Study Drive Flashcards I

1
Q

Definition des Wissenschaftsrats:

Was ist wissenschaftliche Integrität?

11

A

„Wissenschaftliche Integrität bezeichnet eine notwendige ethische Grundhaltung und eine übergreifende Kultur der Redlichkeit in der wissenschaftlichen Arbeit, die es zu wahren und zu fördern gilt“ (Wissenschaftsrat 2015:5)

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2
Q

Was ist wissenschaftliche Integrität? 2019:7

2

A
  • „Wissenschaftliche Integrität bildet die Grundlage einer vertrauenswürdigen Wissenschaft.
  • Sie ist eine Ausprägung wissenschaftlicher Selbstverpflichtung, die den respektvollen Umgang miteinander, mit Studienteilnehmerinnen und -teilnehmern, Tieren, Kulturgütern und der Umwelt umfasst und das unerlässliche Vertrauen der Gesellschaft in die Wissenschaft stärkt und fördert.“ (DFG 2019:7)
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3
Q

Was ist Redlichkeit? 2013:64

4

A
  • „Wissenschaft gründet auf Redlichkeit.
  • Diese ist eines der wesentlichen Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis und damit jeder wissenschaftlichen Arbeit.
  • Nur redliche Wissenschaft kann letztlich produktive Wissenschaft sein und zu neuem Wissen führen“ (DFG 2013:64)
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4
Q

Forschung als Erkenntnisgewinn

3

A
  • Entdecken der Wirklichkeit und Suche nach Wahrheit
  • Erklärungen geben
  • Verstehen der Welt mittels Theorien, Hypothesen, Gesetzen
  • Treffen von Voraussagen
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5
Q

Grundsätze wissenschaftlicher Integrität

1

A
  • Selbstverpflichtung zu Grundregeln guter wissenschaftlicher Praxis
  • Wahrhaftigkeit, Offenheit, Selbstdisziplin, Selbstkritik, Fairness
  • Erhaltung von Glaubwürdigkeit und Akzeptanz der Wissenschaft
  • Haltung und Bewusstsein für Verantwortung
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6
Q

Klassische Gütekriterien wissenschaftlicher Forschung

6

A
  1. Objektivität
  2. Reliabiliät
  3. Validität
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7
Q

Universalitätsanspruch

„Wissenschaftliche Arbeit beruht auf ______, die in allen Ländern und in allen wissenschaftlichen Disziplinen _____ sind.“ (DFG 2013:13)

5

A
  • „Wissenschaftliche Arbeit beruht auf Grundprinzipien, die in allen Ländern und in allen wissenschaftlichen Disziplinen gleich sind.“ […]
  • „Sie den Studierenden und dem wissenschaftlichen Nachwuchs zu vermitteln, gehört zu den Kernaufgaben der Hochschulen“ (DFG 2013:13)
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8
Q

Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Wann? Zeitlauf?

Warum?

Ziel?

7

A
  • Zuerst 1998, aktualisiert 2013, grundlegend reformiert 2019
  • Reaktion auf Fall wissenschaftlichen Fehlverhaltens
  • Ergebnis internationaler Expertenkommission
  • Ziel: Kultur wissenschaftlicher Integrität als Berufsethos
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9
Q

Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis der RWTH

A

RWTH-spezifische Regelungen

§§ 1 – 10 Leitlinien guter wissenschaftlicher Praxis

  • Lege artis arbeiten
  • Resultate dokumentieren und alle Ergebnisse konsequent selbst anzweifeln
  • Strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die eigenen und die Beiträge Dritter wahren
  • Wissenschaftliches Fehlverhalten vermeiden und vorbeugen

§§ 11 – 18 Vorgehensweise bei Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens

§§ 19 – 25 Maßnahmen bei Feststellung eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens

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10
Q

Was ist wissenschaftliches Fehlverhalten?

