Anfechtung Flashcards
Prüfungsreihenfolge bei Anfechtung
I. Anspruch entstanden Bsp.: durch Kaufvertragsschluss entsteht der Anspruch auf Übereignung der Kaufsache II. Anspruch nicht untergegangen Bsp.: Kaufsache geht kaputt III. Anspruch durchsetzbar Bsp.: der Anspruch ist bereits verjährt
Voraussetzungen Anfechtung
- Anfechtungsgrund, §§ 119-123
- Anfechtungserklärung, § 143 I
- Anfechtungsfrist, §§ 121, 124
- Kein Ausschluss der Anfechtung, § 144
Inhaltsirrtum
§ 119 I Var. 1
Wenn der Erklärende zwar erklärt was er will, sich aber über die Bedeutung im Unklaren
ist
Ich weiß zwar was ich erkläre, aber nicht was ich damit erkläre
Bsp.: Ich bestelle im Restaurant einfach die Nummer 10, weil das immer Gemüse war.
Nun wurde die Speisekarte geändert und es ist Fleisch
Erklärungsirrtum
§ 119 I 1 Var. 2
Wenn der Erklärende eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, d.h.
sich z.B. verspricht oder vertippt
Bsp.: V will dem K ein Bild für 700 € zum Kauf anbieten; er schreibt irrtümlich 70 €
Eigenschaft
alle tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die dauerhaft sind und die Sache oder Person unmittelbar kennzeichnen
wesentlich (bezogen auf Eigenschaft)
wenn die Eigenschaft nach der Verkehrsauffassung als wesentlich für das konkrete Rechtsgeschäft angesehen wird (in der Regel die preisbildenden Merkmale)
Achtung: Der preis selbst ist keine Eigenschaft
Eigenschaftsirrtum
§ 119 II
Erklärender irrt sich über verkehrswesentliche Eigenschaften einer Person oder Sache
Übermittlungsirrtum
§ 120
Wenn ein Bote eingeschaltet wurde und dieser die Willenserklärung unbewusst falsch übermittelt
Täuschung=
jedes Erregen, Verstärken oder Aufrechterhalten einer
Fehlvorstellung über Tatsachen beim anderen
Arglist=
Bewusstsein, dass die WE des anderen ohne Täuschung so nicht abgegeben worden wäre
Arglistige Täuschung,
§ 123 I Var. 1
Bsp.: Autohändler sagt, dass Wagen unfallfrei ist, obwohl er es besser weiß (oder auch gar nicht weiß; Angeben „ins Blaue hinein“ reichen auch)
Drohung=
das Inaussichtstellen eines künftigen Übels auf das der
Drohende Einfluss zu haben scheint
Widerrechtlich=
wenn das Mittel, der Zweck oder die Mittel-Zweck-Relation in verwerflicher Weise der Rechtsordnung entgegensteht
Motivirrtum
Erklärender irrt sich über Umstand, der zu seiner Willensbildung geführt (ihn zu der Willenserklärung „motiviert“), in der Erklärung aber keinen Ausdruck gefunden hat
Ein Motivirrtum ist unbeachtlich und berechtigt nicht zur
Anfechtung!
Beispiel: Kalkulationsirrtum
Irrtum nach §§ 119, 120 - Anfechtungsfrist
§ 121 I
unverzüglich nach Kenntniserlangung des
Anfechtungsgrundes (spät. nach 10 Jahren)