Anhang und Lagebericht Flashcards
Anhang: Aufgabe und Paragraph + Wo sind die vorschriften
264 (1)
Aufgabe den Adressaten zu informieren (Informationsfunktion)
Vorschriften sind in den 284-288.
Im 284 steht welche Angaben gemacht werden müssen
Sonstige Pflichtangaben 285
Kleine Kapitallgesellschaften müssen kein Anhang machen (288)
Mittelgroße Kapitalgesellschaften brauchen die Untergliederung der Umsatzerlöse nach Regionen nicht durchführen.
4 Formen der Angaben die im Anhang gemacht werden können
- Pflichtangaben:
- Müssen in jedem Jahresabschluss gemacht werden. Erläuterungen, Darstellungen, Ausweise, Begründungen und Aufgliederungen - Wahlpflichtangaben: Angaben die gemacht werden können, trotzdem müssen die gemacht werden.
- Zusätzliche Angaben: Absichern, dass dem Adressaten des Jahresabschlusses ein tatsächliches Bild der Vermögens, Finanz und Ertragslage gegeben wird.
- Freiwillige Angaben: Zusätzliche Informationen die im Anhang gemacht werden können
Für Aufbau keine vorgeschriebene Gliederung.
Sobald für 1 Schema entschieden, muss es beibehalten werden (Stetigkeitsforderung)
Neben Informationsfunktion 3 weitere Funktionen
- Interpretationsfunktion: Erhöhung der Aussagekräftigkeit durch Ergänzungen und Erläuterungen. Risiko der Fehlinterpretationen wird vermindert.
- Entlastungsfunktion: Bestimmte informationen kommen in den Anhang um das Zahlenwerk der Bilanz und des GuV zu entlasten
- Ergänzungsfunktion: Informationen die weder in der Bilanz noch im Guv sind.
Allgemein über Lagebericht
- mittelgroße, große kapitalgesellschaften und gmbh & co Kg’s müssen einen lagebericht nach 289 erstellen.
- ergänzt den JA
- dient der wirtsch. Gesamtbeurteilung
- vermittelt tatsächliches Bild des unternehmens
- ist nicht über GoB’s eingeschränkt, somit kann die wirtschaftliche Lage umfassender dargestellt werden als es durch den Jahresabschluss möglich ist.
- Zu nennen wären auch Mehrjahresübersichten, Kapitalflussrechnungen und Wertschöpfungsrechnungen.
Wesentliche Inhalte des Lageberichts
- WIrtschaftsobjekt
- Risikobericht
- Nachtragsbericht
- Prognosebericht
- F&E
- Niederlassungsbericht
Bestandteile des Lageberichts
Pflichtbestandteile 289 I, 315 I:
- Wirtschaftsbericht
- Strategiebericht
- Chancen- und Risikobericht
Sollbestandteile 289 II, 315 II:
- Nachtragsbericht
- Forschungsbericht
- Risikobericht zu finanzinstrumenten
Wirtschaftsbericht
- Hier werden dargestellt: Geschäftsverlauf, Lage der Gesellschaft, Risiken der künftigen Entwicklungen
- Angaben der Lage der Gesellschaft zum abgelaufenen Geschäftsjahr.
- Informationen zum speziellen Wirtschaftszweig und zu der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sind zu liefern um die Lage beurteilen zu können.
- Ziel des Verlaufs- oder Wirtschaftsberichts ist es die wesentlichen Einflussfaktoren herzustellen. Dazu gehören: Informationen über Absatz-, Beschaffungs- und Produktionsseite
Risikobericht
289 (2)
- Betrachtung bezieht sich auf 1 Jahr
- Die Beschreiung der Risiken kann durch Ausführungen der Risikobewältigungsmaßnahmen ergänzt werden
- Als Pflichtbestandteil des Lageberichts unterliegt auch der Risikobericht einer expliziten Prüfungspflicht.
- Wenn eine Quantifizierung der Risiken methodisch möglich ist, sollte über das Nettorisiko nach Berücksichtugng der Risikobewältigungsmaßnahmen berichtet werden.
Nachtragsbericht
- Hier werden Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag erfasst.
- Enthält Angaben die:
– sowohl positiv als auch negativ besondere Bedeutung haben
– die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind
Dazu gehört: - rückläufige und gestiegene Umsätze
- regionale Markteinbrüche oder -ausweitungen
- bedeutsame Einzelverluste wie -gewinne,
- gesetzliche Auflagen wie Entlassungen und Veränderungen des Konzernbereichs
Prognosebericht
- Hier wird die voraussichtliche Entwicklung der Kapitalgesellschaft aufgeführt.
- Bindeglied zwischen abgelaufenen und laufenden Berichtsperiode. Inhaltlich = Wirtschaftsbericht
- Umfasst 2 Jahre
- Erfasst zukunftsorientierte Aspekte
- Analyse und Erläuterungen enthalten externe und interne Einflussfaktoren
- Qualität ist abhängig vom Präzisionsgrad der Aussagen, der Zuverlässigkeit und der Plausibilität der Prognosen.
F&E-Bericht
- Angaben zu Forschungen und entwicklungen
- Umfasst das abgelaufene Geschäftsjahr
- Forschungsaktivitäten sind berichtspflichtig
- Aufwendungen und Anzahl der beschäftigten Personen in diesem Bereicht gehören zum Standard.
- Probleme beziehen sich auf die Abgrenzung der Forschungsaufwendungen, die Gefahr der Fehlinterpretation und den Verlust von Wettbewerbsvorteilen.
Zweigniederlassungsbericht
- Bestehende Zweigniederlassungen zu nennen
- In- und ausländischen Zweigniederlassungen mit ihren Orten müssen genannt werden, gegebenfalls mit ihren Bezeichnungen, wenn diese die hauptniederlassung nicht erkennen lassen.
- Wesentliche Veränderungen wie Sitzverlegung sind darzustellen.
- Regionale können zusammengefasst werden