Stellvertretung Flashcards
Stellvertretung =
jmd. anderes gibt eine WE mit Wirkung für
und gegen mich ab !
Offenkundigkeitsprinzip
Der Vertragspartner muss wissen, dass nicht der Erklärende berechtigt und verpflichtet werden will, sondern ein Dritter. Der Vertragspartner
muss wissen, mit wem er den Vertrag schließt.
Ausnahmen des Offenkundigkeitsprinzips:
a) Geschäft für den, den es angeht (z.B. Bargeschäfte des täglichen Lebens)
b) Handeln unter fremdem Namen (nur bei Namenstäuschung nicht Identitätstäuschung)
Prokura
§§ 48-53 HGB
Rechtsgeschäftlich erteilte Vertretungsmacht
(Vollmacht) im Bereich des Handelsrechts mit
gesetzlich bestimmten Umfang.
Prokura - ausgeschlossene Geschäfte
• Veräußerung und Belastung von Grundstücken § 49 II
HGB
• Privatgeschäfte des Inhabers,
• Inhabergeschäfte des Kaufmanns,
• Geschäfte, die nicht dem Betrieb dienen wie
Unternehmensverkauf
Erlöschen der Prokura
• Widerruf der Prokura • Beendigung des Grundverhältnisses • Durch Tod des Prokuristen • Verlust der Kaufmannseigenschaft des Geschäftsinhabers
Handlungsvollmacht
§ 54 HGB
• Jede im Betrieb eines Handelsgewerbes erteilte
vollmacht, die keine Prokura ist
• §§ 164 ff. BGB anwendbar
• keine Eintragung im Handelsregister möglich
• Umfang je nach Erteilung in § 54 I, III HGB