Überschussbeteiligung Flashcards

1
Q

Überschussentstehung

A

Durch die vorsichtige Kalkulation werden in der Realität weniger Mittel verbraucht bzw. mehr Mittel eingenommen als angesetzt wurde (HGB-Vorsichtsprinzip)
Rechnungsgrundlagen erster Ordnung = Eingerechnete Größe
Rechnungsgrundlagen zweiter Ordnung = tatsächliche Größe
Daraus ergibt sich ein Rohüberschuss, der an die VN i.H.v. Mindestsätzen ausgeschüttet werden muss
Man unterscheidet im wesentlichen drei Überschussquellen:
1.) Kapitalertragsüberschuss: Die tatsächliche Verzinsung ist höher als die eingerechnete
2.) Risikoüberschuss: die tatsächliche aufgetretenen Risikoentwicklung weicht positiv von den Kalkulationsannahmen ab
3.) Kostenüberschuss: Es werden weniger Kosten verursacht als eingerechnet

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2
Q

Kapitalüberschuss

A

Erträge aus Kapitalanlagen (Zinsen, Dividenden)
- Rechnungsmäßige Zinsen ( Garantiezinsen)
- Aufwendungen für Kapitalanlagen (Portfoliomanagement)
= Kapitalertragsüberschuss

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3
Q

Risikoüberschuss

A

Risikobeiträge
- Aufwendungen für z.B. Todesfälle
+ frei werdende Deckungsrückstellungen
= Risikoüberschuss ( 90% min. in BeitragsRSt)

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4
Q

Kostenüberschuss

A

Kosten erster Ordnung höher als tatsächliche Kosten (betrifft Verwaltungskosten und Abschlusskosten)

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5
Q

Überschussverteilung

A

Aufgabe: Glättung zeitlicher Schwankungen des erzielten Rohüberschusses mit dem Ziel, einer relativ stabilen Überschussbeteiligung über den Zeitablauf hinweg

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6
Q

Überschussverwendung

A
  1. ) Bonussystem (Summen bzw. Rentenzuwachs)
  2. ) Verzinsliche Ansammlung (Erhöhung der V-Leistung am Ende der Laufzeit)
  3. ) Barauszahlung (direkt an VN ausgezahlt)
  4. ) Erhöhung der Todesfallleistung
  5. ) Beitragsverrechnung ( niedrigere Beiträge)
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7
Q

KV - Das Gesundheitssystem

A

Staat als oberste Instanz für die Regulierung und Gesetzgebung bzgl. sozialer Sicherung
Staat gibt den gesetzlichen Rahmen vor und übt die Rechtsaufsicht aus

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8
Q

GKV- Personenkreis

A

1.) Pflichtversicherte
2.) frewillige VN
3.) Familienversicherte
BMG = 54.450€

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9
Q

PKV - Personenkreis

A
  1. ) Selbstständige
  2. ) Beamte
  3. ) AN mit Einkommen > 60.750€
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10
Q

Umlageverfahren GKV

A

Einkommensabhängiger Beitrag bis zur BBG
Familienbeitrag
Keine Vorsorge für die Beiträge im Alter

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11
Q

Anwartschaftsdeckungsverfahren

A

Beiträge nach Versicherungsschutz, Eintrittsalter und Gesundheitszustand
Bildung von Altersrückstellungen + ZUS

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12
Q

Sachleistungsprinzip

A

GKV
VN haben einen Anspruch auf medizinische Versorgung in Form einer Sachleistung (Krankheitsbehandlung)
Hierbei muss VN nicht in Vorleistung treten, Leistungserbringer erhält Entgelt direkt von KK
Die Wahl der Leistungserbringer wird jedoch von der gesetzlichen KK eingeschränkt

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13
Q

Geldleistungsprinzip

A

PKV
VN haben einen Anspruch auf finanzielle Erstattung von versicherten Behandlungskosten in Form von Geld
Der VN schließt mit dem Leistungserbringer eingenständig einen Vertrag ab und geht in finanzielle Vorleistung für med. Behandlung
Versicherte haben freie Wahl bzgl. der Leistungserbringer

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14
Q

Systemvergleich

A
GKV:
1.) Umlageverfahren
2.) Sachleistungsprinzip
3.) Gesetzliche Vorgabe eines einheitlichen Leistungskatalogs
4.) Gesetzlich festgelegte Zuzahlung
PKV
1.) Anwartschaftsdeckungsverfahren
2.) Kostenerstattungsprinzip
3.) Vertragliche Vereinbarung des Leistungsumfangs
4.) Individuelle Selbstbeteiligung
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15
Q

PKV - Kalkulationsgrundlage

A

Leistungsbarwert = Beitragsbarwert

1, Kopfschäden

  1. Ausscheidungsordnung
  2. Übertrittswahrscheinlichkeit
  3. Zins
  4. Kostenzuschläge
  5. sonstige Zuschläge
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