Termin 5: Der Morbiditätsrisikostrukturausgleich Flashcards
1
Q
Welche Zuweisungen an die KK durch den Gesundheitsfond gibt es?
A
- Zuweisung zur Deckung von Pflichtleistugnen
- Zuweisung für Satzung- und Mehrleistungen
- Zuweisungen für Aufwendungen zur Entwicklung und
Durchführung strukturierter Behandlungsprogramme- Zuweisung zur Deckung von Verwaltungskosten
2
Q
Aus welchen drei Säulen besteht der Morbi RSA?
A
- AGG: Grundpauschale/ Versichertem (Ab-und
Zuschläge für Alter und Geschlecht) - EMG: Sonderzuschlag bei Erwerbsminderungsrente
(abh. von Alter& Geschlecht) - HMG: Zuschläge bei Zugehörigkeit zu “hierarchisierten
Morbiditätsgruppen”
3
Q
Welche Gruppen kennt der Morbi RSA (bei Einführung)?
A
- 40 Alters-/Geschlechtsgruppen
- 6 Erwerbsminderungsgruppen (EMG)
- 80 Krankheitsgruppen (HMG) - 106 Hierarchisierte Mobilitätsgruppen (HMG)
=> insgesamt 152 Risikogruppen
4
Q
Wie wird die Zugehörigkeit zu diesen Gruppen ermittelt?
A
- Diagnosen werden mittels ICD-10 System verschlüsselt
- Stationäre Diagnosen führen zu sofortiger Eingruppierung
- Diagnosen durch niedergelassene Ärzte müssen durch Zweitdiagnose in min. einem anderen Quartal bestätigt werden
- bei einigen Gruppen: zusätzlicher Therapienachweis nötig
5
Q
Wie wird die Höhe der Zuschläge ermittelt?
A
- Zuschläge sollen die mit der Krankheit verbundenen Folgekosten decken
- Prüfung für jede Gruppe welche Ausgaben ein Zugehöriger im Jahr durchschnittlich verursacht (“prospektives Modell”)
6
Q
Wie wird der RSA durchgeführt?
A
- Vorläufige Zuweisung an die KKen durch das BVA im laufenden Jahr auf Grundlage von Vergangenheitsdaten
- Zweimal jährlich: Aktualisierung der Versichertenstruktur
- Endabrechnung