GuV Flashcards

1
Q

Bedeutung und Grundsätze

A
  • ist eine gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen einer Periode zur ermittlung des Unternehmensergebnisses und der Darstellung ihrer Quellen.
  • Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses von Kaufleuten
  • Klar und übersichtlich zu gliedern
  • Saldierung grundsätzlich unzulässig
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2
Q

Darstellung der GUV

A
  • Kann in Konto- oder Staffelform aufgestellt werden.
  • Kapitalgesellschaften ist die Staffelform zwingend vorgeschrieben (275 I)
  • KG’s können entweder Gesamtkostenverfahren oder das Umsatzkostenverfahren anwenden. Beide Verfahren führen zum gleichen Ergebnis.
  • Einmal gewählte form ist beizubehalten (Bilanzkontinuität, Stetigkeit)
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3
Q

Gesamtkostenverfahren

A
  • Den Verkäufen einer Periode werden die gesamten Aufwendungen gegenübergestellt.
  • Verkäufe sind Marktorientiert, Gesamtkosten leistungserstellungsorientiert somit ergibt sich eine Differenz wenn der Herstellungswert der verkauften Einheiten nicht mit dem der Produzierten übereinstimmt.
  • Diese Differenz wird in den BEstandsveränderungen der fertigen und unfertigen Erzeugnisse ausgewiesen.
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4
Q

Umsatzkostenverfahren

A
  • Dem Verkäufen einer Periode werden direkt die Herstellungskosten dieser Käufe gegenübergestellt.
  • Periodengerechte Abgrenzung erfolgt somit direkt in den Lagern.
  • Gesamtleistung einer Periode ist nach UKV nicht erkennbar.
  • Abgrenzungsbuchungen der Bestandsänderungen entfallen.
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5
Q

Egebnisstruktur der GuV

A

Seite 93

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6
Q

Spezielle Vorschriften

A
  • Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften haben erleichterungen
  • Dürfen 275 (2) 1.-5. oder (3) 1.-3.&6. zu einem Posten unter der Bezeichnung Rohergebnis zusammenfassen
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7
Q

Brutto- vs. Nettoausweis

A

Bruttoausweis:

  • Sämtliche Aufwands- und Ertragspositionen werden aufgelistet
  • ausgenommen vom Saldierungsverbot sind Insich-Saldierungen (skonti….)
  • Guv hat eine höhere Aussagekraft
  • -> Pflicht für große Kapitalgesellschaften

Nettoausweis:

  • Einzelne Posten werden teilweise miteinander aufgerechnet saldiert
  • statt der Posten 1-5 GKV bzw. 1-3 + 6 UKV erscheint nur die zwischensumme “Rohergebnis”
  • GuV ist damit weniger aussagekräftig
  • Nettoprinzip betrifft nur den JA, Fibu benötigt trotzdem tiefgegliederte Konten
  • -> Wahlrecht für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften (“verkürztes Guv”)
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8
Q

Erfolgsspaltung

A
  • Zu erhöhung der GuV-Aussagekraft werden zusätzlich saldierte Teilergebnisse ausgewiesen:
Betriebsergebnis (saldo pos 1-8 GKV)
\+ Finanzergebnis (Saldo pos 9-13GKV)
= Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (14GKV)
\+- außerordentliches Ergebnis (15-17GKV)
- Steuern (18-19 GKV)
= Jahresüberschuss (20GKV
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