Rechte und Pflichten des Frachtführers Flashcards
Rechte des Frachtführers
§407 (2) HGB Frachtzahlungsanspruch
§420 (1,2) HGB Aufwendungsersatzanspruch
§412 (2) (3) HGB Standgeld (Zusätzliche Vergütung welche dem Frachtführer oder Spediteur bezahlt wird, da er länger als die vereinbarte Lade- oder Entladezeit hinaus warten muss)
§440 HGB Pfandrecht: Sicherheit, für den Fall, dass der Absender nicht bezahlen kann oder will. (insolvenzfest/ prueba de insolvencia)
Voraussetzungen von Pfandrecht
§440 (1,1) Forderungen/Reklamationen aus dem Frachtvertrag.
(1,1) HGB Pfandrecht am Gut nur wegen konnexer Forderungen, aber nicht inkonnexer, weil F. muss davon ausgehen, dass Absender nicht Eigentümer ist.
(2) HGB solange der F das Gut in seinem “Besitz” hat, z. B. mittels Konnossements.
Pflichten des Frachtführer
§425 (1) HGB Übernahme zur Beförderung/ Beginn der Obhutszeitraum
§425 (1) HGB Ablieferung oder Ende der Obhutszeitraum
§412 (1,2) HGB Betriebssichere Verladung
§407 (1) HGB Beförderung des Gutes
§422 HGB Nachnahmeeinzug/ Bezahlung gegen Ablieferung wenn vereinbart
§419 (1,1) HGB Nebenpflichten: Weisungseinholung bei Beförderung-/ Ablieferungshindernis.