Rahmenbedingungen & allgemeine Kalkulationsgrundlage Flashcards

1
Q

Spartentrennung

A

Die Spartentrennung ist eine sich aus dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) ergebende Pflicht für Versicherungen, Lebensversicherungen, Krankenversicherungen sowie Schaden- und Unfallversicherungen in rechtlich eigenständigen Unternehmen zu betreiben. Dabei sind Schaden- und Unfallversicherungen alle Versicherungssparten, die nicht Lebens- oder Krankenversicherung sind. Die jeweilige Unternehmensform muss eine Aktiengesellschaft, eine VVaG oder eine Körperschaft öffentlichen Rechts sein. Die Spartentrennung führt im Versicherungsbereich zur Konzernbildung, bei der die Konzernmutter als Holding über den rechtlich eigenständigen Sparten-Unternehmen steht.

Versicherungsintern wird häufig eine “kleine” Spartentrennung dergestalt betrieben, dass jede Versicherungssparte sich dauerhaft selbst tragen soll.

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2
Q

Warum Spartentennung

A

Mit dieser Regelung verfolg man das Ziel, die Quersubventionierung zu verhindern. Damit sollen die Sparbeiträge und Altersrückstellungen in der LV/KV vor möglichen Verlusten der übrigen Versicherungssparten geschützt werden

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3
Q

Sonderfall Rechtsschutzversicherung

A

bietet das VU neben Rechtsschutz auch anderen VP an, so muss mindestens die Leistungsbearbeitung für die Rechtsschutzversicherung auf ein rechtlich eigenständiges VU übertragen werden. Grund: mögliche Interessenkonflikte

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4
Q

Schutztheorie der Versicherungsaufsicht

A

Die Schutztheorie geht davon aus, dass eine nicht beaufsichtigte, rein marktwirtschaftliche Versicherungswirtschaft für den Versicherungsnehmer zu nachteiligen Ergebnissen führen kann. Die Gründe für die Nachteile einer nicht beaufsichtigten („unregulierten“) Versicherungswirtschaft liegen in den Besonderheiten des Versicherungsgeschäfts (z.B. Prämienvorauszahlung, Langfristigkeit des Geschäfts, Sparvorgänge in der Lebens- und Krankenversicherung). Die Schutztheorie gilt auch im Hinblick auf die Gläubigerinteressen Dritter, etwa der Geschädigten in der Haftpflichtversicherung.

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5
Q

Warum eignet sich die AG?

A

Gewinnerzielung als oberstes Ziel
operatives Geschäft ist unabhängig von der Eigentümerstruktur, dies erlaubt ein langfristiges Versicherungsgeschäft
Hohe Publikationsvorschriften
Leichter Zugang zum Kapitalmarkt

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6
Q

Warum eignet sie VVAG?

A

Deckung des Versicherungsbedarfs als oberstes Ziel
Grundsatz: “ Alle tragen gemeinsam die Last des Einzelnen”
ABER: Nur Innenfinanzierung durch Nachschusspflicht der Mitglieder möglich

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7
Q

Warum eignet sie die AdöR?

A

Bedarfsdeckung ist oberstes Ziel, ergänzt durch Wachstum und Gewinnerzielung
Ursprünglicher Zweck war die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben (Hamburger Feuerschutzversicherung)

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8
Q

Wer hat die Aufsicht über die VU in D?

A

BaFin hat die Aufsicht über alle VU
Ausnahmen: Träger von Sozialversicherungen werden von dem Bundesversicherungsverband überprüft
Zweck: Betonung des VN als Gläubiger des VU aufgrund der vorgeleisteten Beitragszahlungen

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9
Q

Warum gibt es Versicherungsprodukte?

A

Die Ungewissheit ist die zentrale Voraussetzung eines Versicherungsprodukts
Der Sinn des Versicherungsprodukts kann in drei Theorien erklärt werden

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10
Q

Geldleistungstheorie

A

Nach der Geldleistungstheorie verspricht das VU dem VN eine durch den Versicherungsfall bedingte Hauptleistung, i.d.R. eine Auszahlung einer bestimmten Geldsumme
Bei dieser Theorie wird die Geldleistung als Leistungspflicht angesehen
Problem hierbei ist, dass die Geldleistung bedingt ist und die Beiträge an das VU unbedingt
Lösung: Juristische Überarbeitung des VVG. VV nun als Risikoabsicherungsvertrag (Risikotransfer) definiert

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11
Q

Versicherungsschutztheorie nach Farny

A
immaterielles Wirtschaftsgut (komplexes Dienstleistungsbündel)
VU verkauft Versicherungsschutz an VN
(1) Risikogeschäft
(2) Spar/Entspargeschäft
(3) Dienstleistungsgeschäft
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12
Q

