Unklarheiten Flashcards

1
Q

Untauglicher Versuch

A

Täter irrt über den Sachverhalt
-> stellt sich einen Umstand vor, der eine Straftat begründen würde
-> Umstand liegt aber tatsächlich nicht vor
=> Tat ist von vornherein zum Scheitern verurteilt.

Beispiel: T schießt auf eine Schaufensterpuppe, die er für einen Menschen hält.

Dies ist ein strafbarer Versuch des Totschlags gemäß § 212 StGB, § 22 StGB (nach seiner Vorstellung von der Tat).

Ein Absehen von Strafe oder Strafmilderung ist nur bei grobem Unverstand (§ 23 III StGB) möglich (selten).

  • Beschädigung der Schaufensterpuppe ist straflos
  • > Für § 303 StGB fehlt es am Vorsatz, gibt keine fahrlässige Sachbeschädigung

Untauglicher Versuch = Umgekehrter Tatbestands­irrtum

Hier wie dort fallen Vorstellung und Wirklichkeit in Bezug auf einen Tatumstand auseinander:

Vorstellung: (+) , Wirklichkeit: (-) ⇒ Untauglicher Versuch
Vorstellung: (-) , Wirklichkeit: (+) ⇒ Tatbestandsirrtum

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1
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2
3
4
5
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