleine AG (Grundkapital 50.000 nötig)
  • nur als eingetragener Kaufmann ist Eintragung ins HR nötig
42
Q

Juristische Personen

A
  • alles was Rechte und Pflichten trägt
  • Kapitalgesellschaften, keine Personengesellschaften
43
Q

Ein Personen GmbH

A
  • Handelsübliche GmbH aber nur von einer Person gegründet und geleitet
44
Q

Gesellschaftsvertrag

A
  • für Kapitalgesellschaften und GmbH Pflicht
  • muss durch Notar bekundet werden
  • als Personengesellschaft nicht nötig, aber empfehlenswert
  • regelt wesentliche Rechten und Pflichten zwischen Gesellschaftern