Unmöglichkeit Flashcards
1
Q
Unmöglichkeit
A
Definition: Unmöglichkeit ist die dauerhafte Nichterbringbarkeit der Leistung.
Sinn: Der Schuldner soll nicht zu einer Leistung verpflichtet werden, die er nicht erfüllen kann!
2
Q
Einreden
A
Bei § 275 II und III handelt es sich um Einreden, d. h. der Schuldner kann die Leistung verweigern, muss dies aber nicht. Einreden werden grds. unter III. Anspruch erloschen geprüft
3
Q
Anfängliche Unmöglichkeit
A
Die Unmöglichkeit muss schon bei
Entstehung des Schuldverhältnisses
vorliegen.
4
Q
Nachträgliche Unmöglichkeit
A
Die Unmöglichkeit tritt erst nach
Entstehung des Schuldverhältnisses
ein.
5
Q
Was sind die Voraussetzungen des § 326 I?
A
- Gegenseitiger Vertrag
- Leistungsbefreiung gem. § 275 I-III BGB
- Kein Ausschluss gem. § 326 II BGB