Termin 3: DIe GKV - Aufgaben und Leistungen Flashcards
1
Q
Woraus begründet sich das Wirtschaftlichkeitsgebot der GKV?
A
- §§ 2,106,135 SGB V
- Besonders wichtig: § 12 SGB V: “ausreichende, zweckmäßige, wirtschaftliche und nicht mehr als notwendige Leistungen”
2
Q
Was versteht man unter dem Sachleistungsprinzip der GKV?
A
- Anspruch d. Versicherten auf nahezu kostenfreie Versorgung m. medizinischen Güter
- Arzt-Patienten Verhältnis wird nicht durch finanzielle Streitigkeiten belastet
- Patient hat nichts mit Abrechnung zu tun
(aber Kontrollverlust! Lösung: Kostentransparenz mit Patienten-Quittung!)
3
Q
Welche Leistungen der GKV gibt es?
A
- Leistungen zur Krankheitsverhütung (Vorsorgekuren,
Verhütung von Zahnkrankheiten) - Leistungen zur Früherkennung
(Gesundheitsuntersuchungen, Organisierte
Früherkennungsprogramme) - Krankenbehandlung
- Krankengeld (Krankengeld ab 43. Tag i.H.v. 70-90%,
Krankentage f. Kinder) - Mutterschaftshilfe und -Geld
(Schwangerschaftsleistung, Mutterschaftsgeld (13€/T)
Erziehungsgeld) - Fahrkostenübernahme (Rettungsfahrten,
Krankentransporte- mit med. Begleitung) - Sterbegeldzahlung
- Versicherungsfremde Leistung im engeren Sinne
(Verhütungsleistung, Haushaltshilfe) - Versicherungsfremde Leistung im weiteren Sinne
(Beitragsfreiheit, Familienlastenausgleich, red. Beiträge
für Studenten etc)
4
Q
Welche Leistungen zur Krankenbehandlung gibt es?
A
- ärztliche Behandlung
- zahnärztliche Behandlung
- eingeschränkte unentgeltiche Bersorgung mit
verschreibungspflichtigen AM und Hilfsmitteln
(Selbstbeteiligung 10%, min 5€, max 10€) - Heilmittel (10% Zuzahlung und 10€ Verordnungsgebühr)
- Häusliche Krankenpflege bis zu 4 Wochen
(10% plus 10€) - Haushaltshilfe (je Kalendertag 10%, min 5 max 10)
- Krankenhausbehandlung (f. Ü18 10€/ Tag d. 1. 28 T d. J.)
- Medizinische Rehamaßnahmen (s. KHBehandlung)
- Unterbringung in Hospiz (6% Zuschuss!)