Trennungs und Abstraktionsprinzip Flashcards

1
Q

Verpflichtungsgeschäft Abgrenzung zum Verfügungsgeschäft (TP)

A

Verpflichtungsgeschäft

→ Rechtsgeschäft begründet die Verpflichtung zu einer Leistung (und einen Anspruch auf diese)
“Zukunft”

Verfügungsgeschäft

→ Rechtsgeschäft wirkt unmittelbar, indem ein Recht begründet, übertragen, belastet, geändert oder aufgehoben wird.
“Gegenwart”

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2
Q

Verpflichtungsgeschäft: Arten (TP)

A
  • Gegenseitige Verträge: Beide Vertragspartei verpflichten sich dazu, einander eine Leistung zu erbringen, um die jeweils andere zu erhalten
    -> Synallagma: die beiden Vertragsparteien leisten etwas, um dieGegenleistung zu erhalten („do ut des“)
  • Unvollkommen zweiseitig verpflichtende Verträge (beide Parteien schulden etwas, aber nicht um der Gegenleistung willen/ohne Synallagma)
  • Einseitig verpflichtende Verträge (eine Partei schuldet nichts, z.B. bei Schenkungsversprechen, § 516 BGB)
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3
Q

Verfügungsgeschäft: Arten (TP)

A

Verfügungsgeschäft = Erfüllung einer Verbindlichkeit aus einemVerpflichtungsgeschäft!

Begründung eines Rechts
Belastung eines Rechts
Übertragung eines Rechts
Inhaltsänderung eines Rechts
Aufhebung eines Rechts

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4
Q

Abstraktionsprinzip

A
  • Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft sind in ihrer Wirksamkeit grds. unabhängig voneinander zu beurteilen.
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