Täterschaft und Teilnahme Flashcards

1
Q

Was ist der Unterschied zwischen Täterschaft und Teilnahme?

A

Täterschaft ist die Beteiligung an einer eigenen Tat. Teilnahme ist die Beteiligung an einer fremden Tat.

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2
Q

Wer ist nach der Tatherrschaftslehre unmittelbarer Täter?

A

Wer in eigener Person alle objektiven und subjektiven Merkmale eines Tatbestandes erfüllt, ist immer Täter.
Mittäter ist nach herrschender Rechtssprechung, wer bei der Entschliessung, Planung oder Ausführung eines Delikts vorsätzlich und in massgebender Weise mit anderen Tätern so zusammenwirkt, dass er als Hauptbeteiligter dasteht.
Es kommt darauf an, Ober der Tatbeitrag nach den Umständen des konkreten Falles und dem Tatplan für die Ausführung des Delikts so wesentlich ist, dass sie mit ihm steht oder fällt.

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3
Q

Wodurch zeichnet sich die mittelbare Täterschaft aus?

A

Die mittelbare Täterschaft geht von der Konstellation aus, dass die Verwirklichung eines Straftatbestandes nicht unmittelbar durch den Täter erfolgt, sondern dass sich dieser dazu Einern anderen Person bedient. Der mittelbare Täter übt dabei i.d.R. kraft überlegenen Willens oder Wissens bestimmenden Einfluss auf den Tatmittler aus.

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4
Q

Wann kommt die mittelbare Täterschaft auch in Frage, wenn der Tatmittler sich in einem Motivirrtum befand?

A

Wenn der sich Irrende in einer Zwangslage oder einer Paniksituation befindet, die dem Hintermann den erforderlichen Einfluss auf das Geschehen dermassen sicherte, dass es keine andere Wahl für B mehr gäbe.

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5
Q

Wie wird die Tatherrschaft bezüglich der mittelbaren Täterschaft definiert?

A

Charakteristikum der Tatherrschaft ist die bewusste und finale Steuerung des tatbestandsmässigen Geschehensablaufs.

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