Unklarheiten Flashcards
Untauglicher Versuch
Täter irrt über den Sachverhalt
-> stellt sich einen Umstand vor, der eine Straftat begründen würde
-> Umstand liegt aber tatsächlich nicht vor
=> Tat ist von vornherein zum Scheitern verurteilt.
Beispiel: T schießt auf eine Schaufensterpuppe, die er für einen Menschen hält.
Dies ist ein strafbarer Versuch des Totschlags gemäß § 212 StGB, § 22 StGB (nach seiner Vorstellung von der Tat).
Ein Absehen von Strafe oder Strafmilderung ist nur bei grobem Unverstand (§ 23 III StGB) möglich (selten).
- Beschädigung der Schaufensterpuppe ist straflos
- > Für § 303 StGB fehlt es am Vorsatz, gibt keine fahrlässige Sachbeschädigung
Untauglicher Versuch = Umgekehrter Tatbestandsirrtum
Hier wie dort fallen Vorstellung und Wirklichkeit in Bezug auf einen Tatumstand auseinander:
Vorstellung: (+) , Wirklichkeit: (-) ⇒ Untauglicher Versuch
Vorstellung: (-) , Wirklichkeit: (+) ⇒ Tatbestandsirrtum