Notwehr 32 StGB Flashcards
Notwehrfähiges Rechtsgut
Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Eigentum, Ehre, Hausrecht usw. Individualrechtsgüter
Angriff
willensgetragenes Verhalten eines Menschen, welches ein rechtlich geschütztes Interesse zu verletzen droht oder bereits verletzt.
gegenwärtig
Gegenwärtig ist ein Angriff, wenn er unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert
Rechtswidrig
Rechtswidrig ist ein Angriff, wenn er im Widerspruch zur Rechtsordnung steht
Notwehrhandlung
ist die zur Abwehr des Angriffs erforderliche
und gebotene Verteidigung
Verteidigung
jedes Verhalten, das sich gegen die Rechtsgüter des Angreifers richtet und der Beendigung des Angriffs dient.
Erforderlichkeit
Erforderlich ist die Verteidigung, wenn und soweit sie einerseits zur Abwehr des Angriffs geeignet ist und andererseits das relativ mildeste Gegenmittel darstellt.
Geeignetheit
jede Abwehrmaßnahme, die nach dem Grundgedanken des Notwehrrechts sinnvoll ist und dem Angriff wenigstens ein Hindernis in den Weg legt.
Relativ mildestes Mittel
von mindestens zwei vorliegenden Mitteln jenes, welches bei gleicher Wirksamkeit beim Angreifer den geringsten Schaden verursacht
Gebotenheit
sozialethische Schranke, die die Notwehr begrenzt, da sonst jegliche Verteidigungshandlung denkbar wäre und auch rechtsmissbräuchlich angewendet werden könnte.
Verteidigungswille
Verteidigung