Grundlagen Des Jahresabschlusses nach HGB Flashcards

1
Q

5 Funktionen des Jahresabschlusses

A

Informationsfunktion:

  • Für interne und externe Adressaten
  • Grundlage für Kontrolle, Disposition und Plannung
  • Ausgangspunkt für Bilanzanalyse

Zahlungsbemessungsfunktion:
- Ermittlung des entnehmbaren Betrages: Gewinnermittlung unter berücksichtigung der Sicherheitsedürfnisse der Gläubiger

Dokumentationsfunktion:

  • Nachweis inner- und zwischenbetrieblicher Wertbewegungen
  • Nachweis der in der Buchführung aufgezeigten Geschäftsvorfälle
  • Nachweis der Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Gläubigerschutzfunktion:
- Nachweis der Erhaltung und der Möglichkeit der Rückzahlung von Fremdkapital ggü. Gläubigern

Gewinnausschützungsfunktion:

  • Erfolgsermittlung als Grundlage der Erfolgszurechnung und -verwendung
  • Grundlage der Besteuerung
  • Vermögens- und Kapitalermittlung als Grundlage für Auseinandersetzungen, Fusionen, Vergleiche und Konkurse (zahlungsunfähigkeit)
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2
Q

Adressaten des Jahresabschlusses

A

Interne Adressaten:

  • Geschäftsleitung (Entscheidungsfindung und Disposition)
  • Eigenkapitalgeber (Fähigkeit zur Dividendenzahlung)

Externe Adressaten:

  • Fremdkapitalgeber (Zins und Tilgung)
  • Lieferanten (Begleichung von Rechnungen)
  • Kunden (Sicherung langfristiger Geschäftsbeziehungen)
  • FIskus (Bestimmung der Steuerlast
  • Öffentlichkeit (Wirtschaftskraft einer Region)
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3
Q

3 Zugrundeliegende Bilanztheorien:

A

Statische Dynamische und Organische

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4
Q

Statische

A
  • Ermittlung des Vermögensgegenstandes zum bestimmten Zeitpunkt
  • Informationsschwerpunkt: Gegenüberstellung von Vermögensgegenständen und Schuldbeständen
  • Liquidationsgesichtspunkt: Kurfristige Zerschlagung (Bewertung zu Marktpreisen = Zerschlagungswert)
  • Gesichtspunkt Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip) (Bsp.: Handelsbilanz)
  • Kernsatz: Wer den gewinn richtig ermitteln will muss das Vermögen richtig ermitteln
  • Keine Bilanzierungshilfen, keine Aufwandsrückstellungen, keine Rechnungsabgrenzungsposten
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5
Q

Dynamische

A
  • Ermittlung vergleichbaren Periodengewinns zur Messung der Wirtschaftlichkeit
  • Bilanzzweck periodengerechte Gewinnermittlung
  • Kernsatz: Wer den Gewinn richtig ermitteln will, muss in Kauf nehmen, dass das Vermögen falsch ermittelt wird. , muss den Periodenerfolg richtig ermitteln
  • Bilanz dient zur Aufnahme aller EInnahmen und Ausgaben, die noch nicht erfolgswirksam geworden sind und das Eigenkapital
  • Anwendung von Bilanzierungshilfen, Aufwandsrückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten.
  • Schwebende Geschäfte werden in die b aufgenommen, auch noch nicht zahlungswirksame Erfolge die in den Folgeperioden zu zahlungen führen, sowie erfolgsneuterale Posten.
  • Bilanz dient als ein umfassendes Abgrenzungskonto
  • Gewinn = Ertrag - Aufwand
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6
Q

Organische

A
  • Im gegensatz zu statischen Bilanz wird das vermögen nicht zum Nominalwert, sondern zu dem jewiligen Stichtags (WIederbeschaffungswert) angesetzt
  • Abshreibungen erfolgen auch auf Basis des Tageswerts
  • Markt und Geldwertschwankungen werden getrennt durch Ausweis des Umsatzerfolgs und des Erfolgs durch Wertänderungen am ruhenden Vermögen. Damit wird vermieden, dass bei Erhöhung der Wiederbeschaffungspreise nicht realisierbare Gewinne ausgeschüttet werden
  • Gewinn = Mehrung der Substanz bzw. Überschuss nach Ersatz alles verbrauchten Produktionsfaktoren.
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7
Q

Generalnorm

A

264 (2) 1.

