Termin 2: Die GKV - Krankenkassen und Kassenwahlrechte Flashcards
1
Q
Wieviele Krankenkassen gibt es in Deutschland und wie verteilen sich diese?
A
- 131 Krankenkassen
- 11 Allgemeine Ortskrankenkassen
- 5 Ersatzkassen
- 6 Innungskassen
- 106 Betriebskrankenkassen
2
Q
Wieviele Krankenkasen sind allgemein wählbar? Wieviele sind an Betriebszugehörigkeit geknüpft?
A
- 98 allgemein wählbar (tlw. mit regionaler Beschränkung 52, 46 bundesweit)
- 33 an Betriebszugehörigkeit gebunden
3
Q
Entsprechen die Krankenkassenregionen den Bundesländern?
A
Ja
4
Q
Was sind die größten Krankenkassen in Dtl?
A
- Barmer GEK
- Techniker KK
- DAK-Gesundheit
5
Q
Wer ist Versicherungspflichtig?
A
- regelmäßiges Arbeitsentgelt mehr als 75% der BBG nicht übersteigt (2015: 49500€)
- gg Entgelt Beschäftigte Azubis
- Rentner ab bestimmten Mitgliedszeiten als An in GKV
- Studenten bis zum 14. Semester, max. 30.LJ
- Landwirte, mitarbeitende Familie und Altenteile
- Künstler und Publizisten
- Arbeitslose die vorher versichert waren
- Personen die zur Vermittlung beruflicher Fähigkeiten tätig sind
- Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
6
Q
Wie verteilen sich die Versicherten in Deutschland?
A
- 49,5 Mio. pflichtversichert
- 3,3 Mio. freiwillig
- 9,3 Mio. privat
- 17,7 Mio. familienversichert
- 4,9 Mio. gemischt
7
Q
Wie gestalten sich die Wahlrechte seit 1996?
A
- Wahlrecht zwischen AOKs, EKs, BKK/IKK d. AG, geöffneten BKK/IKKs, KK m. Altmitgliedschaft, KK d. Ehepartners
- keine Trennung mehr zwischen Primärkassen und EK
- Wahlrecht ist höchstpersönlich
- Bei Verzicht auf Wahlrecht, passive Entscheidung durch Arbeitgeber
8
Q
Was versteht man unter der Kontrahierungspflicht?
A
- KK haben Kontrahierungszwang, d.h. sie dürfen Mitgliedsschaft nicht ablehnen
9
Q
Wie gestaltet sich der Kündigungsprozess einer KK Mitgliedschaft?
A
- Seit 2001 kein Stichtag mehr
- 2 Monate zum Monatswechsel (bei Tariferhöhung 1 M.)
- 18 Monate Bindung an neue KK
10
Q
Welche Kritik gab es an altem KK Wahlrecht?
A
- AOKs hatten Auffangfunktion (-> schlechtere Risikostruktur)
- Ungleichbehandlung von Angestellten und Arbeitern: Angestellte hatten bundesweite Anwahl, Arbeiter EK waren räumlich und/oder berufsspezifisch eingeschränkt