Streit PolR Flashcards
§ 36 PolG - Gewaltsames Einwirken auf Haustür
M1: ist unmittelbar Verbunden mit betreten
-> gewaltsame Überwindung von Zugangshindernissen
-> VA erlassen!
M2: Trennung von Betreten und gewaltsamen öffnen
-> Wortlautgrenze
-> EMGL: § 8 I ivm §§ 1, 3 PolG
Ist Anscheinsstörer Handlungsstörer gem § 6 PolG
M1: Es ist von einer Trennung von Primärebene (Eingriffsermächtigung) und Sekundärebene (Kosten) auszugehen. Bei der Frage der Polizeipflichtigkeit auf Primärebene ist auf die ex-ante-Sicht abzustellen.
Auf sekundär Ebene kann es zu einer Korrektur kommen es ist auf die ex-post-Sicht abzustellen
-> Ansprüche auf Entschädigung als Nichtstörer
M2: Betrachtung immer auf ex-ante-Sicht, der Betroffene muss den Anschein zugerechnet werden können, verdächtiges Verhalten.
-> Wortlaut § 6 I PolG - verursacht
-> gleiches Ergebnis auf primär und sekundär Ebene
-> Defferwnzierte Beurteilung bei dazwischentreten dritter.
-> wenn verhalten dritter Maßgeblich, ist Anscheinsstörer Nichtstörer
Analoge Anwendbarkeit § 100 - Anscheinsstörer
M1: Trennung von Primär- und Sekundarebene. Evtl. im Nachhinein Nichtstörer
M2: Keine Trennung auf Primär/ und Sekundärebene
=> beide Aufsasungen führen zu einer Anwendbarkeit
Klagefrist §§ 74 I 2, 58 II VwGO - Forsetzungsfeststellungsklage
- Erledigung nach Klageerhebung
-> Monatsfrist § 74 I 2 VwGO - Erledigung vor Klageerhebung
M1: Einhaltung der Klagefrist ist nicht erforderlich, -> Sinn und Zweck der Frist Bestandskraft des VA
M2: Klagefrist ist einzuhalten da sonst ein unbegrenzter Rechtsschutz gewährt wird