Beispiele Ansprüche Flashcards
A hätte B aufgrund eines Kaufvertrages am 16.02.2015 200,-
EUR zahlen müssen. A hat dies bis zum 23.02.2015 nicht getan. B möchte von A am
23.02.2015 Verzugszinsen einfordern.
A gegen B, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 Abs. 1 BGB
C bestellt bei D eine Waschmaschine. Zwei Tage nach der Lieferung stellt C fest, dass die Maschine bereits bei Anlieferung einen gerissenen Filter
hatte. C möchte, dass die Maschine repariert oder neu geliefert wird.
C gegen D, §§ 437 Nr. 1, 439 BGB
Sachverhalt 2.3 (2 Punkte): E beauftragt den Gärtner G, am 23.07.2014 eine Rasenfläche
seines Grundstückes zu mähen. Für diese Tätigkeit überweist E dem G 85,- EUR. Als der
Rasen am 25.07.2014 immer noch nicht von G gemäht worden ist, setzt E dem G per E-Mail
eine Nachfrist von 3 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist lässt E den Rasen von S mähen und muss
hierfür 100,- EUR zahlen. Daraufhin ruft E bei G an und verlangt die Zahlung von 100,- EUR.
E gegen G, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 Abs. 1 BGB
Sachverhalt 2.4 (2 Punkte): H vergisst ein Lehrbuch zum Urheberrecht, welches er sich
gerade gekauft hat, im Vorlesungssaal. Der Kommilitone J nimmt das Lehrbuch mit und
möchte dies für die eigene Klausurvorbereitung nutzen. H möchte, dass J ihm das Buch
herausgibt.
H gegen J, § 985 Abs. 1 BGB
Sachverhalt 2.5 (2 Punkte): Die Kuh des Landwirts L läuft in den Garten des Nachbarn N und
zerstört dort das Blumenbeet. Die Wiederherstellung kostet 250,- EUR. N möchte
Schadensersatz.
N gegen L, § 833 BGB
Rechtsgut i.S.v. § 823 Abs. 1 BGB
Der Spaziergänger S geht mit seinem Schäferhund im Tiergarten spazieren.
Obwohl der Hund an der Leine geführt wird, übersieht der Fahrradfahrer das Tier und fährt
es an.
a) (2 Punkte) Der Hund erleidet eine Quetschung.
b) (2 Punkte) Da der Hund stark „jault“, erschrickt sich S fürchterlich und fällt in
Ohnmacht.
SV 2.1 a) Eigentum
SV 2.1 b) Körper/Gesundheit
Rechtsgut i.S.v. § 823 Abs. 1 BGB
Die Zeitung Z veröffentlicht Luftbildaufnahmen von dem
Anwesen eines berühmten Schauspielers.
SV 2.2 Sonstiges Recht „Allgemeines Persönlichkeitsrecht“
Rechtsgut i.S.v. § 823 Abs. 1 BGB
Anton hat einen Nebenjob als „Websitedesigner“ bei einem
Berliner Unternehmen. Am 13.05.2015 fängt sein Dienst um 17:00 Uhr an. Als er um 16:30
Uhr zu seinem Fahrrad kommt, welches an einer Fahrradstange vor dem Hauptgebäude der
TU angeschlossen ist, bemerkt er, dass eine andere Person nicht nur das eigene, sondern
auch Antons Fahrrad mit abgeschlossen hat. Anton ärgert sich und fühlt sich eingeschränkt.
Aus Frust bestellt er sich ein Taxi.
SV 2.3 Eigentum / Sonstiges Recht „Besitz“
Rechtsgut i.S.v. § 823 Abs. 1 BGB
T ist Inhaber einer Tankstelle an der Autobahn. Der Fahrer F
eines voll befüllten Tanklastwagens verursacht auf dem Zufahrtsbereich einen Auffahrunfall.
Dieser Unfall führt dazu, dass die Zufahrt 23,5 Stunden gesperrt werden muss. Während
dieser Zeit können von der Autobahn aus keine anderen Fahrzeuge auf das
Tankstellengelände fahren, um dort u.a. zu tanken. T möchte Schadensersatz für den
Geschäftsausfall.
SV 2.4 Sonstiges Recht „eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb“
Vertragstyp + Anspruchsgrundlage
Peter gibt seiner Kommilitonin Klara Nachhilfe im Fach
Mathematik und erhält dafür 18,50 pro Stunde
SV 2.1 Es handelt sich um einen Dienstvertrag. Anspruchsgrundlagen sind § 611 Alt. 1 BGB u. §611
Alt. 2 BGB (Richtig ist auch: § 611 Abs. 1 Var. 1 BGB)
Vertragstyp + Anspruchsgrundlage
Die B-Bank gewährt ihrem Kunden K einen Kredit in Höhe von
20.000,- EUR.
