Definitionen Flashcards
Struktur von Rechtsnormen
Abstrakt-genereller Tatbestand (wenn….) → Rechtsfolge (dann….)
Struktur von Anspruchsgrundlagen
Abstrakt-genereller Tatbestand (wenn…. = Anspruchsvoraussetzungen) → Rechtsfolge (dann….= Anspruch)
Definition Anspruch
Ein Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Legaldefinition § 194 Abs. 1 BGB).
Definition Verpflichtungsgeschäft
Das Rechtsgeschäft begründet die Verpflichtung zu einer Leistung (und einen Anspruch auf diese).
Definition Verfügungsgeschäft
Das Rechtsgeschäft wirkt unmittelbar, indem ein Recht begründet, übertragen, belastet, geändert oder aufgehoben wird.
Definition Trennungsprinzip
Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft sind immer und unter allen Umständen voneinander getrennt.
Definition Abstraktionsprinzip
Die (jeweilige) Wirksamkeit von Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft wird immer selbstständig und unabhängig von der Wirksamkeit des jeweils anderen Rechtsgeschäfts geprüft.
Definition Willenserklärung
Willenserklärung = Willensäußerung eines Privaten, die eine Rechtsfolge erzielen soll.
Definition Rechtsgeschäft
Tatbestand aus mindestens einer Willenserklärung (sowie ggf. weiteren Merkmalen), woran die Rechtsordnung den Eintritt des rechtlichen Erfolgs knüpft, den der/die Urheber der Willenserklärung(en) wollte(n).
Definition Vertrag
Rechtsgeschäft durch mindestens zwei aufeinander bezogene, inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen (§§ 145 ff. BGB)
Definition Annahme
Einverständnis des Angebotsempfängers durch empfangsbedürftige WE.
Definition Angebot
Empfangsbedürftige Willenserklärung, die einem anderen einen Vertragsschluss, so antragt, dass dieser nur noch zustimmen muss. “Einfaches Ja”
Definition Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch zwei übereinstimmende, sich aufeinander beziehnde WE (Angebot und Annahme).