Unternehmensziele & -formen Flashcards
Unterschied zwischen Eigentümer und Manager
- Eigentümer ist Träger von Führungsentscheidungen und Eigenkapitalgeber
Grundlagen betrieblicher Wertschöpfung
- Vorleistungen (Inputgüter wie Material/ Serviceleistung) werden im betrieblichen Transformationsprozess durch Kapital, Arbeit und den Staat zu Leistungen (verkaufte Output-Güter)
zugrundeliegende Prinzipien betrieblicher Wertschöpfung
verschiedene Arten von Unternehmenszieldimensionen
- Ökonomische Zieldimension
- nicht-ökonomische Zieldimension
Verschiedene Rechtformen (vor- und Nachteile)
Gesellschaftsvertrag
Eigentümer und managergeführte Unternehmen
- Eigentümergeführt: Eigentümer ist Träger von Führungsentscheidungen und Eigenkapitalgeber
- Managementgeführt: Manager wird von Eigenkapitalgebern delegiert und ist Träger von Führungsentscheidungen
! Immer gesetzlich garantierte Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer !
Wann macht es Sinn einen Manager zu delegieren?
- wenn es zu viele Eigenkapitalgeber gibt, zum Beispiel bei einer AG (zu viele Aktienbesitzer) –> Träger von Führungsentscheiden wird ausgewählt
Organe der AG
- Hauptversammlung (=Eigentümerversammlung), jeder der Aktien besitzt
–> wählt Aufsichtsrat und fasst Grundbeschlüsse - Aufsichtsrat (=Kontrollorgan), bestellt Vorstand und überwachst Geschäftsführung
- Vorstand (=Ausführungsorgan), eigenverantwortliche Geschäftsführung, Berichtspflichten (Jahresabschluss)
Sicherung von Arbeitnehmerrechten in einer AG
- Arbeitsrechtliche Mitbestimmung: Informations-, Anhörungs- und Mitwirkungsrechte , bilden Betriebsrat
- Unternehmerische Mitbestimmung: Mitwirkungsrechte an der Unternehmensleitung (unternehmerische Entscheidungen)
- Schutzvorschriften: Einschränkungen der Vertragsfreiheit (Mindestlohn, Mindesturlaub,…)
Wer bekommt welchen Teil der betrieblichen Wertschöpfung?
- Staat: Einkommen aus Steuern und Ertrag
- Arbeit: Personalaufwand und Vergütung unternehmerischer Führung
- Fremdkapital-Geber: Zinsaufwendung
- Eigenkapital-Geber: Wertschöpfung abzüglich Staat, Arbeit und Fremdkapital
Rationalprinzip
- Einsatz knapper Ressourcen zur bestmöglichen Zielerreichung
Ökonomisches Prinzip
- Anwendung Rationalprinzip in der Wirtschaft
Ausprägungen: Maximalprinzip, Minimalprinzip und Optimalprinzip
Maximalprinzip
- mit einem gegebenen Mitteleinsatz (Input) ist die größtmögliche Zielerreichung (Output) anzustreben
Minimalprinzip
gegebenes Ziel (Output) ist mit dem geringstmöglichen Mitteleinsatz (Input) zu erreichen.
Optimalprinzip
Mitteleinsatz + Zielerreichung sollen in einem bestmöglichen Verhältnis stehen –> Verhältnis von Mitteln und Ziel ist zu optimieren
Ökonomische Zieldimension
- Sachziele: Leistungsziele und Finanzziele
- Formalziele: Wirtschaftlichkeit, Produktivität, Rentabilität
–> Shareholder-Ansatz
Nicht-ökonomische Zieldimension
- Soziale Ziele (Arbeitnehmer): gerechte Entlohnung, gute Bedingungen und Sozialleistungen, Sicherheit, Mitbestimmung)
- ökologische Ziele (Öffentlichkeit): Ressourcenschonung, Begrenzung von Schadstoffemissionen, Abfallvermeidung/ -recycling
–> Stakeholder-Ansatz
Formalziele
- immer berechenbar
- Wirtschaftlichkeit, Produktivität und Rentabilität
- auf Papier lernen
Unternehmensziele: Zielausmass, Zielzeitbezug und Zielbeziehungen
Zielausmass: Umfang
- Extremierungsziele (Anzahl Kunden/ Gewinn minimieren/maximieren)
- Meliorisierungsziele (Verbesserung Umsätze, Zufriedenheit,…)
- Satisfizierungsziele
Zielzeitbezug: Zeitraum
- kurzfristige (=operative) Ziele (1-3 J.)