SV 2.2 Es handelt sich um einen Darlehensvertrag. Anspruchsgrundlagen sind § 488 Abs. 1 S. 1 BGB u.
§ 488 Abs. 1 S. 2 BGB
Vertragstyp + Anspruchsgrundlage
Stefanie ist Musikerin. Sie schließt mit dem Unternehmen U
einen Vertrag, der sie dazu berechtigt, drei Tage ein Schlagzeug zu benutzen, welches im
Eigentum des Unternehmens steht. Dafür zahlt sie 130,- EUR
SV 2.3 Es handelt sich um einen Mietvertrag. Anspruchsgrundlagen sind §535 Abs. 1 S. 1 BGB u. §535
Abs. 1 S. 2 BGB
Vertragstyp + Anspruchsgrundlage
Franz fährt an die T-Tankstelle und befüllt seinen Tank mit
Diesel. Dafür bezahlt er 63,- EUR.
SV 2.4 Es handelt sich um einen Kaufvertrag. Anspruchsgrundlagen sind § 433 Abs. 1 S. 1 BGB u.
§433 Abs. 2 BGB
Vertragstyp + Anspruchsgrundlage
: Die Schneiderin S kürzt für A eine Hose. A zahlt 12,70 EUR
SV 2.5 Es handelt sich um einen Werkvertrag. Anspruchsgrundlagen sind §631 Abs. 1 Alt. 1 BGB u.
§631 Abs. 1 Alt. 2 BGB (Richtig ist auch: § 631 Abs. 1 Var. 1 BGB)
Welche der folgenden Gesellschaften haben nach dem HGB (ggf. i.V.m.
dem GmbHG) die Kaufmannseigenschaft: GbR, GmbH, OHG. Welche Vorschrift/en des HGB
(und ggf. GmbHG) legen dies (jeweils) fest?
Frage 2:
‐ GbR nicht
‐ GmbH (§ 6 Abs. 1 HGB i.V.m. § 13 Abs. 3 GmbHG )
‐ OHG (§ 6 Abs. 1 HGB)
A bestellt beim Bäcker B eine individuell gestaltete
Geburtstagstorte für einen Arbeitskollegen. Als Abholtermin wird der 05.10.2016 (11:00 Uhr)
vereinbart. Am 05.10.2016 meldet sich B um 10:30 Uhr bei A und teilt mit, dass sich die
Fertigstellung der Torte um einige Minuten verzögern würde. A möchte, dass B die Torte um
spätestens 11:30 Uhr zur Abholung bereithält, damit er sie entgegennehmen kann
Die AGL lautet § 631 Abs. 1 Alt. 1 BGB
: Thorsten besitzt einen 3-D-Drucker. Damit stellt er Figuren für
Hochzeitstorten her. Die Figuren basieren auf Aufnahmen von dem Brautpaar und sind diesem
nachgebildet. Auch Sabine und Peter lassen eine solche Figur für sich anfertigen und lassen
diese drei Tage vor der Hochzeit bei Thorsten von Peters Vater abholen. Zwei Tage vor der
Hochzeit erkennt Sabine bei genauerem Hinsehen, dass die Figur von Peter nicht – wie zuvor
vereinbart – eine Fliege trägt, sondern eine Krawatte. Sabine und Peter möchten neue Figuren
von Thorsten.
Die AGL lautet §§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 Alt. 1 BGB
Thomas nimmt an einer Treibjagd teil. Dabei trifft eine Kugel, die der 83 Jahre alte Jäger Kurt
abgefeuert hat, den linken Fuß von Thomas. Thomas verlangt Schmerzensgeld.
Die AGL lautet § 823 Abs. 1 BGB
Der Cafébetreiber C findet beim Aufräumen die Motorradjacke
von L und nimmt diese mit nach Hause. Als L am nächsten Tag hiervon erfährt, möchte er, dass
C ihm die Jacke herausgibt.
Die AGL lautet § 985 Abs. 1 BGB
Der Familienvater F kauft als Geburtstagsgeschenk für seinen
Sohn S in einem gewerblich betriebenen Webshop das Buch „Big Data ist überall!“ und
überweist in diesem Zusammenhang 32,- EUR. Als F sieben Tage später noch eine Konzertkarte
für seinen Sohn ergattern kann, erklärt F gemäß § 355 Abs. 1 BGB den Widerruf und verlangt
das Geld zurück.
Die AGL lautet § 355 Abs. 3 S. 1 BGB