Grundlagen Des Jahresabschlusses nach HGB Flashcards
5 Funktionen des Jahresabschlusses
Informationsfunktion:
- Für interne und externe Adressaten
- Grundlage für Kontrolle, Disposition und Plannung
- Ausgangspunkt für Bilanzanalyse
Zahlungsbemessungsfunktion:
- Ermittlung des entnehmbaren Betrages: Gewinnermittlung unter berücksichtigung der Sicherheitsedürfnisse der Gläubiger
Dokumentationsfunktion:
- Nachweis inner- und zwischenbetrieblicher Wertbewegungen
- Nachweis der in der Buchführung aufgezeigten Geschäftsvorfälle
- Nachweis der Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Gläubigerschutzfunktion:
- Nachweis der Erhaltung und der Möglichkeit der Rückzahlung von Fremdkapital ggü. Gläubigern
Gewinnausschützungsfunktion:
- Erfolgsermittlung als Grundlage der Erfolgszurechnung und -verwendung
- Grundlage der Besteuerung
- Vermögens- und Kapitalermittlung als Grundlage für Auseinandersetzungen, Fusionen, Vergleiche und Konkurse (zahlungsunfähigkeit)
Adressaten des Jahresabschlusses
Interne Adressaten:
- Geschäftsleitung (Entscheidungsfindung und Disposition)
- Eigenkapitalgeber (Fähigkeit zur Dividendenzahlung)
Externe Adressaten:
- Fremdkapitalgeber (Zins und Tilgung)
- Lieferanten (Begleichung von Rechnungen)
- Kunden (Sicherung langfristiger Geschäftsbeziehungen)
- FIskus (Bestimmung der Steuerlast
- Öffentlichkeit (Wirtschaftskraft einer Region)
3 Zugrundeliegende Bilanztheorien:
Statische Dynamische und Organische
Statische
- Ermittlung des Vermögensgegenstandes zum bestimmten Zeitpunkt
- Informationsschwerpunkt: Gegenüberstellung von Vermögensgegenständen und Schuldbeständen
- Liquidationsgesichtspunkt: Kurfristige Zerschlagung (Bewertung zu Marktpreisen = Zerschlagungswert)
- Gesichtspunkt Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip) (Bsp.: Handelsbilanz)
- Kernsatz: Wer den gewinn richtig ermitteln will muss das Vermögen richtig ermitteln
- Keine Bilanzierungshilfen, keine Aufwandsrückstellungen, keine Rechnungsabgrenzungsposten
Dynamische
- Ermittlung vergleichbaren Periodengewinns zur Messung der Wirtschaftlichkeit
- Bilanzzweck periodengerechte Gewinnermittlung
- Kernsatz: Wer den Gewinn richtig ermitteln will, muss in Kauf nehmen, dass das Vermögen falsch ermittelt wird. , muss den Periodenerfolg richtig ermitteln
- Bilanz dient zur Aufnahme aller EInnahmen und Ausgaben, die noch nicht erfolgswirksam geworden sind und das Eigenkapital
- Anwendung von Bilanzierungshilfen, Aufwandsrückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten.
- Schwebende Geschäfte werden in die b aufgenommen, auch noch nicht zahlungswirksame Erfolge die in den Folgeperioden zu zahlungen führen, sowie erfolgsneuterale Posten.
- Bilanz dient als ein umfassendes Abgrenzungskonto
- Gewinn = Ertrag - Aufwand
Organische
- Im gegensatz zu statischen Bilanz wird das vermögen nicht zum Nominalwert, sondern zu dem jewiligen Stichtags (WIederbeschaffungswert) angesetzt
- Abshreibungen erfolgen auch auf Basis des Tageswerts
- Markt und Geldwertschwankungen werden getrennt durch Ausweis des Umsatzerfolgs und des Erfolgs durch Wertänderungen am ruhenden Vermögen. Damit wird vermieden, dass bei Erhöhung der Wiederbeschaffungspreise nicht realisierbare Gewinne ausgeschüttet werden
- Gewinn = Mehrung der Substanz bzw. Überschuss nach Ersatz alles verbrauchten Produktionsfaktoren.
Generalnorm
264 (2) 1.
Informationen des Jahresabschlusses zur:
- Vermögenslage: Auflistung des vorhandenen Anlage- und Umlaufvermögens
- Finanz- oder Kapitallage: Finanzierung der Unternehmung, Eigen- und Fremdkapital
- Ertragslage: Gewinn und Verlust, Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen
- Liquiditätslage: Erfüllbarkeit von Zahlungsverpflichtungen
Abkopplungsthese
- 264 (2) 1
- Enger Zusammenhang mit der Generalnorm
- Sorgt dafür, dass der JA den Zweck der Informationsfunktion/vermittlung erfüllt.
- 264 (1) 1. Forderung um einen Anhang
- (subsidiäre = unterstützende) Informationen werden in über Anhang vom JA abgekoppelt.
Verhältnis Handelsbilanz - Steuerbilanz
- Geprägt durch Maßgeblichkeit
- Danach gelten die handelsrechtlichen Buchführungsvorschriften
- Es gibt aber auch ausnahmen
- Handelsbilanz dient der Informations-und Zahlungsbemessungsfunktion.
- Steuerbilanz primäre Aufgabe Ermittlung des steuerlichen Gewinns für die Ertragsbesteueerung
- Ausnahmen wenn spezielle steuerrechtliche Vorschriften dem Handelsrecht vorgehen.
Arten bzw. Grundsätze der Maßgeblichkeit:
- GoB der Handelsbilanz gelten auch für stb.
- Man ist nicht zwingend gebunden
- Vorschrift Handelsrechtlich verbindlich, steuerrechtlich nicht –> StB = HdB (Bewertungsvereinfachungen)
- Vorschrift Handelsrechtlich verbindlich, steuerrechtlich besteht eine abweichende verbindliche Vorschrift –> Steuerbilan muss von der Handelsbilanz abweichen
- Handelsrechtlich Wahlrecht, steuerrechtlich abweichende verbindliche Vorschrift –> Wahlrecht in Handelsbilanz unabhängig von der Bilanzierung in Steuerrecht ausführbar.
Merksatz zu Maßgeblichkeit:
- Aktivierungswahlrecht in der Handelsbilanz, Aktivierungspflicht in der Steuerbilanz
- Passivierungswahlrecht in der Handelsbilanz, Passivierungsverbot in der Steuerbilanz
Arten der Gewinnermittlung
Handelsrechtliche:
- GuV - alle Kaufleute
- Überschussrechnung - Kleingewerbetreibende
Steuerrechtlich:
- Betreibsvermögensvergleich nach §5 (alle Kaufleute)
- Betriebsvermögenvergleich nach §4(1) (Freiberufler, die freiwillig bücher führen)
- Überschussrechnung nach 4(3) (Freiberufler die nicht freiwillig bücher führen)
- Wer nicht zur Buchführung verpflichtet ist, noch freiwillig Bücher führt, muss auch keine Bilanz aufstellen
Rechtsquellen
- HGB
- EGHGB (Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
- IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer)
- DRS (Deutsche Rechnungslegungsstandards)
- Kommentare zum deutschen Bilanzrecht
- Gerichtliche Entscheidungen
Bestandteile des Jahresabschlusses
- Bilanz 242 (1)
- Guv 242 (2)
- Anhang 264(1) 1.
- Lagebericht 264 (1) 1. (nur für mittelgroße und große)