Trennungs und Abstraktionsprinzip Flashcards
1
Q
Verpflichtungsgeschäft Abgrenzung zum Verfügungsgeschäft (TP)
A
Verpflichtungsgeschäft
→ Rechtsgeschäft begründet die Verpflichtung zu einer Leistung (und einen Anspruch auf diese)
“Zukunft”
Verfügungsgeschäft
→ Rechtsgeschäft wirkt unmittelbar, indem ein Recht begründet, übertragen, belastet, geändert oder aufgehoben wird.
“Gegenwart”
2
Q
Verpflichtungsgeschäft: Arten (TP)
A
- Gegenseitige Verträge: Beide Vertragspartei verpflichten sich dazu, einander eine Leistung zu erbringen, um die jeweils andere zu erhalten
-> Synallagma: die beiden Vertragsparteien leisten etwas, um dieGegenleistung zu erhalten („do ut des“) - Unvollkommen zweiseitig verpflichtende Verträge (beide Parteien schulden etwas, aber nicht um der Gegenleistung willen/ohne Synallagma)
- Einseitig verpflichtende Verträge (eine Partei schuldet nichts, z.B. bei Schenkungsversprechen, § 516 BGB)
3
Q
Verfügungsgeschäft: Arten (TP)
A
Verfügungsgeschäft = Erfüllung einer Verbindlichkeit aus einemVerpflichtungsgeschäft!
Begründung eines Rechts
Belastung eines Rechts
Übertragung eines Rechts
Inhaltsänderung eines Rechts
Aufhebung eines Rechts
4
Q
Abstraktionsprinzip
A
- Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft sind in ihrer Wirksamkeit grds. unabhängig voneinander zu beurteilen.