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8
Q

Informationen des Jahresabschlusses zur:

A
  • Vermögenslage: Auflistung des vorhandenen Anlage- und Umlaufvermögens
  • Finanz- oder Kapitallage: Finanzierung der Unternehmung, Eigen- und Fremdkapital
  • Ertragslage: Gewinn und Verlust, Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen
  • Liquiditätslage: Erfüllbarkeit von Zahlungsverpflichtungen
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9
Q

Abkopplungsthese

A
  • 264 (2) 1
  • Enger Zusammenhang mit der Generalnorm
  • Sorgt dafür, dass der JA den Zweck der Informationsfunktion/vermittlung erfüllt.
  • 264 (1) 1. Forderung um einen Anhang
  • (subsidiäre = unterstützende) Informationen werden in über Anhang vom JA abgekoppelt.
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10
Q

Verhältnis Handelsbilanz - Steuerbilanz

A
  • Geprägt durch Maßgeblichkeit
  • Danach gelten die handelsrechtlichen Buchführungsvorschriften
  • Es gibt aber auch ausnahmen
  • Handelsbilanz dient der Informations-und Zahlungsbemessungsfunktion.
  • Steuerbilanz primäre Aufgabe Ermittlung des steuerlichen Gewinns für die Ertragsbesteueerung
  • Ausnahmen wenn spezielle steuerrechtliche Vorschriften dem Handelsrecht vorgehen.
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11
Q

Arten bzw. Grundsätze der Maßgeblichkeit:

A
  • GoB der Handelsbilanz gelten auch für stb.
  • Man ist nicht zwingend gebunden
  • Vorschrift Handelsrechtlich verbindlich, steuerrechtlich nicht –> StB = HdB (Bewertungsvereinfachungen)
  • Vorschrift Handelsrechtlich verbindlich, steuerrechtlich besteht eine abweichende verbindliche Vorschrift –> Steuerbilan muss von der Handelsbilanz abweichen
  • Handelsrechtlich Wahlrecht, steuerrechtlich abweichende verbindliche Vorschrift –> Wahlrecht in Handelsbilanz unabhängig von der Bilanzierung in Steuerrecht ausführbar.
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12
Q

Merksatz zu Maßgeblichkeit:

A
  • Aktivierungswahlrecht in der Handelsbilanz, Aktivierungspflicht in der Steuerbilanz
  • Passivierungswahlrecht in der Handelsbilanz, Passivierungsverbot in der Steuerbilanz
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13
Q

Arten der Gewinnermittlung

A

Handelsrechtliche:

  • GuV - alle Kaufleute
  • Überschussrechnung - Kleingewerbetreibende

Steuerrechtlich:

  • Betreibsvermögensvergleich nach §5 (alle Kaufleute)
  • Betriebsvermögenvergleich nach §4(1) (Freiberufler, die freiwillig bücher führen)
  • Überschussrechnung nach 4(3) (Freiberufler die nicht freiwillig bücher führen)
  • Wer nicht zur Buchführung verpflichtet ist, noch freiwillig Bücher führt, muss auch keine Bilanz aufstellen
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14
Q

Rechtsquellen

A
  • HGB
  • EGHGB (Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
  • IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer)
  • DRS (Deutsche Rechnungslegungsstandards)
  • Kommentare zum deutschen Bilanzrecht
  • Gerichtliche Entscheidungen
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15
Q

Bestandteile des Jahresabschlusses

A
  • Bilanz 242 (1)
  • Guv 242 (2)
  • Anhang 264(1) 1.
  • Lagebericht 264 (1) 1. (nur für mittelgroße und große)
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16
Q

Größenklassen

A
  • 267 und 267a
17
Q

Anforderungen an den Jahresabschluss

A

S.24

18
Q

Aufbau des 3.Buches des HGB, insbesondere die Abschnitte 1 und 2.

A

Inhaltsverzeichniss

19
Q

Rechtsformen

A

S 15.

20
Q

Jahresabschluss besteht bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften aus Bilanz und GuV dann wenn..

A

Wenn in 3 aufeinanderfolgenden Jahren, min 2 Merkmale zutreffen:

Bilanzsumme > 65 Mio€
Umsatzerlöse > 130 Mio€
Arbeitnehmer > 5000

..dann haben die Unternehmen die != Kapitalgesellschaft -> offenlegung ihres Jahresabschlusses

Für nicht publizitätspflichtige Unternehmen existieren keine expliziten Gliederungsvorschriften. Sondern GoB’s

  • Für publizitätspflichtige Unternehmen Frist 3 Monate - Jahresabschluss;
  • Bilanz sowie GuV im elektronischen Bundesanzeigen innerhalb von 12 Monaten
  • Sonderfall bilden kapitalmarktorientierte Gesellschaften, die nicht konzernpflichtig sind.:
    • Der Jahresabschluss ist um eine EK-Entwicklung zu ergänzen. + Freiwillig eine Segmentberichterstattung.