§229 Fahrlässige KV Flashcards
Definition Sorgfaltspflichtverletzung
Objektiv sorgfaltswidrig handelt, wer diejenige Sorgfaltspflicht nicht angewendet hat, die von einem besonnenen und gewissenhaften Menschen in der konkreten Lage und der sozialen Rolle des Handelnden erwartet wird. (ex ante-Sicht)
Definition objektive Vorhersehbarkeit
Die objektive Vorhersehbarkeit liegt dann vor, wenn der wesentliche Kausalverlauf und der eingetretene Erfolg nicht so sehr außerhalb aller Lebenserfahrung liegen, dass man nicht damit zu rechnen brauchte.
Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung:
Der Täter muss aufgrund seiner persönlichen Fähigkeiten/ seines individuellen Könnens in der Lage gewesen sein, die objektive Sorgfalt einzuhalten und den drohenden Schaden zu erkennen oder er hielt ihn im Rahmen der bewussten Fahrlässigkeit sogar für möglich
Subjektive Vorhersehbarkeit des wesentlichen Kausalverlaufs und des Erfolgseintritts.
Der Täter muss individuell in der Lage sein, den Erfolgseintritt und den wesentlichen Kausalverlauf vorherzusehen.
Unrecht bewusstsein
Setzt sich aus der subjektiven Sorgfaltspflichtsverletzung und der subjektiven vorhersehbarkeit zusammen