- langfristige (=strategische) Ziele (mehrere Jahre)
Zielbeziehungen: Verhältnis
- Zielharmonie: begünstigen sich
- Zielneutralität
- Zielkonflikt
Corporate Governance
- Anwendung und Festlegung verschiedener Grundsätze um gute + organisierte Unternehmensführung zu erreichen
mögliche Corporate Governance Grundsätze
- Transparenz
- Effizienz
- Kontrolle
- Angemessener Umgang mit Risiken
- Verbesserung von Prozessen und Arbeitsstrukturen
Modelle der Corporate Governance
Dualistisches Führungssystem:
- Aufsichtsrat überwacht Vorstandschaft
- in DE für AGs vorgeschrieben
Kritik: intensive Teilnahme des Aufsichtsrates bei Tätigkeiten Vorstandschaft erforderlich
–> Teilhabe und Überwachung ausgebaut
Monistisches System:
- Board oder Verwaltungsrat als Führungs- und Überwachungsorgan
- Kritik: Selbstüberwachung
Instrumente der Corporate Governance
Ziel: Schaffung eines Ordnungsrahmens zur Wahrung von Shareholder- und Stakeholderinteressen
Instrumente: Transparenz (Informationen für Stakeholder und Kontrollinstanzen), Kontrolle (Aufsichtsrat, Wirtschaftsprüfer) und **Strukturen, Prozesse und Personen (Gewaltenteilung, Anreizsystem, Risikoüberwachungssystem)
Umsetzung: Gesetze, Empfehlungen, Anregungen
Konstitutive Entscheidungen
= Führungsentscheidungen die für Unternehmen von grundlegender Bedeutung sind und einmalig/ selten zu treffen sind
Beispiele: Wahl der Rechtsform, Zusammenschluss von Unternehmen, Wahl des Standorts
Regelungsbedürftige Rechtsbeziehungen
- Innenverhältnis: zwischen Eigentümern, wer Geschäftsführung und Gewinnverteilung
- Aussenverhältnis: zwischen Unternehmen und Geschäftspartnern (=Stakeholdern), Vertretung und Haftung
Grundtypen von Unternehmensrechtsformen
- Personenunternehmen (Einzelunternehmen oder Personengesellschaft)
- Kapitalgesellschaft (getrennt von Personen z.B. was Haftung angeht)
Rechtsformen des privaten Rechts
- Personenunternehmen (Einzelunternehmen und Personengesellschaften), körperschaftlich organisierte Unternehmen (Kapitalgesellschaften und sonstige Körperschaften) und Zusammenfassung von Vermögenwerten
Personengesellschaften
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Stille Gesellschaft
- Partnergesellschaft
- Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
Kapitalgesellschaften
- Aktiengesellschaft (AG)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Europäische (Aktien) Gesellschaft (SE)
Sonstige Körperschaften
- Wirtschaftlicher Verein
- (Eingetragene) Genossenschaft
- Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
- Europäische Genossenschaft (SCE)
Mischformen
- GmbH (AG) & Co. KG
- Stiftung & Co. KG
- GmbH (AG) & Co. KGaA
Wahl der Rechtsform
- Unternehmerinitiative
- Risikotragung (insb. Haftung)
- Arbeitnehmer-Mitbestimmung
- Kapitalbeschaffung
- Rechtsformaufwan
- Prüfungs- und Publizitätspflicht der Rechnungslegung
…
Rechtsformen: GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit
- kleinere und mittlere Gesellschaften
- rechtliche Grundlagen in GmbHG
- Stammkapital: mind. 25.000
- Beteiligung Gesellschafter: mind. 100
- Haftung auf Kapitalanlage beschränlt
- Organe: Geschäftsführung, Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat (abhängig von Grösse)
Vorteile: niedriger Kapitalbedarf bei Gründung, niedrige Gründungskosten
- Gleiche Publizitäts- und Prüfungspflicht wie AG
Rechtsformen: UG
Unternehmergesellschaft
- Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit
