Subj.TB Diebstahl Flashcards
Absicht rechtswidriger zueignung
Unter einer Zuneigungsabsicht versteht man dir Absicht der zumindest vorübergehenden Aneignung der Sache sowie der (zumindest bedingtem)Vorsatz der dauerhaften Enteignung des berechtigten von dieser.
Aneignungsabsicht (AA)
Aneignungsabsicht liegt vor, wenn der Täter den zielgerichteten Willen besitzt sich eine Eigentümer ähnliche herrschaftsmacht über die sache anzumaßen, in dem er diese dem eigenen Vermögen zumindest vorrübergehend einverleiben will
Enteignungsvorsatz (EV)
Unter einem Enteignungsvorsatz versteht man den (zumindest) bedingtem Vorsatz, den berechtigten aus seiner Sachherschaftsposition dauerhaft zu verdrängen.
Rechtswidrigkeit der Zueignung
Rechtswidrig ist die Zueignung wenn der Täter keinen fälligen und einwandfreien übereignungsanspruch gerade hinsichtlich der weggenommenen Sache gegenüber dem Eigentümer hat.