KfZ-Versicherung Flashcards
Haftpflichtversicherung
Pflichtversicherung
die dem Opferschutz dient
bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Versicherung muss alle Anträge annehmen
Teilkasko
Freiwillig
deckt unter bestimmten Bedingungen auch Schäden am eigenen KfZ
Ziel ist bei Schäden der Ersatz des Wiederbeschaffungswerts
Übernimmt bspw. Schäden durch Wildunfälle, Diebstahl oder Zerstörung
Vollkasko
Wie Teilkasko, deckt auch selbstverschuldete Schäden ab, falls diese nicht vorsätzlich erfolgten
Opferschutz
Schutz des Opfers, auch wenn VU diesem gegenüber leistungsfrei ist.
Der Verkehrsopferschutz gliedert sich in:
(1) Direktanspruch
(2) Dritthaftung
(3) Nachhaftung (1Monat)
(4) Entschädigungsfonds
Tarifierung KfZ-Versicherung
Nach individuellem ÄP
faire Prämie für jeden VN
Einstufung nach Tarifmerkmalen
Welche Bedingungen müssen die Tarifmerkmale erfüllen
(1) Korrelation der Merkmale mit der Schadenshäufigkeit
(2) Merkmale müssen objektiv und einfach feststellbar sein
(3) VN kann diese nicht manipulieren
(4) Diskriminierung
Risikomerkmale
Risikomerkmale können in Risikoursachen (direkt) und Risikoindikatoren (indirekt) unterteilt werden
Da viele Risikoursachen nicht direkt messbar sind, nimmt man Risikoindikatoren zur Einstufung in Tarife, da diese messbar sind, diese haben aber nur indirekten Einfluss auf den Schadenserwartungswert
Risikoindikatoren können zu Diskriminierung einzelner VN führen, bspw. fahren nicht alle Halter von PS-starken Autos auch schnell und bauen so häufiger Unfälle
Risikoursachen sind aus diesem Grund die besseren Tarifmerkmale, jedoch sind die direkten bzw. indirekten Zusammenhänge in der Realität sehr komplex
Tarifmerkmale unterscheiden sich auch danach, ob Sie einen das Risiko beeinflussende Wirkung auf den VN ausüben oder nicht
z.B.: Jahresfahrleistung: VN fährt weniger
PS: VN kauf Auto mit weniger PS
Erfahrungstarifierung
weniger Unfälle = VN zahlt geringere Beiträge
Gilt nur für Haft- und Vollkaskoversicherungen
Die Teilkasko beinhaltet Risiken, die der VN selbst nicht direkt beinflussen kann
Bonus-Malus-Systeme i.S.v. Schadenfreiheitsrabatten sind Beispiele für die Erfahrungstarifierung