A

„Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt vor, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang bewusst oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder sonstwie deren Forschungstätigkeit beeinträchtigt wird.“ (HRK 1998:3)

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11
Q

Formen wissenschaftlichen Fehlverhaltens

A
  • Falschangaben
  • Verletzung geistigen Eigentums
  • Inanspruchnahme der (Mit-)Autorenschaft eines anderen ohne dessen Einverständnis
  • Sabotage von Forschungstätigkeit
  • Beseitigung von Primärdaten
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12
Q

Verletzung geistigen Eigentums

A
  • Textplagiat / wörtliches Plagiat
  • Übersetzungsplagiat
  • paraphrasierendes Plagiat / Ideenplagiat
  • Imitationsplagiat
  • Zitatsplagiat
  • Selbstplagiat
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13
Q

Das Plagiat (Wort)

A

Fr. plagiat = geistiger Diebstahl

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14
Q

Mitverantwortung für Fehlverhalten Anderer

A
  • aktive Beteiligung am Fehlverhalten anderer
  • Mitwissen um Fälschungen durch andere
  • Mitautorschaft an fälschungsbehafteten Veröffentlichungen
  • grobe Vernachlässigung der Aufsichtspflicht
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15
Q

Ursachen wissenschaftlichen Fehlverhaltens

A

mangelndes ethisches Problembewusstsein

Veröffentlichungsdruck („publish or perish“)

Orientierung an quantitativen Leistungsindikatoren

unklare bzw. uneinheitliche Konsequenzen

mangelndes Verständnis der Techniken wissenschaftlichen Arbeitens

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16
Q

Was tun bei wissenschaftlichem Fehlverhalten an der RWTH Aachen?

A

lokale Ombudspersonen der Universität

in Konfliktfällen und bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten
bestellt durch das Rektorat der RWTH

zwei unabhängige Vertrauenspersonen

  1. Rektoratskommission zur Aufklärung wissenschaftlichen Fehlverhaltens
  2. Berechtigt, alle der Aufklärung des Sachverhalts dienlichen Schritte zu unternehmen
  3. Trifft Entscheidungen unter Berücksichtigung des ermittelten Sachverhalts und der erhobenen Beweise nach freier Überzeugung
17
Q

Ziele der Forschungsethik

A

Identifikation von Notwendigkeiten, Grenzen und Grundsätzen empirischer Forschung

Kritische Reflexion der Forschungspraxis

Schutz und Wahrung der Rechte der an der Forschung beteiligten Personen

18
Q

Forschungsfreiheit

A

Die Forschungsfreiheit und die Freiheit der Lehre sind im Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verankert.

19
Q

In der Forschungspraxis kann die Forschungsfreiheit jedoch im Konflikt mit anderen bestehenden Rechten stehen:

A

Ausschluss von Forschungszielen (z. B. Atom- und Biowaffen)

Reglementierung von Methoden (z. B. Experimente am Menschen)

Exportverbote in bestimmte Länder (z. B. Wissen, Produkte, Dienstleistungen)

20
Q

Risikoanalyse und Folgenabschätzung

A

Auch die Unterlassung von Forschungen kann ein Risiko darstellen

Kenntnisse über mögliche Risiken

Einbezug von Einsatz- und Missbrauchsmöglichkeiten und Beherrschbarkeit von Ergebnissen

Grenzen der eigenen Forschung müssen, je nach Bewertung, im Rahmen der Forschungsfreiheit eigenverantwortlich gezogen werden

Wissenschaft unterliegt einer Selbstregulierung ihrer Forschung

21
Q

Dual-Use-Problematik

A

Forschungsergebnisse unterliegen immer der Gefahr eines schädlichen Missbrauchs

Eine mehrfache Verwendungsmöglichkeit von Forschungsergebnissen kann die Unterscheidung zwischen eindeutig „guter“ und „schlechter“ Forschung verhindern

Die Unbekanntheit zukünftiger Handlungsketten erschwert die Beurteilung der Forschung, sowie deren Folgen- und Risikoabschätzungen

22
Q

Definition „Gesellschaftliche Verantwortung von Organisationen“

A

Zentrales Merkmal gesellschaftlicher Verantwortung ist der Wille einer Organisation, soziale und umweltbezogene Überlegungen in ihre Entscheidungsfindung einzubeziehen und Rechenschaft über die Auswirkungen ihrer Entscheidungen und Aktivitäten auf Gesellschaft und Umwelt abzulegen.

