Überschussbeteiligung Flashcards
Überschussentstehung
Durch die vorsichtige Kalkulation werden in der Realität weniger Mittel verbraucht bzw. mehr Mittel eingenommen als angesetzt wurde (HGB-Vorsichtsprinzip)
Rechnungsgrundlagen erster Ordnung = Eingerechnete Größe
Rechnungsgrundlagen zweiter Ordnung = tatsächliche Größe
Daraus ergibt sich ein Rohüberschuss, der an die VN i.H.v. Mindestsätzen ausgeschüttet werden muss
Man unterscheidet im wesentlichen drei Überschussquellen:
1.) Kapitalertragsüberschuss: Die tatsächliche Verzinsung ist höher als die eingerechnete
2.) Risikoüberschuss: die tatsächliche aufgetretenen Risikoentwicklung weicht positiv von den Kalkulationsannahmen ab
3.) Kostenüberschuss: Es werden weniger Kosten verursacht als eingerechnet
Kapitalüberschuss
Erträge aus Kapitalanlagen (Zinsen, Dividenden)
- Rechnungsmäßige Zinsen ( Garantiezinsen)
- Aufwendungen für Kapitalanlagen (Portfoliomanagement)
= Kapitalertragsüberschuss
Risikoüberschuss
Risikobeiträge
- Aufwendungen für z.B. Todesfälle
+ frei werdende Deckungsrückstellungen
= Risikoüberschuss ( 90% min. in BeitragsRSt)
Kostenüberschuss
Kosten erster Ordnung höher als tatsächliche Kosten (betrifft Verwaltungskosten und Abschlusskosten)
Überschussverteilung
Aufgabe: Glättung zeitlicher Schwankungen des erzielten Rohüberschusses mit dem Ziel, einer relativ stabilen Überschussbeteiligung über den Zeitablauf hinweg
Überschussverwendung
- ) Bonussystem (Summen bzw. Rentenzuwachs)
- ) Verzinsliche Ansammlung (Erhöhung der V-Leistung am Ende der Laufzeit)
- ) Barauszahlung (direkt an VN ausgezahlt)
- ) Erhöhung der Todesfallleistung
- ) Beitragsverrechnung ( niedrigere Beiträge)
KV - Das Gesundheitssystem
Staat als oberste Instanz für die Regulierung und Gesetzgebung bzgl. sozialer Sicherung
Staat gibt den gesetzlichen Rahmen vor und übt die Rechtsaufsicht aus
GKV- Personenkreis
1.) Pflichtversicherte
2.) frewillige VN
3.) Familienversicherte
BMG = 54.450€
PKV - Personenkreis
- ) Selbstständige
- ) Beamte
- ) AN mit Einkommen > 60.750€
Umlageverfahren GKV
Einkommensabhängiger Beitrag bis zur BBG
Familienbeitrag
Keine Vorsorge für die Beiträge im Alter
Anwartschaftsdeckungsverfahren
Beiträge nach Versicherungsschutz, Eintrittsalter und Gesundheitszustand
Bildung von Altersrückstellungen + ZUS
Sachleistungsprinzip
GKV
VN haben einen Anspruch auf medizinische Versorgung in Form einer Sachleistung (Krankheitsbehandlung)
Hierbei muss VN nicht in Vorleistung treten, Leistungserbringer erhält Entgelt direkt von KK
Die Wahl der Leistungserbringer wird jedoch von der gesetzlichen KK eingeschränkt
Geldleistungsprinzip
PKV
VN haben einen Anspruch auf finanzielle Erstattung von versicherten Behandlungskosten in Form von Geld
Der VN schließt mit dem Leistungserbringer eingenständig einen Vertrag ab und geht in finanzielle Vorleistung für med. Behandlung
Versicherte haben freie Wahl bzgl. der Leistungserbringer
Systemvergleich
GKV: 1.) Umlageverfahren 2.) Sachleistungsprinzip 3.) Gesetzliche Vorgabe eines einheitlichen Leistungskatalogs 4.) Gesetzlich festgelegte Zuzahlung PKV 1.) Anwartschaftsdeckungsverfahren 2.) Kostenerstattungsprinzip 3.) Vertragliche Vereinbarung des Leistungsumfangs 4.) Individuelle Selbstbeteiligung
PKV - Kalkulationsgrundlage
Leistungsbarwert = Beitragsbarwert
1, Kopfschäden
- Ausscheidungsordnung
- Übertrittswahrscheinlichkeit
- Zins
- Kostenzuschläge
- sonstige Zuschläge