Informationskonzept nach Müller

A

Das VP stellt ein Informationsprodukt dar, da der VN Informationsdefizite bezüglich der Umweltzustände und deren Folgen hat
VU kompensiert dem VU den eintretenden Schaden, um den wirtschaftlichen Zustand des VN wiederherzustellen
Durch den Vertrag werden die Informationsdefizite des VN ausgeglichen, denn das VU liefert Informationen und ein unsicherer Umweltzustand fällt in der Entscheidungsmatrix weg
Das Versicherungsprodukt besteht aus drei Komponenten:
(1) Bedeutungsinhalt
(2) Repräsentation
(3) Materielle Trägermedium

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13
Q

Preispolitik im Allgemeinen und Prämienkalkulation

A

Preispolitik vs.Deckung des versicherungstechnischen Risikos
Die Bruttorisikoprämie stellt die Preisuntergrenze da
Das Unternehmen kann nur durch die Verringerung der Abschluss und Verwaltungskosten die Beiträge reduzieren
NRP
+ Sicherheitszuschlang
BRP
+ BKZ
-GZ
BP

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14
Q

Versicherungsthechnisches ÄP in der Sach-/Schadenversicherung

A

NRP = E(S)
In den Sachsparten gilt das Prinzip der Schadenversicherung, der Beitrag hängt von der Schadenhäufigkeit ab
Die NRP ist der zur Deckung des erwarteten Schadens benötigte Betrag innerhalb der Versicherungsperiode

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15
Q

SZ

A

Der SZ wird erhoben, um Überschäden eines Kollektivs zu kompensieren. Wird der Betrag nicht in Anspruch genommen und nicht an den VN zurückgezahlt, erhöht er den Gewinn des VU

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16
Q

Selbstbehalt

A

Hierbei handelt es sich um einen Betrag, den der VN im Falle eines Schadens zu zahlen hat. Dies kann pro Schaden, pro Jahr oder prozentual erfolgen
Bei Selbstbehalt handelt es sich um eine Unterversicherung, denn der Schaden wird nicht komplett durch den Betrag gedeckt
Dieser Selbstbehalt eignet sich besonders bei Sach-, Haftpflicht und Privaten Versicherungen, da es in dieser Versicherung oft zu Kleinschäden kommt

17
Q

Absoluter Selbstbehalt

A

VN trägt absoluten Betrag und VU den Teil des Schadens, der den Selbstbehalt übersteigt
Entschädigung: entstandener Schaden - Selbstbehalt
Üblich bei KfZ-, privaten Krankenversicherungen und Rückversicherungen

18
Q

Prozentualler Selbtbehalt

A

VN trägt prozentualen Anteil an Schadenssumme
Eventuell werden Mindest- bzw. Höchstbeträge vereinbart
Eintschädigung = entstandener Schaden (1- %VN)
Üblich: Kranken-, Sturm- und Rückversicherungen

19
Q

Integralfranchise

A

Selbstbehalt bezieht sich auf das ganze Jahr
VN zahlt bis zu Selbstbehalt alles, übersteigt der kumulierte Schaden den Selbstbehalt, trägt das VU alle entstandenen Schäden
Üblich: Seeversicherungen
Problem: Hierbei ist das Anreizproblem sehr hoch! Wird für hohe Schäden eingesetzt, da besteht kein hohes Manipulationsrisiko!

20
Q

Zeitfranchnise

A

VN trägt alle Schäden in festgelegtem Zeitraum
Üblich: Lebens-, Kfz- und Rechtsschutzversicherungen
Es gibt auch eine Kombination von Selbstbehalten!

21
Q

Welche Wirkung hat der Selbstbehalt?

A

Selbstbehalt reduziert das Risiko des VU und gleichzeitig den Beitrag des VN
Reduziert die Anzahl der zu bearbeitenden Schäden
Der VN ist durch den Selbstbehalt an der Schadensverhütung interessiert

22
Q

Adverse Selektion

A

Informationsasymmetrie vor dem Vertragsabschluss ist unklar, denn der wahre Risikozustand ist dem VN unklar. Das VU hat keine vollständigen Kenntnisse über den Schadensfll
Daraus entsteht negative Folgen für das Kollektiv, da höhere tatsächliche Leisungsverpflichtung für das VU
Langfristig erleidet das VU einen Ruin
Kann durch detaillierte Auskunftspflichten verringert werden

23
Q

Moral Hazard

A

Im Bereich der Versicherungsmärkte bezeichnet Moral Hazard die Verhaltensanpassung des VN nach Abschluss eines Versicherungsvertrags
Das VU kann diese Anpassung nicht beobachten
Beispielsweise fährt ein VN mit seinem Auto riskanter
Folge: Die Eintrittswahrscheinlichkeit erhöht ich, der Schaden nicht zu