Anfechtung Flashcards

1
Q

Prüfungsreihenfolge bei Anfechtung

A
I. Anspruch entstanden
Bsp.: durch Kaufvertragsschluss entsteht der Anspruch auf Übereignung der Kaufsache
II. Anspruch nicht untergegangen
Bsp.: Kaufsache geht kaputt
III. Anspruch durchsetzbar
Bsp.: der Anspruch ist bereits verjährt
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2
Q

Voraussetzungen Anfechtung

A
  1. Anfechtungsgrund, §§ 119-123
  2. Anfechtungserklärung, § 143 I
  3. Anfechtungsfrist, §§ 121, 124
  4. Kein Ausschluss der Anfechtung, § 144
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3
Q

Inhaltsirrtum

A

§ 119 I Var. 1
Wenn der Erklärende zwar erklärt was er will, sich aber über die Bedeutung im Unklaren
ist
 Ich weiß zwar was ich erkläre, aber nicht was ich damit erkläre
 Bsp.: Ich bestelle im Restaurant einfach die Nummer 10, weil das immer Gemüse war.
Nun wurde die Speisekarte geändert und es ist Fleisch

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4
Q

Erklärungsirrtum

A

§ 119 I 1 Var. 2
Wenn der Erklärende eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, d.h.
sich z.B. verspricht oder vertippt
 Bsp.: V will dem K ein Bild für 700 € zum Kauf anbieten; er schreibt irrtümlich 70 €

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5
Q

Eigenschaft

A

alle tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die dauerhaft sind und die Sache oder Person unmittelbar kennzeichnen

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6
Q

wesentlich (bezogen auf Eigenschaft)

A

wenn die Eigenschaft nach der Verkehrsauffassung als wesentlich für das konkrete Rechtsgeschäft angesehen wird (in der Regel die preisbildenden Merkmale)
Achtung: Der preis selbst ist keine Eigenschaft

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7
Q

Eigenschaftsirrtum

A

§ 119 II

Erklärender irrt sich über verkehrswesentliche Eigenschaften einer Person oder Sache

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8
Q

Übermittlungsirrtum

A

§ 120

Wenn ein Bote eingeschaltet wurde und dieser die Willenserklärung unbewusst falsch übermittelt

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9
Q

Täuschung=

A

jedes Erregen, Verstärken oder Aufrechterhalten einer

Fehlvorstellung über Tatsachen beim anderen

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10
Q

Arglist=

A

Bewusstsein, dass die WE des anderen ohne Täuschung so nicht abgegeben worden wäre

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11
Q

Arglistige Täuschung,

A

§ 123 I Var. 1

 Bsp.: Autohändler sagt, dass Wagen unfallfrei ist, obwohl er es besser weiß (oder auch gar nicht weiß; Angeben „ins Blaue hinein“ reichen auch)

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12
Q

Drohung=

A

das Inaussichtstellen eines künftigen Übels auf das der

Drohende Einfluss zu haben scheint

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13
Q

Widerrechtlich=

A

wenn das Mittel, der Zweck oder die Mittel-Zweck-Relation in verwerflicher Weise der Rechtsordnung entgegensteht

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14
Q

Motivirrtum

A

Erklärender irrt sich über Umstand, der zu seiner Willensbildung geführt (ihn zu der Willenserklärung „motiviert“), in der Erklärung aber keinen Ausdruck gefunden hat

Ein Motivirrtum ist unbeachtlich und berechtigt nicht zur
Anfechtung!
 Beispiel: Kalkulationsirrtum

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15
Q

Irrtum nach §§ 119, 120 - Anfechtungsfrist

A

§ 121 I

unverzüglich nach Kenntniserlangung des
Anfechtungsgrundes (spät. nach 10 Jahren)

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16
Q

Unverzüglich =

A

ohne schuldhaftes Zögern (Legaldefinition)

17
Q

Irrtum nach § 123 I - Anfechtungsfrist

A

§ 124 I

binnen Jahresfrist nach Entdeckung der Täuschung oder Beendigung der Zwangslage (spät. Nach 10 Jahren)

18
Q

Ausschluss der Anfechtung

A

§ 144
Bei Bestätigung des Rechtsgeschäfts durch Anfechtungsberechtigten

Bestätigung -> Jede Erklärung des Berechtigten, mit der er zum Ausdruck bringt, ein
ihm bekanntes Anfechtungsrecht nicht auszuüben

19
Q

Rechtsfolgen der Anfechtung

A
  1. Nichtigkeit der Willenserklärung (Ex-tunc)
    - > oft folgt: Nichtigkeit des Vertrages, da entweder Angebot oder Annahme wegfallen
  2. Ggf. ein Schadensersatzanspruch nach § 122
    - Bei Anfechtung wegen Irrtums (§§ 119, 120)
  3. Ggf. Rückabwicklung
    - Wenn aufgrund des (vermeintlichen) Vertrages bereits Leistungen ausgetauscht wurden, so werden diese gem. § 812 I 1, Var. 1 rückabgewickelt
20
Q

Irrtum =

A

das erklärte Auseinanderfallen von objektiv erklärtem und subjektiv gewollten

21
Q

ex tunc

A

Von Anfang an