Teil 1 und Teil 2; 150 aus 211 fragen Flashcards
(143 cards)
105 Methodenfreiheit im Zusammenhang mit den Abschreibungen? WIe ist das PRoblem der Methodenfreihei im HGB und Estg geregelt
- unternehmung kann selbst bestimmen
- wahlrecht eingeschränkt durch das gob
- nach estg lediglich die lineare ohne beschränkung zulässig
- abschreibung nach leistung sonderbestimmungen
106 Was ist planmäßige abschreibung
- anschaffungs-bzw herstellungskosten nach einem Plan über die voraussichtliche nutzungsdauer zu verteilen sind
- als plan genügt die kennzeichnung (bsp 10%)
107 Kann abschreibungsmethode belibieg gewechselt werden
- nein weils gob widerspricht
- unternehmung ist an gewählte gebunden
- außer es gibt ein sachlichen grund
108 kombinationen zwsichen abschreibungen?
- zwischen degressiven und linearen
- auch zwischen leistung leistung und linearer. Mindestabschreibung bemisst sich nach der linearen methode.
109 Niederwertsprinzip erläutern beim Anlagevermögen und seine Auswirkungen bei der Bewertung nach HGB und Estg
- gilt das gemilderte NWP
- dauernde pflicht vorrübergehende Verbot
ESTG: - Verbot bei vorrübergehende
- Wahlrecht bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung.
111 entspricht der ergebene Restbuchwert nach abzug der abschreibungen dem tatsächlichen Wert eines Vermögensgegenstandes?
- nein
- ursache: abschreibungsbeträge != tatsächliche wertminderung; Rest und sChrottwert wird außer acht gelassen
- beispiele für nicht abnutzbare gegenstände des anlagevermögens
- Grund und Boden
- Beteiligungen
- Wertpapiere des anlagevermögens
- Ausleihungen
- Anzahlungen auf Anlagen
113 beispiele für gründe und ursagchen außerplanmäßiger abschreibung
- Sinken des Börsenkurses
- Entwicklung eines neuen Patentes
- Diebstahl von Vermögensgegenständen
- Entwertung von Maschinen
- Falsche schätzungen der Nutzungsdauer
114 sind ausschlieslich auf steuerrecht basierende Sonderabschreibungen auch in der Handelsbilanz zulässig=
- Die Übernahme ins hgb ist nicht möglich weil die höher sind als gob zulässig
115 Vorteile der Gruppenbewertung? + 116 können alle gegenstände so berechnet werden
115:
- Inventur wird erleichtert
- Bewertung durch den Ansatz eines gleichen wertes für verschiedene Vermögensgegenstände erheblich vereinfacht
16:
- spezifische des AV und UM.
- annähernd gleichwertige oder
- gleichartige vermögensgegenstände
- ansatz erfolgt meist mit dem gewogenem Durchscnittswert (240 (4))
117 vorteile bei bewertung von vermögensgegenständen mit nem festwert
- Vereinfachung der Bewertnug
- Arbeitserleichterung bei der Inventur.
- Durch den Festwert wird der der Grundsatz der Einzelbewertung durchbrochen und lediglich der Festwert aktiviert
118 umfang der vermögensgegenstände für die ein festwert gebildet werden darf
Nur Für:
- Gegenstände des Sachanlagevermögen
- Roh-Hilffs- und Betriebsstoffe des Vorratsvermögens
119 kann in der steuerbilanz auch ein festwert gebildet werden?
- Wertansätze die sich nach handelsrechtlichen GoB ergeben, auch für Zwecke der Besteuerung maßgebend.
- Nicht wenn die st Erfolgsermittlungsvorschriften zwingend etwas anderes vorschreiben
- Festwert ist im Estg nicht verboten und kann somit in die Steuerbilanz übernommen werden
120 Rechtsgrundlagen und die nach dem hgb und dem estg mögliche wertansätze für das umlaufvermögen
- 253 (1), (4)
Vorräte:
HGB: Wert der sich aus dem Börsen- oder Marktpreis ergibt Ansatzpflicht, sowie Wert der den Gegenständen beizulegen ist wenn kein Börsenperis bekannt ist ESTG Teilwert.
