Termin 2: Die GKV - Krankenkassen und Kassenwahlrechte Flashcards

1
Q

Wieviele Krankenkassen gibt es in Deutschland und wie verteilen sich diese?

A
  • 131 Krankenkassen
  • 11 Allgemeine Ortskrankenkassen
  • 5 Ersatzkassen
  • 6 Innungskassen
  • 106 Betriebskrankenkassen
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2
Q

Wieviele Krankenkasen sind allgemein wählbar? Wieviele sind an Betriebszugehörigkeit geknüpft?

A
  • 98 allgemein wählbar (tlw. mit regionaler Beschränkung 52, 46 bundesweit)
  • 33 an Betriebszugehörigkeit gebunden
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3
Q

Entsprechen die Krankenkassenregionen den Bundesländern?

A

Ja

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4
Q

Was sind die größten Krankenkassen in Dtl?

A
  • Barmer GEK
  • Techniker KK
  • DAK-Gesundheit
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5
Q

Wer ist Versicherungspflichtig?

A
  • regelmäßiges Arbeitsentgelt mehr als 75% der BBG nicht übersteigt (2015: 49500€)
  • gg Entgelt Beschäftigte Azubis
  • Rentner ab bestimmten Mitgliedszeiten als An in GKV
  • Studenten bis zum 14. Semester, max. 30.LJ
  • Landwirte, mitarbeitende Familie und Altenteile
  • Künstler und Publizisten
  • Arbeitslose die vorher versichert waren
  • Personen die zur Vermittlung beruflicher Fähigkeiten tätig sind
  • Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
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6
Q

Wie verteilen sich die Versicherten in Deutschland?

A
  • 49,5 Mio. pflichtversichert
  • 3,3 Mio. freiwillig
  • 9,3 Mio. privat
  • 17,7 Mio. familienversichert
  • 4,9 Mio. gemischt
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7
Q

Wie gestalten sich die Wahlrechte seit 1996?

A
  • Wahlrecht zwischen AOKs, EKs, BKK/IKK d. AG, geöffneten BKK/IKKs, KK m. Altmitgliedschaft, KK d. Ehepartners
  • keine Trennung mehr zwischen Primärkassen und EK
  • Wahlrecht ist höchstpersönlich
  • Bei Verzicht auf Wahlrecht, passive Entscheidung durch Arbeitgeber
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8
Q

Was versteht man unter der Kontrahierungspflicht?

A
  • KK haben Kontrahierungszwang, d.h. sie dürfen Mitgliedsschaft nicht ablehnen
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9
Q

Wie gestaltet sich der Kündigungsprozess einer KK Mitgliedschaft?

A
  • Seit 2001 kein Stichtag mehr
  • 2 Monate zum Monatswechsel (bei Tariferhöhung 1 M.)
  • 18 Monate Bindung an neue KK
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10
Q

Welche Kritik gab es an altem KK Wahlrecht?

A
  • AOKs hatten Auffangfunktion (-> schlechtere Risikostruktur)
  • Ungleichbehandlung von Angestellten und Arbeitern: Angestellte hatten bundesweite Anwahl, Arbeiter EK waren räumlich und/oder berufsspezifisch eingeschränkt
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