- Gründer mit geringer Stammkapitalausstattung können haftungsbeschränkte Gesellschaftsform nutzen
- Gründungskapital < 25.000 –> Firma muss Bezeichnung “UG (haftungsbeschränkt) führen
- geringe Gründungskosten
- Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung
Unterschied zu GmbH:
- Mindestkapital 1, keine Sacheinlagen zulässig
- Gewinnausschüttungsverbot: muss 25% Jahresüberschuss in Rücklagen einstellen bis Mindest-Stammkapital GmbH erreicht ist –> automatischer Wechsel UG zu GmbH
Rechtsformen: AG
Aktiengesellschaft
- Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit
- haftet als juristische Person mit gesamtem Geschäftsvermögen
- Gesellschafter (=Aktionäre) sind mit Aktien am Grundkapital beteiligt und haften nicht persönlich
- Grundkapital bei Gründung: mindestens 50.000
- Mindestnennbetrag pro Aktie: 1
- Organe: Vorstand, Aufsichtsrat (AR), Hauptversammlung (HV)
- Prüfungs- und Publizitätspflicht
Rechtsformen: SE
Europäische (Aktien) Gesellschaft (Societas Europaea)
- zur Förderung internationaler Unternehmensfusionen
- bei Gründung müssen 2 Staaten der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EFTA*) betroffen sein
- Grundkapital: mind. 120.000
- darf nach dualistischem oder monistischem Modell operieren
Rechtsformen: Genossenschaft
- Gesellschaft mit mind. 3 Mitgliedern
- ist juristische Person
- haftet mit Gesamtvermögen der Genossenschaft, genossen mit Geschäftsguthaben
- Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung
- Jahresabschluss muss geprüft werden
Beispiele:
- Baugenossenschaften
- Kreditgenossenschaften (Volksbanken)
- Produktionsgenossenschaften (Winzer, Molkerei)
Rechtsformen: GmbH & Co. KG
Kommanditgesellschaft
- KG (Personenhaftung), GmbH (Juristische Person) –> Komplementärshaftung: GmbH haftet unbeschränkt mit ihrem Vermögen und Gesellschafter mit ihren Einlagen
- Kommandisten sind in der Regel gleichzeitig Gesellschafter der GmbH
- GmbH übernimmt Haftungsrisiko, über KG läuft das Geschäft
- Beispiel: GmbH & Co. KG als Holdinggesellschaft, Konzerntöchter KGs
Rechtsformen: GbR
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- Gründung schnell, einfach und günstig
- benötigt weder Startkapital noch Mindestanlage der Gründer
- 2 Gründer erforderlich
- Name des Unternehmens muss mindestens einen Gründernachnamen enthalten
- GbR-Gesellschaftsvertrag muss abgeschlossen werden
- Haftung: GbR-Gesellschafter haften mit ihrem Privatvermögen
- muss nicht ins Handelsregister eingetragen werden
Rechtsformen: Einzelunternehmen
- alle Unternehmen, die von einer Einzelperson gegründet werden (gehört Einzelunternehmer zu 100%)
- Rechtsformen für Einzelunternehmen mit unbegrenzter Haftung: Kleingewerbtreibende/ Kaufmann/ Freiberufler
- Rechtsformen für Einzelunternehmen mit begrenzter Haftung: Unternehmergesellschaft (UG), Ein Person GmbH sowie kleine AG (Grundkapital 50.000 nötig)
- nur als eingetragener Kaufmann ist Eintragung ins HR nötig
Juristische Personen
- alles was Rechte und Pflichten trägt
- Kapitalgesellschaften, keine Personengesellschaften
Ein Personen GmbH
- Handelsübliche GmbH aber nur von einer Person gegründet und geleitet
Gesellschaftsvertrag
- für Kapitalgesellschaften und GmbH Pflicht
- muss durch Notar bekundet werden
- als Personengesellschaft nicht nötig, aber empfehlenswert
- regelt wesentliche Rechten und Pflichten zwischen Gesellschaftern