Rechte und Pflichten des Frachtführers Flashcards

1
Q

Rechte des Frachtführers

A

§407 (2) HGB Frachtzahlungsanspruch

§420 (1,2) HGB Aufwendungsersatzanspruch

§412 (2) (3) HGB Standgeld (Zusätzliche Vergütung welche dem Frachtführer oder Spediteur bezahlt wird, da er länger als die vereinbarte Lade- oder Entladezeit hinaus warten muss)

§440 HGB Pfandrecht: Sicherheit, für den Fall, dass der Absender nicht bezahlen kann oder will. (insolvenzfest/ prueba de insolvencia)

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2
Q

Voraussetzungen von Pfandrecht

A

§440 (1,1) Forderungen/Reklamationen aus dem Frachtvertrag.

(1,1) HGB Pfandrecht am Gut nur wegen konnexer Forderungen, aber nicht inkonnexer, weil F. muss davon ausgehen, dass Absender nicht Eigentümer ist.

(2) HGB solange der F das Gut in seinem “Besitz” hat, z. B. mittels Konnossements.

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3
Q

Pflichten des Frachtführer

A

§425 (1) HGB Übernahme zur Beförderung/ Beginn der Obhutszeitraum

§425 (1) HGB Ablieferung oder Ende der Obhutszeitraum

§412 (1,2) HGB Betriebssichere Verladung

§407 (1) HGB Beförderung des Gutes

§422 HGB Nachnahmeeinzug/ Bezahlung gegen Ablieferung wenn vereinbart

§419 (1,1) HGB Nebenpflichten: Weisungseinholung bei Beförderung-/ Ablieferungshindernis.

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