Subj.TB Diebstahl Flashcards

1
Q

Absicht rechtswidriger zueignung

A

Unter einer Zuneigungsabsicht versteht man dir Absicht der zumindest vorübergehenden Aneignung der Sache sowie der (zumindest bedingtem)Vorsatz der dauerhaften Enteignung des berechtigten von dieser.

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2
Q

Aneignungsabsicht (AA)

A

Aneignungsabsicht liegt vor, wenn der Täter den zielgerichteten Willen besitzt sich eine Eigentümer ähnliche herrschaftsmacht über die sache anzumaßen, in dem er diese dem eigenen Vermögen zumindest vorrübergehend einverleiben will

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3
Q

Enteignungsvorsatz (EV)

A

Unter einem Enteignungsvorsatz versteht man den (zumindest) bedingtem Vorsatz, den berechtigten aus seiner Sachherschaftsposition dauerhaft zu verdrängen.

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4
Q

Rechtswidrigkeit der Zueignung

A

Rechtswidrig ist die Zueignung wenn der Täter keinen fälligen und einwandfreien übereignungsanspruch gerade hinsichtlich der weggenommenen Sache gegenüber dem Eigentümer hat.

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