Rechte und Pflichten des Empfängers Flashcards

1
Q

Rechte des Empfängers

A

§418 (2) HGB Übergang Verfügungsbefugnis: Empfänger hat Verfügungsrecht genau am Zeitpunkt: Ankunft des gutes an der Ablieferungsstelle - nicht mit Ablieferung.

§421 (1,1) HGB Ablieferungsanspruch: vom Frachtführer zu verlangen, das Gut abzuliefern. (Erfüllungsanspruch)

§421 (1,2) HGB Schadenersatzanspruch: falls Gut beschädigt oder verspätet abgeliefert wurde, so kann Empfänger Ansprüche gegen Frachtführer geltend machen. Absender bleibt befugt.

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2
Q

Pflichten des Empfängers

A

§421 (2) Frachtzahlung, wenn Ablieferungsverlangen: Betrag aus dem Frachtbrief zu zahlen. Falls kein Frachtbrief, dann mit Absender vereinbaren.

§438 HGB Rügeobliegenheiten “Reklamation” wegen Güterschäden oder Verspätungen

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3
Q

Wie kann der Empfänger wegen Güterschaden reklamieren?

A

§438 HGB

(1) Notifikation von erkennbarer Güterschaden spätestens bei Ablieferung.
(2) Notifikation von nicht erkennbarer Güterschaden innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung.
(3) Notifikation von Lieferfristüberschreitung innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung. (Erlöschen!)
(4) Notifikation von Schaden muss in Textform sein und ihre Absendung innerhalb der Frist.
(5) Notifikation ist genügend durch denjenigen, der das Gut abliefert.

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