Sonst gleich
123 unter welchen Voraussetzungen kann der grundsatz der einzelbewertung druchbrochen werden?
- ansatz eines Festwertes
- Gruppenbewertung
- Ermittlung der ancschaffungs- bzw. Herstellungskosten gleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens
124 Begriffsunterscheidung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für das anlagevermögen und das umlaufvermögen
- Begriffsinhalte decken sich.
- 255 enthält gemeinsame bestimmung für alle vermögensgegenstände
125 welche voraussetzungen knüpfen hgb und estg an die bewertung des vorratsvermögens mithilfe von verbrauchs-bzw. veräußerungsfolgen
- HGB erlaubt eine Unterstelllung (Fiktion) der Veräußerungs- bzw. Verbrauchsfolge, die nicht mit der tatsächlichen übereinstimmen braucht.
- Estg auch, jedoch auf’s lifo verfahren beschränkt
128 Beispiele der Maßgeblichkeit des Beschaffungsmarktes, des ABsatzmarktes und des Beschaffungs-und absatzmarktes als grundlage für den Wert der sich aus dem Börsen-oder Marktpresi ergibt.
- Beschaffungsmarkt: Verhältnisse maßgebend für Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe
- Die am Absatzmarkt z.Bsp für fertige Erzeugnisse, Wertpapiere
- Beide gelten z.Bsp. bei der Bewertung von Handelswaren
129 Wird bei der bewertung des Umlaufvermögens nach dem HGB das Stichtagsprinzip stets eingehalten?
- ja ohne ausnahmen (253 (4))
130 “Einzelwertberichtigung von Forderungen “ “Pauschalwertberichtigungen zu forderungen”
beim umlaufvermögen
Einzelwertberichtigung von Forderungen:
- Forderungen sind einzeln zu bewerten
- Liegen Die AKkosten 253(1) über dem ergebenen Wert 253(4) muss die Forderung entsprechend abgeschrieben werden.
Pauschalwertberichtigung zu forderungen:
- Teil der Gesamtforderung fällt aus
- Dieser wird mithilfe eines Prozentansatzes auf das Entgelt ermittelte Forderungsausfall abgeschrieben.
131 warum ist pauschalwertberichtigung zu forderungen notwendig?
- Forderungen werden zu Nominalbetrag aktiviert
- Soweit der beizulegende Wert niedriger ist, muss der niedrigere Wert ausgewiesen werden.
- Methode ist zur ermittlung des wertes.
132 wie ist die ust im zusammenhang mit der abschreibung von forderungen zu behandeln?
- Durch die Abschreibung ändert sich die Bemessungsgrundlage für die UST:
- Finanzamt erstattet den Betrag für das nicht vereinnahmte Entgelt.
- Darum erfolgt die Abschreibung einer Forderung vom Nettobetrag
135 wann ist eine Forderung uneinbindlich und wann zweifelhaft?
Uneinbindlich:
- wenn sie nicht eingeht (Insolvenz)
Zweifelhaft:
- Teilweise Ausfall gerechnet
136 Was ist ein barwert einer forderung
+
137 wann ist eine Forderung mit dem nominalwert und wann mit dem barwert anzusetzen?
- Marktwet bzw der Ablösungsbetrag einer Forderung
- Hängt vom Nominalbetrag der Forderung und
- von ihrer Fälligkeit und vom zu Grunde gelegten Zinsfuß ab
137:
Mit Nominalwert:
- Volleinbringliche fällige Forderungen
- Insbesondere F aus Warenlieferunge und Leistungen.
Mit dem Barwert:
- unverzinsliche, mittel- und langfristige Forderungen