Transportrechtliche Wertpapiere und Zahlungssicherung im Auslandsgeschäft Flashcards

1
Q

Transportrechtliche Wertpapiere:

A
  1. §513 HGB Konnossement oder engl. Bill of Lading or B/L: fakultatives, d.h. nicht zwingend zu verwendendes (Wert-) Paper des Seefrachtrechts.
    Austeller: “Verfrachter” (Seefrachtführer)
  2. §443 HGB Ladeschein und §475c HGB Lagerschein
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2
Q

Erste Wertpapierfunktion?

A

a. Traditionsfunktion:
§929 BGB Einigung und Übergabe

§524 HGB Traditionswirkung des Konnossements

§448 HGB Traditionswirkung des Ladescheins

§475g HGB Traditionswirkung des Lagerscheins.

–> Die Übergabe des Papiers ist wie Übergabe der Güter im Rahmen der Eigentumsübertragung.

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3
Q

Zweite Funktion des Wertpapiers?

A

b. Verbriefung Ablieferungsanspruch:
§521 HGB Ablieferung gegen Rückgabe des Konnossements

§445 HGB Ablieferung gegen Rückgabe des Ladescheins

§475e HGB Auslieferung gegen Rückgabe des Lagerscheins

–> Ablieferung nur gegen Aushändigung/ Abgabe des Papiers; keine Verpflichtung des Verfrachters/ Frachtführers/ Lagerhalters zur Ab-/ oder Auslieferung ohne das Papier.

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4
Q

Konnossements Arten

a. Differenzierung nach Übertragbarkeit

A

(1) Orderkonnossement: Orderklausel, oder Übertragung durch Indossament.
(2) Inhaberkonnossement
(3) Namens-/ Rektakonossement) Konnossement auf den Namen des Besitzers lautet. Nur benannter Empfänger ist berechtigt.

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5
Q

Konnossements Arten

b. Differenzierung nach Inhalt der Bestätigung

A

§514 (2,1) HGB Bordkonnossement: wenn das Gut an Bord genommen worden, so hat der Verfrachter das Konnossement mit der Angabe auszustellen, wann und welches Schiff das Gut an Bord genommen wurde.

(2,2) Übernahmekonnossement: es gibt schon ein Konnossement, dann muss Verfrachter für den Ablader im Konnossement zu vermerken, wann und welches Schiff das Gut an Bord genommen wurde. (Bordvermerk)

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6
Q

Konnossements Arten

c. Differenzierung nach Zustand, d.h. Reines oder unreines Konnossement.

A

-Reines Konnossement:
clean B/L, scheinbar vollkommener Zustand connaissement net.

-unreines Konnossement:
claused/ foul/ dirty B/L, connaissement clause.

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7
Q

Konnossements Arten

d. Differenzierung nach Begriffliche Begrenzungen

A

-Abgrenzungskriterium:

not negotiable. Achtung bei: “not negotiable unless consigned to order.

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8
Q

Das Akkreditiv

engl. Letter of credit (L/C)

A

Grundprinzip: Käufer weist seine (hierzu bereite) Bank an, dem Verkäufer gegen Übergabe bestimmter Dokumente einen bestimmten Betrag auszubezahlen.

Daraus wird: Zahlungsversprechen einer Bank, bei Vorlage bestimmter Dokumente an den Begünstigten die akkreditierte Summe zu bezahlen.

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9
Q

Dokumente

A

Das Akkreditiv = abstrakt vom zugrundliegenden Kaufvertrag. Banken beschäftigen sich nur mit den Dokumenten, nicht Überprüfung der Waren.

immer: Rechnung, Packliste, Transportdokument
(Konnossement, Ladeschein nicht (See-) Frachtbrief)

fakultativ: Versicherungsnachweis, Inspektionszertifikat/ Nachweis über Qualitätskontrolle, etc.

Bei Wechselbezug zu Incoterms: CIF “Bestimmungshafen” d.. An-Bord und versichert. Dann braucht mehr extra Dokumente wie An-Bord Konnossement und Versicherungszertifikat.

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10
Q

Pro und Contra von Dokumentenakkreditiv

A
  • -Vorteil:
  • Verkäufer ist sicher, dass nach Lieferung und Vorlage der ordnungsgemäßen Dokumente in jedem Fall bezahlt wird (kein Annulationsrisiko)
  • Fristen müssen eingehalten werden.
  • Käufer ist sicher, dass er nur bezahlen muss, wenn geliefert und Dokumente (nicht die Ware!) ordnungsgemäß.
  • -Nachteile:
  • Kosten
  • Kreditspielraum Käufer wird um akkreditierten Betrag eingeschränkt.
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11
Q

Alternativen zu Akkreditiv:

Dokumenteninkasso (d/p)

A

Verkäuferbank erhält Anweisung, gegen Übergabe Dokumente Kaufpreis einzuziehen (z.B. “Inkassobank” im Land des Käufers)

  • -Vorteil:
  • Verkäufer ist sicher, dass Ware nur gegen vorherige Kaufpreiszahlung ausgehändigt wird.
  • Kosten
  • Keine Einschränkung Kreditspielraum Käufer.
  • -Nachteil:
  • für Verkäufer keine Sicherheit, dass bezahlt wird.
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