Dies setzt sowohl transparentes als auch ethisches Verhalten voraus, das zu einer nachhaltigen Entwicklung beiträgt, anwendbares Recht einhält und im Einklang mit internationalen Verhaltensstandards steht.

Es bedeutet auch, dass gesellschaftliche Verantwortung in die gesamte Organisation integriert ist, in den Beziehungen der Organisation gelebt wird und die Interessen der Anspruchsgruppen berücksichtigt.“ (DIN ISO 26000 2011:20)

23
Q

DIN ISO 26000 „Gesellschaftliche Verantwortung von Organisationen“ Grundsätze

A

Die Internationale Norm ISO 26000 ist ein freiwillig anzuwendender Leitfaden, der Organisationen bei der Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung unterstützen soll.

Die DIN Norm richtet sich an alle Organisationen unabhängig von Größe, Ausrichtung und Tätigkeitsfeld.

Im Mittelpunkt soll die individuelle Auseinandersetzung der Organisationen, Institutionen, Unternehmen, Universitäten stehen und sie soll durch spezifische Standards und Initiativen ergänzt werden.

Das Umsetzen der Norm kann Teil eines Risikomanagements darstellen, um wissenschaftlichem Fehlverhalten entgegen zu wirken.

24
Q

Risk Analysis and Impact Assessment

7 Grundsätze zur Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung

A
  1. Rechenschaftspflicht
  2. Transparenz
  3. Ethisches Verhalten
  4. Achtung der Interessen von Anspruchsgruppen
  5. Achtung der Rechtsstaatlichkeit
  6. Achtung internationaler Verhaltensstandards
  7. Achtung der Menschenrechte
25
Q

Kriterien der Forschung

A

Weiterentwicklung und Austausch

Selbstkritik und ethische Reflexion

Austausch, Transparenz

Dialog mit der Gesellschaft

26
Q

Klassische Gütekriterien wissenschaftlicher Forschung

A
  1. Objektivität
  2. Reliabiliät
  3. Validität
27
Q

Universalitätsanspruch
„Wissenschaftliche Arbeit beruht auf ______, die in allen Ländern und in allen wissenschaftlichen Disziplinen _____ sind.“ (DFG 2013:13)

A

„Wissenschaftliche Arbeit beruht auf Grundprinzipien, die in allen Ländern und in allen wissenschaftlichen Disziplinen gleich sind.“ […] „Sie den Studierenden und dem wissenschaftlichen Nachwuchs zu vermitteln, gehört zu den Kernaufgaben der Hochschulen“ (DFG 2013:13)

28
Q

Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Wann? Zeitlauf?

Warum?

Ziel?

A

Zuerst 1998, aktualisiert 2013, grundlegend reformiert 2019

Reaktion auf Fall wissenschaftlichen Fehlverhaltens

Ergebnis internationaler Expertenkommission

Ziel: Kultur wissenschaftlicher Integrität als Berufsethos

29
Q

Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis der RWTH (I)

A
  • Lege artis arbeiten
  • Resultate dokumentieren und alle Ergebnisse konsequent selbst anzweifeln
  • Strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die eigenen und die Beiträge Dritter wahren
30
Q

Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis der RWTH (II)

A
  • Wissenschaftliches Fehlverhalten vermeiden und vorbeugen

§§ 11 – 18 Vorgehensweise bei Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens

§§ 19 – 25 Maßnahmen bei Feststellung eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens

31
Q
A