Überblick und Grundsätze der Bilanz Flashcards

1
Q

Wer hat die Verpflichtung eine Bilanz aufzustellen?

A

§242 (1)

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2
Q

Grundlage für die Aufstellung der Bilanz?

A

Inventar. Bilanz hat gleichen Inhalt wie Inventar.

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3
Q

Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung einer Bilanz und deren steuerlichen Auswirkungen

A

§ 242 (4) i.V.m §241a

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4
Q

Gliederung der Bilanz, bzw. von was ist die Abhängig

A

Nicht kapitalgesellschaften = Bilanz ist nach §243 aufzustellen; Grundsätze der Klarheit und Übersichtlichkeit (§243 (2)) ist zu beachten.

Kapitalgesellschaften: Bilanzierung nach §266

Kleine Kapitalgesellschaften §267 (1) verkürzte Bilanz.

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5
Q

Das Vollständige Bilanzierungsschema ist für … und … gem §… anzuwenden

A

Das Vollständige Bilanzierungsschema ist für mittelgroße und große Kapitalgessellschaften gem §267 (2) - (4)… anzuwenden

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6
Q

Arten von Bilanzen

A
  1. Aussagezweck: Erfolgsb., Statusb., Liquiditätsb.
  2. Adressat: Interne und Externe b.
  3. Anlass:
  4. 1 außerordentliche Bilanzen: Gründungs-, Umwandlungs Fusions Sanierungs Vergleichs Auseinandersetzungs Liquiditäts Insolvenzs b.
  5. 2 ordentliche Bilanzen: Monats und Jahresb.
  6. Zusammenfassung: Einzeln und Konzern b.
  7. Rechtsnormen: Handels und Steuer
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7
Q

Bilanzierung bedeutet:

A

zweckbestimmtes Aufstellen der Bilanz

Ausweis eines Postens der Bilanz

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8
Q

Schritte der Bilanzierung

A
  1. B dem Grund / Ansatz nach
  2. B. der Höher nach
  3. B. Dem Ausweis nach
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9
Q

Vermögensgegenstand vs. Wirtschaftsgut

A

Vermögensgegenstand:

  • Handelsbilanz
  • Vorliegen eines wirtschaftlichen Vorteils
  • Einzelveräußerbarkeit im SInne von selbstständiger Verkehrsfähigkeit dieses Vorteils
  • Einzelbewertbarkeit

Wirtschaftsgut:

  • Steuerbilanz
  • Vorliegen eines Wirtschaftlichen Vorteils
  • Anfallen der abgrenzbaren Aufwendungen für den Vorteil
  • Vorteil muss selbstständig bewertbar sein
  • Ökonomische Nutzen daraus muss über den Bilanzstichtag hinaus gehen
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10
Q

Prüfungsschema der Bilanzierung + Die normen in einer bestimmten Reihenfolge für den Bilanzansatz

A

Seite 23!!!

  1. Sonderbestimmungen für die jewiligen Unternehmen
  2. Bestimmungen die für eine Gruppe von Unternehmen gelten gehen den allgemeinen Bestimmungen (bsp.: 264 hgb für kg’s)
  3. Für alle Unternehmensformen gelten Bestimmungen (§238ff.)
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11
Q

Grundsätze Ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung

A
  • Gob ist ein unbestimmter Rechtsbegriff
  • Zahlreiche Gesetze verweisen auf GoB’s
  • Einzelne GoB’s wurden im HGB ergänzt
  • GoB’s sind allgemein anerkannte Regeln
  • Durch erwähnen im Gesetz sind diese zwingend
  • als “unbestimmter Rechtsbegriff” bezeichnet
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12
Q

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, Inventur und Bilanzierung

A

Im engeren Sinne -> GoB’s
+
Im Weiteren Sinne:
- G.o.Inventur
- G.o.Bilanzierung:
Formelle Grundsätze: Bilanzklarheit, Übersichtlichkeit
Materielle Grundsätze: Bilanzwahrheit, Vollständigkeit, Bilanzkontinuität, Bilanzidentität

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13
Q

Grundsätze des Bilanzansatzes (fixe PRinzipien)

A

Erklärungen dazu S.25-28

  • Bilanzklarheit §243 (2)
  • Verrechnungsverbot §246 (2)
  • Bilanzwahlrecht §239 (2)
  • Vollständigkeit §246 (1)
  • Bilanzkontinuität §265 (1)
  • Bilanzidentität §252 (1) 1.

==> GoB

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14
Q

Aufbewahrungspflichten (teil des Vollständigkeitsgrundsatzes)

A

$257 (1) und (4)

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15
Q

Grundsätze der Bewertung in der Bilanz

A
  • Bilanzidentität 252 (1) 1.
  • Unternehmensfortführung 252 (1) 2.
  • Stichtagsprinzip/Einzelbewertung 252 (1) 3.
  • Vorsichtsprinzip … 4
  • Periodenabgrenzung … 5
  • Bewertungsmethodenstetigkeit … 6
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16
Q

Vorsichtsprinzip

A

Realisationsprinzip:

  • Gewinne: Ausweis nach realisierung
  • Verluste: Ausweis bei Bekanntwerden

Imparitätsprinzip:

  • Vermögen: Niederwertsprinzip
    • Anlagevermögen (strenges NWP bei dauerhafter Wertminderung, Ausnahme: Finanzanlagen da auch bei voraussichtlich nicht dauerhafter Wertminderung 253 (3)
    • Umlaufvermögen (strenges NWP 253 (4))
  • Schulden: Höchstwertprinzip

Seite 31 bsp für Vorsichtsprinzip

17
Q

Wertaufhellung vs. Wertbeeinflussung

A

Wertaufhellung: Wenn Informationen die schon vor dem Bilanzstichtag eingetreten waren und die dem Kaufmann somit zum Zeitpunkt des BIlanzstichtags bereits hätten bekannt sein können –> MÜSSEN im JA berücksichtigt werden. (Insolvenz 29.12.t0 - kenntniss 07.01.t1)

Wertbeeinflussung: Wenn informationen über Sachverhalte eingehen, die erst nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind –> DÜRFEN im JA NICHT mehr berücksichtigt werden. (Maschinenbrand 02.01.t1. Bilanzaufstellung 03.02.t1. Wirtschaftsjahr 01.01-31.12.t0

18
Q

Besonderheiten bei der bewertung von Bilanzposten

A
  • Wichtigste Währungsumrechnung sowie Bewertungseinheiten
  • Währungsumrechnung Devisenkassamittelkurs
  • Bewertungseinheiten können unter folgenden Bedingungen gebildet werden:
    a) Abschluss eines Grundgeschäfts
    b) Abschluss eines Sicherungsgeschäfts
    c) Zusammenhang beider geschäfte
19
Q

Grundgeschäft vs. Sicherungsgeschäft

A

Grundgeschäft 254 1.

Sicherungsgeschäft 254 1.

20
Q

Originäre Finanzinstrumente vs Derivate Finanzinstrumente

A

Originäre:

  • > EK bezogen (Aktien, Einlagen)
  • > FK bezogen (Forderungen, Verbindlichkeiten)

Derivate:

  • -> leiten sich von Originären ab
  • -> sind meist schwebende Geschäfte
  • -> Optionen (Devisen, Zinssätze, Aktien, Indexfonds)
  • -> Finanztermingeschäfte (Futures, Forwards)
  • -> Swaps (auf Zinssätze, Devisen)