Rechte, Pflichten und Haftung des Absenders Flashcards
Rechte des Absenders
§415 (1) HGB: Kündigungsrecht: den vertrag jederzeit kündigen.
§418 (1) HGB: Weisungsrecht: Unterbrechung der Beförderung, Änderung von Bestimmungsort. Aber Ersatz der entstehenden Aufwendungen oder eine angemessene Vergütung zu Frachtführer
Pflichten
Frachtzahlung
§407 (2): vereinbarte Fracht zu zahlen.
§420 (1): Bezahlung bei Ablieferung des Gutes. Und zusätzliche Aufwendungen, wenn es erforderlich war.
Pflichten
Ausstellung Frachtbrief
§408 (1) Frachtbrief mit folgenden Angaben:
(Ort, Tag, Name v. Parteien, Bezeichnungen, Gewicht, etc.)
§409 Beweiskraft des Frachtbrief:
(1) Abschluss und Inhalt des Frachtvertrags
(2) Äußerlich keine erkennbaren Schadenmerkmale bei dem Gut und Verpackung, Anzahl Frachtstücke wie Frachtbrief.
(3) Gewicht und Menge. Frachtführer ist verpflichtet für die Überprüfung mit angemessene Mittel.
Fortsetzung Absenderpflichten
§410 (1) HGB Information über gefährliche Güter.
§411 HGB Verpackung und Kennzeichnung
§414 HGB Folgen einer Pflichtverletzung: Wenn Absender kein Verschulden trifft, muss trotzdem Frachtführer Schäden und Aufwendungen ersetzen.
§412 (1) HGB Beförderungssichere Verladung und Entladung
§413 (1) HGB Aushändigung/ Übergabe der Begleitpapiere
Haftung des Absenders
Bei welchen Fällen muss der Absender haften?
§414 (1) HGB Obwohl der Absender nicht schuldig ist, muss dem Frachtführer die verursachten Schäden und Aufwendungen ersetzen. Bei dem Fall:
- Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung.
- Unrichtige oder unvollständige Angaben im Frachtbrief.
- Unterlassene Mitteilungen über Gefährlichkeit der Begleitpapiere, insb. Zollpapiere.
§414 (2) HGB Ersatz der Schäden und Aufwendungen, wenn das Verhalten des Absenders es verursacht hat und inwieweit dies beigetragen hat.
§414 (3) HGB Falls der Absender ist ein Verbraucher, dann muss auch Schäden ersetzen, soweit er schuldig ist.