GuV Flashcards
1
Q
Bedeutung und Grundsätze
A
- ist eine gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen einer Periode zur ermittlung des Unternehmensergebnisses und der Darstellung ihrer Quellen.
- Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses von Kaufleuten
- Klar und übersichtlich zu gliedern
- Saldierung grundsätzlich unzulässig
2
Q
Darstellung der GUV
A
- Kann in Konto- oder Staffelform aufgestellt werden.
- Kapitalgesellschaften ist die Staffelform zwingend vorgeschrieben (275 I)
- KG’s können entweder Gesamtkostenverfahren oder das Umsatzkostenverfahren anwenden. Beide Verfahren führen zum gleichen Ergebnis.
- Einmal gewählte form ist beizubehalten (Bilanzkontinuität, Stetigkeit)
3
Q
Gesamtkostenverfahren
A
- Den Verkäufen einer Periode werden die gesamten Aufwendungen gegenübergestellt.
- Verkäufe sind Marktorientiert, Gesamtkosten leistungserstellungsorientiert somit ergibt sich eine Differenz wenn der Herstellungswert der verkauften Einheiten nicht mit dem der Produzierten übereinstimmt.
- Diese Differenz wird in den BEstandsveränderungen der fertigen und unfertigen Erzeugnisse ausgewiesen.
4
Q
Umsatzkostenverfahren
A
- Dem Verkäufen einer Periode werden direkt die Herstellungskosten dieser Käufe gegenübergestellt.
- Periodengerechte Abgrenzung erfolgt somit direkt in den Lagern.
- Gesamtleistung einer Periode ist nach UKV nicht erkennbar.
- Abgrenzungsbuchungen der Bestandsänderungen entfallen.
5
Q
Egebnisstruktur der GuV
A
Seite 93
6
Q
Spezielle Vorschriften
A
- Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften haben erleichterungen
- Dürfen 275 (2) 1.-5. oder (3) 1.-3.&6. zu einem Posten unter der Bezeichnung Rohergebnis zusammenfassen
7
Q
Brutto- vs. Nettoausweis
A
Bruttoausweis:
- Sämtliche Aufwands- und Ertragspositionen werden aufgelistet
- ausgenommen vom Saldierungsverbot sind Insich-Saldierungen (skonti….)
- Guv hat eine höhere Aussagekraft
- -> Pflicht für große Kapitalgesellschaften
Nettoausweis:
- Einzelne Posten werden teilweise miteinander aufgerechnet saldiert
- statt der Posten 1-5 GKV bzw. 1-3 + 6 UKV erscheint nur die zwischensumme “Rohergebnis”
- GuV ist damit weniger aussagekräftig
- Nettoprinzip betrifft nur den JA, Fibu benötigt trotzdem tiefgegliederte Konten
- -> Wahlrecht für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften (“verkürztes Guv”)
8
Q
Erfolgsspaltung
A
- Zu erhöhung der GuV-Aussagekraft werden zusätzlich saldierte Teilergebnisse ausgewiesen:
Betriebsergebnis (saldo pos 1-8 GKV) \+ Finanzergebnis (Saldo pos 9-13GKV) = Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (14GKV) \+- außerordentliches Ergebnis (15-17GKV) - Steuern (18-19 GKV) = Jahresüberschuss (20GKV