Überblick und Grundsätze der Bilanz Flashcards
Wer hat die Verpflichtung eine Bilanz aufzustellen?
§242 (1)
Grundlage für die Aufstellung der Bilanz?
Inventar. Bilanz hat gleichen Inhalt wie Inventar.
Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung einer Bilanz und deren steuerlichen Auswirkungen
§ 242 (4) i.V.m §241a
Gliederung der Bilanz, bzw. von was ist die Abhängig
Nicht kapitalgesellschaften = Bilanz ist nach §243 aufzustellen; Grundsätze der Klarheit und Übersichtlichkeit (§243 (2)) ist zu beachten.
Kapitalgesellschaften: Bilanzierung nach §266
Kleine Kapitalgesellschaften §267 (1) verkürzte Bilanz.
Das Vollständige Bilanzierungsschema ist für … und … gem §… anzuwenden
Das Vollständige Bilanzierungsschema ist für mittelgroße und große Kapitalgessellschaften gem §267 (2) - (4)… anzuwenden
Arten von Bilanzen
- Aussagezweck: Erfolgsb., Statusb., Liquiditätsb.
- Adressat: Interne und Externe b.
- Anlass:
- 1 außerordentliche Bilanzen: Gründungs-, Umwandlungs Fusions Sanierungs Vergleichs Auseinandersetzungs Liquiditäts Insolvenzs b.
- 2 ordentliche Bilanzen: Monats und Jahresb.
- Zusammenfassung: Einzeln und Konzern b.
- Rechtsnormen: Handels und Steuer
Bilanzierung bedeutet:
zweckbestimmtes Aufstellen der Bilanz
Ausweis eines Postens der Bilanz
Schritte der Bilanzierung
- B dem Grund / Ansatz nach
- B. der Höher nach
- B. Dem Ausweis nach
Vermögensgegenstand vs. Wirtschaftsgut
Vermögensgegenstand:
- Handelsbilanz
- Vorliegen eines wirtschaftlichen Vorteils
- Einzelveräußerbarkeit im SInne von selbstständiger Verkehrsfähigkeit dieses Vorteils
- Einzelbewertbarkeit
Wirtschaftsgut:
- Steuerbilanz
- Vorliegen eines Wirtschaftlichen Vorteils
- Anfallen der abgrenzbaren Aufwendungen für den Vorteil
- Vorteil muss selbstständig bewertbar sein
- Ökonomische Nutzen daraus muss über den Bilanzstichtag hinaus gehen
Prüfungsschema der Bilanzierung + Die normen in einer bestimmten Reihenfolge für den Bilanzansatz
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- Sonderbestimmungen für die jewiligen Unternehmen
- Bestimmungen die für eine Gruppe von Unternehmen gelten gehen den allgemeinen Bestimmungen (bsp.: 264 hgb für kg’s)
- Für alle Unternehmensformen gelten Bestimmungen (§238ff.)
Grundsätze Ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung
- Gob ist ein unbestimmter Rechtsbegriff
- Zahlreiche Gesetze verweisen auf GoB’s
- Einzelne GoB’s wurden im HGB ergänzt
- GoB’s sind allgemein anerkannte Regeln
- Durch erwähnen im Gesetz sind diese zwingend
- als “unbestimmter Rechtsbegriff” bezeichnet
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, Inventur und Bilanzierung
Im engeren Sinne -> GoB’s
+
Im Weiteren Sinne:
- G.o.Inventur
- G.o.Bilanzierung:
Formelle Grundsätze: Bilanzklarheit, Übersichtlichkeit
Materielle Grundsätze: Bilanzwahrheit, Vollständigkeit, Bilanzkontinuität, Bilanzidentität
Grundsätze des Bilanzansatzes (fixe PRinzipien)
Erklärungen dazu S.25-28
- Bilanzklarheit §243 (2)
- Verrechnungsverbot §246 (2)
- Bilanzwahlrecht §239 (2)
- Vollständigkeit §246 (1)
- Bilanzkontinuität §265 (1)
- Bilanzidentität §252 (1) 1.
==> GoB
Aufbewahrungspflichten (teil des Vollständigkeitsgrundsatzes)
$257 (1) und (4)
Grundsätze der Bewertung in der Bilanz
- Bilanzidentität 252 (1) 1.
- Unternehmensfortführung 252 (1) 2.
- Stichtagsprinzip/Einzelbewertung 252 (1) 3.
- Vorsichtsprinzip … 4
- Periodenabgrenzung … 5
- Bewertungsmethodenstetigkeit … 6