Unmöglichkeit Flashcards

1
Q

Unmöglichkeit

A

Definition: Unmöglichkeit ist die dauerhafte Nichterbringbarkeit der Leistung.
Sinn: Der Schuldner soll nicht zu einer Leistung verpflichtet werden, die er nicht erfüllen kann!

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2
Q

Einreden

A

Bei § 275 II und III handelt es sich um Einreden, d. h. der Schuldner kann die Leistung verweigern, muss dies aber nicht. Einreden werden grds. unter III. Anspruch erloschen geprüft

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3
Q

Anfängliche Unmöglichkeit

A

Die Unmöglichkeit muss schon bei
Entstehung des Schuldverhältnisses
vorliegen.

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4
Q

Nachträgliche Unmöglichkeit

A

Die Unmöglichkeit tritt erst nach
Entstehung des Schuldverhältnisses
ein.

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5
Q

Was sind die Voraussetzungen des § 326 I?

A
  1. Gegenseitiger Vertrag
  2. Leistungsbefreiung gem. § 275 I-III BGB
  3. Kein Ausschluss gem. § 326 II BGB
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